Am 2. Mai 2007 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Verordnung des
Mediengestalters/der Mediengestalterin Digital und Print erlassen, sie gilt
ab 1. August 2007. Alle Auszubildenden, die sich derzeit im 1. oder 2. Ausbildungsjahr befinden, beenden ihre Ausbildung noch nach der alten Verordnung Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien.
Gegenüber der bisherigen Verordnung ist die Neuordnung der Fachrichtungen und die kompetenzorientierte Beschreibung und Präzisierung der Prüfungen zu beachten.
In Zukunft gibt es nur noch drei Fachrichtungen:
- Planung und Beratung
- Konzeption und Visualisierung
- Gestaltung und Technik.
Zu Ihrer detaillierten Information finden Sie im Anhang die Broschüre des Zentral-Fachausschusses Berufsbildung Druck und Medien (ZFA) mit dem Titel "Mediengestalter/in Digital und Print - Informationen für Ausbildungsbetriebe". Sie enthält neben der Verordnung mit Erläuterungen, den Ausbildungsrahmenplan, umfangreiche Informationen zu den Prüfungen, die Struktur des Rahmenlehrplanes für die Berufsschule, das Ausbildungsprofil und Informationen zur Ausbildungsstruktur und dem zu Grunde liegenden Qualifizierungskonzept. Die Broschüre steht auch als Download unter
http://www.zfamedien.de bereit.
http://www.zfamedien.de/...estalter_Neu_48S.pdf