Guten Nachmittag akinom
Natürlich ist das nicht erlaubt. Der Verlag müsste Dich anfragen und Dir Zweitverwertungshonorar bezahlen. Leider wird das selten korrekt gehandhabt. Es gibt auch Verlage, die sich durch ihre Vertragsbestimmungen den Übertrag aller Rechte sichern, generell und ohne Ausnahmen.
Oft kann man sich dennoch wehren. Ich würde an Deiner Stelle den Zuständigen anschreiben und ihn fragen, weshalb Deine Texte auch auf anderen Seiten erscheinen. Du kannst den Betreibern der Seiten, auf denen Deine Texte auftauchen, auch eine Rechnung für die Zweitverwertung senden. Denn oft ziehen diese Portale die Texte ganz einfach selbst von den Websites runter, der Verlag wird nicht informiert. Ich selbst hatte auch schon denselben Fall, Texte von mir tauchten plötzlich auf marketing.ch auf, der Verlag war ahnungslos. Da die generell alles "kostenlos downloaden", bin ich rechtlich gegen die Firma vorgegangen.
Was genau wie mit dem Urheberrecht im Internet geregelt ist, steht auch hier:
http://www.ra-may.de/...ht/Internetrecht.doc Viel Erfolg!