Hallo Heike,
das Prinzip bei der VG Bildkunst ist folgendes: Jedesmal, wenn in einer Bibliothek jemand ein Bild aus einem Buch kopiert oder etwas auf CD brennt, liegt theoretisch ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor. Da es aber im Alltag unmöglich ist das alles zu kontrollieren und gegen diese kleinen Verstösse vorzugehen, zahlen zB. Bibliotheken oder Hersteller von CD-Brennern pauschal Geld an die VG Bildkunst. Bei Bibliotheken ist das die sogenannte Bibliothekstantieme.
Jedes Jahr gibt es dann eine Ausschüttung der eingenommenen Gelder. Wieviel ausgeschüttet wird, hängt von der Anzahl Deiner Veröffentlichungen ab, die Du per Meldebogen (Titel, ISBn-Nr., Anzahl, etc.) meldest.
Vorraussetzung für eine Ausschüttung ist natürlich, daß Du etwas veröffentlicht hast. Aber selbst wenn Du bei der Anzahl deiner Veröffentlichungen unter einer Mindestgrenze liegst, gibt es eine Mindestausschüttung. Und die ist immerhin so hoch, daß man davon Essen gehen kann. : )
Mit deinen persönlich vereinbarten "Nutzungsgebühren" gegenüber Kunden hat das ganze überhaupt nichts zu tun. Wie gesagt, was zählt ist eine Veröffentlichung. Aber auch Bildmaterial auf Internetseiten gilt seit einiger Zeit als Veröffentlichung.
als Antwort auf: [#249007]
(Dieser Beitrag wurde von donkey shot am 6. Sep 2006, 19:20 geändert)