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Als Privatperson Rechnung und Zahlungsfrist stellen

nlc
Beiträge gesamt: 133

7. Aug 2004, 18:34
Bewertung:

gelesen: 33370

Beitrag als Lesezeichen
hallo ollli,

erst mal noch eine frage:
was hast du denn genau in rechnung gestellt?

<Ich bin ebenfalls der Besitzer der Domain, wo seine Präsenz drauf läuft und muss diese natürlich bezahlen.>
das würde ich als erstes schon mal schleunigst ändern, da du als sog. admin als der du ja beim zuständigen nic registriert bist, für alles, was mit der domain zu tun hast, gerade stehen musst. stell' dir mal vor, die wird gehackt o.ä.
lass' über deinen provider den firmeninhaber (er muss natürlich einverstanden sein und mit unterschreiben) als admin eintragen.

<Theoretisch könnte ich doch die Präsenz unereichbar machen, da ich der Inhaber der Domain bin.>
das würde ich auch praktisch tun, wenn er weiterhin nicht zahlt. ;-)

warum ist es für dich so wichtig, der domaininhaber zu sein? du kannst die website doch auch pflegen, wenn du von deinem kunden die zugangsdaten bekommst. dann hast du den ganzen recht/-rechnungsstress nicht am hals und ausserdem kann der kunde die in der provider-rechnung ausgewiesene MwSt. gegenrechnen.

<Darf ich als Privatperson eine Rechnung stellen?>
ja.
du musst die einnahmen bei deiner steuererklärung natürlich angeben.
ausserdem musst du dir meines wissens nach eine nebenberufliche tätigkeit von deinem haupt-arbeitgeber genehmigen lassen.

<Wenn ja, muss ich irgendwas beachten (außer der MwSt)?>
rechnungen zu stellen ist in d-land seit dem 01/01/04 ungefär so komplex, wie einen antrag auf ausreise aus der ex-ddr zu stellen.

in kürze:
- die rechnung muss neben der (falls vorhanden) firma auf eine "natürliche" person ausgestellt sein. also: firma xyz, herr/frau abc
-die steuernummer muss drauf.
-datum und ort der lieferung der leistung muss drauf.
[edit]
- die rechnungn müssen fortlaufend nummeriert sein
[/edit]

<Darf ich auf der Rechnung eine Zahlungsfrist stellen?>
ja. ob sie eingehalten wird ist aber eine ganz andere frage.

<Wenn ja, ist die Bedinung mit der Domain zulässig und darf ich das dann auch machen (die Domain mit einer weißen Seite belegen zum Beispiel)?>
es ist deine domain, damit darfst du machen was du willst.

<Er meint, er hätte auch sehr lange auf die Präsenz gewartet und somit könnte ich ihm auch keine Zahlungsfrist stellen.>
nicht alles was hinkt ist ein vergleich.

du hast eine leistung erbracht und dafür eine rechnung gestellt.
die soll er bezahlen. innerhalb der angegebenen frist.

<Wir haben keinen richtigen Vertrag gemacht, nichtmal mündlich.
Es war eher so, dass er angefragt hat, ob ich es nicht mache und ich mich mit ihm dann getroffen habe um die restlichen Sachen zu klären.>

mach' das bitte nie wieder ;-)

ihr müsst auch keinen vertrag machen. du schreibst ein angebot über den umfang der leistung und lässt dir dieses !vor! beginn deiner arbeit !schriftlich! bestätigen.

zur MwSt:
so ziemlich das einzige was man in d-land nicht beantragen muss,
ist die befähigung, die MwSt/USt. auszuweisen. das kannst du mit einem anruf bei deinem finanzamt klären.

als kleinunterneher bist du erstmal von der pflicht zur umsatzsteuer ausgenommen. du *musst* sie für deine leistungen also nicht ausweisen, *kannst* es aber.
damit musst du allerdings am anfang des fiskalischen jahres beginnen
und es dann auch durchziehen.
du kannst also nicht im januar eine RE mit MwSt.stellen, im Februar dann wieder nicht.

ab einem gewissen umsatz wirst du MwSt.-pflichtig.
das scheint bei dir aber ja nicht der fall ;-)

generell ist die materie dermaßen komplex, das ich dir dringend raten würde, einen termin mit einem steuerberater zu machen. falls du vor hast, diese tätigkeit weiterhin zu betreiben.

<Soll ich nach zwei Wochen einfach die Domain abschalten und hoffen, dass er bezahlt oder kann er irgendwelche Forderungen stellen?>
wenn er nichts bezahlt kann er auch nichts fordern.

noch genereller: ;-)
in den allermeisten fällen hilft ein persönlichen gespräch mehr als noch so viele briefe oder sms. versuche die diskussion auf einer sachlichen ebene zu halten, sei aber bestimmt. denn die von dir erbrachte leistung scheint ja korrekt zu sein. wenn ich die geschichte so lese scheint der kunde zu merken, das du (entschuldige bitte!) keinen plan von der materie hast und dich hinzuhalten.
das zeigt schon die haarsträubende argumentation zur zahlungsfrist.

viel erfolg!

grüße
marcus

(Dieser Beitrag wurde von nlc am 8. Aug 2004, 11:03 geändert)
Dieser Beitrag wurde nicht geändert.