hallo
mir liegt das Weingesetz (Bundesgesetzblatt vom 8. Juni 2001) vor. Hier gibt es auch einen Abschnitt zur Bezeichnung von Weinen, zum Beispiel zu den Pflichtangaben auf dem Etikett. Genaue Angaben zu Mindestschriftgrößen und ähnlichem sind hier allerdings nicht zu finden.
auch nach langem suchen im internet bin ich nicht fündig geworden,
jetzt hoffe ich, dass eine(r) von Euch eine Antwort für mich hat.
Vielen lieben Dank
julia