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Berufe unserer Branche - Wer macht/kann was?

Heike Burch
  
Beiträge gesamt: 1241

21. Jun 2007, 22:07
Bewertung:

gelesen: 254151

Beitrag als Lesezeichen
Am 2. Mai 2007 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Verordnung des Mediengestalters/der Mediengestalterin Digital und Print erlassen, sie gilt ab 1. August 2007. Alle Auszubildenden, die sich derzeit im 1. oder 2. Ausbildungsjahr befinden, beenden ihre Ausbildung noch nach der alten Verordnung Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien.
Gegenüber der bisherigen Verordnung ist die Neuordnung der Fachrichtungen und die kompetenzorientierte Beschreibung und Präzisierung der Prüfungen zu beachten.
In Zukunft gibt es nur noch drei Fachrichtungen:

- Planung und Beratung
- Konzeption und Visualisierung
- Gestaltung und Technik.

Zu Ihrer detaillierten Information finden Sie im Anhang die Broschüre des Zentral-Fachausschusses Berufsbildung Druck und Medien (ZFA) mit dem Titel "Mediengestalter/in Digital und Print - Informationen für Ausbildungsbetriebe". Sie enthält neben der Verordnung mit Erläuterungen, den Ausbildungsrahmenplan, umfangreiche Informationen zu den Prüfungen, die Struktur des Rahmenlehrplanes für die Berufsschule, das Ausbildungsprofil und Informationen zur Ausbildungsstruktur und dem zu Grunde liegenden Qualifizierungskonzept. Die Broschüre steht auch als Download unter http://www.zfamedien.de bereit.

http://www.zfamedien.de/...estalter_Neu_48S.pdf

(Dieser Beitrag wurde von Heike Koch am 2. Jul 2007, 09:40 geändert)
Änderungsverlauf:
Beitrag geändert von Heike Burch (Veteran) am 21. Jun 2007, 22:10
Beitrag geändert von Heike Burch (Veteran) am 21. Jun 2007, 22:11
Beitrag geändert von Heike Burch (Veteran) am 2. Jul 2007, 09:40