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betrügerische Angestellte

Wirt
Beiträge gesamt: 1

1. Feb 2008, 20:24
Beitrag # 1 von 9
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Hallo zusammen

Ich bin Inhaber eines Restaurants. Kürzlich habe ich bemerkt, dass eine Angestellte nicht alle Konsumationen tippt. Ich habe sogar Zeugen, die das bestätigen können. Es handelt sich um einen Betrag von 50 bis 80 Franken pro Tag. Ich kann allerdings nicht mit Sicherheit sagen, wie lange das schon so läuft.
Nun ist meine Frage, was ich unternehmen kann. Sie behauptet immernoch, die Vorwürfe seien unbegründet. Lohnt sich eine Anzeige? Habe ich eine Chance, von ihr das unterschlagene Geld zurückzubekommen?
Zudem hat sie fristlos gekündigt. Nun fordert sie noch den aussehenden Lohn. Muss ich den ihr zahlen? Unter Umständen könnte ich meine Forderung gleich verrechnen. Könnte ich das Geld auch auf ein Sperrkonto einzahlen?

Danke im Voraus für die Antworten!
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betrügerische Angestellte

Lorenz
Beiträge gesamt: 149

3. Feb 2008, 18:43
Beitrag # 2 von 9
Beitrag ID: #334775
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ähem - was für eine frage in diesem forum...

mein tip: ab zum anwalt!

gruss,

lorenz


als Antwort auf: [#334652]

betrügerische Angestellte

jdgf
Beiträge gesamt: 117

4. Feb 2008, 18:39
Beitrag # 3 von 9
Beitrag ID: #334954
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Hallo,

in einem Zivilverfahren kann man nur geltend machen, was man beweisen kann. Daher ist eine Strafanzeige sinnvoll, da in der Höhe, in der sie wegen Unterschlagung verurteilt wird, zumindest ein Nachweis sehr für wahrscheinlich ist.
Ihr Lohnanspruch ist bis zur Kündigung begründet. Sollte sie grundlos fristlos gekündigt haben, wäre ein Schadensersatzanspruch denkbar. Eine Aufrechnung greift nur, wenn die Gegenforderung beweisbar ist ->siehe oben.
Alternativ wäre es denkbar, ihr anzubieten, auf eine Strafanzeige zu verzichten, wenn sie ihrerseits keinen Lohn nachfordert.

Gruß,
Dietmar


als Antwort auf: [#334652]

betrügerische Angestellte

Kay_96052
Beiträge gesamt:

12. Feb 2008, 11:48
Beitrag # 4 von 9
Beitrag ID: #336353
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Meines Erachtens ist doch bei einer fristlosen (sofortigen) Kündigung kein Lohnanspruch gegeben. Nur bei einer ordentlichen Kündigung wäre der Lohn bis zum Ende zu zahlen.
Aber ein Arbeitsrechtler weiß bestimmt genaueres...Und wegen der Untreue zählen nur Beweise. Zeugen sind oft zweifelhaft...


als Antwort auf: [#334954]

betrügerische Angestellte

jdgf
Beiträge gesamt: 117

12. Feb 2008, 12:05
Beitrag # 5 von 9
Beitrag ID: #336357
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Hallo Kay,

Zitat Ihr Lohnanspruch ist bis zur Kündigung begründet.

wir sind hier einer Meinung, bis zur fristlosen Kündigung.

Zeugen sind immer problematisch. Denn manchmal läßt in wichtigen Punkten das Erinnerungsvermögen spontan nach.

Gruß, Dietmar


als Antwort auf: [#336353]

betrügerische Angestellte

Agent Orange
Beiträge gesamt: 624

19. Mär 2008, 19:17
Beitrag # 6 von 9
Beitrag ID: #342389
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Antwort auf [ jdgf ] ...Alternativ wäre es denkbar, ihr anzubieten, auf eine Strafanzeige zu verzichten, wenn sie ihrerseits keinen Lohn nachfordert.

Gruß,
Dietmar


Da würde sich der Wirt ja 2mal ins eigene Fleisch schneiden.
Wenn die Dame grundlos fristlos kündigt hat sie auch nichts mehr zu fordern. Und warum auf eine Strafanzeige verzichten, wenn zumindest ein Verdacht besteht?


als Antwort auf: [#334954]

betrügerische Angestellte

jdgf
Beiträge gesamt: 117

19. Mär 2008, 19:29
Beitrag # 7 von 9
Beitrag ID: #342391
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Hallo,

grundsätzlich hat man einen Lohnanspruch bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, gleich ob fristlos oder ordentlich gekündigt wurde.

Gruß,
Dietmar


als Antwort auf: [#342389]

betrügerische Angestellte

Agent Orange
Beiträge gesamt: 624

20. Mär 2008, 08:14
Beitrag # 8 von 9
Beitrag ID: #342418
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Antwort auf [ jdgf ] Hallo,

grundsätzlich hat man einen Lohnanspruch bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, gleich ob fristlos oder ordentlich gekündigt wurde.

Gruß,
Dietmar

Dann könnte ich mich also irgendwo anstellen lassen und nach 2 Tagen fristlos kündigen und bekomme den vollen Lohn??


als Antwort auf: [#342391]

betrügerische Angestellte

jdgf
Beiträge gesamt: 117

20. Mär 2008, 08:36
Beitrag # 9 von 9
Beitrag ID: #342420
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Hallo,

unter der Voraussetzung, dass du die zwei Tage gearbeitet hast, erhälst du für zwei Tage Lohn. Dies gilt wohl auch im Krankheitsfall, da sechs Wochen Lohnfortzahlung.

Wenn deine fristlose Kündigung unbegründet ist, hat der Arbeitgeber einen Schadensersatzanspruch, sofern ein Schaden nachweisbar und die rechtswidrige Kündigung ursächlich ist.

Im konkreten Fall meinte ich, dass der Arbeitgeber etwaige Lohnansprüche mit seinen potentiellen Schadensersatzansprüche (aus Diebstahl) aufrechnen sollte. Darum ein Vergleich um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden: einerseits Lohnverzicht (für die restliche Zeit solange sie noch gearbeitet hatte) gegen Verzicht auf Anzeige (man weiß ja nie, ob etwas nachweisbar ist.)

Ist oben eine denkbare Lösung; aber es gibt auch andere Varianten. man kann auch eine Anzeige machen. Nur ob's was bringt und wem, das ist die große Frage.

Gruß,
Dietmar


als Antwort auf: [#342418]
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