nur mal so noch ein Gedankengang:
Der Fotograf ist der Urheber seiner Bilder und besitzt deshalb auch das uneingeschränkte Nutzungsrecht an seinen Bilder.
Es gibt aber noch das Recht am eigenen Bild:
http://de.wikipedia.org/...echt_am_eigenen_Bild Dieser Punkt müßte geklärt werden.
Inwiefern darf überhaupt jemand die Bilder veröffentlichen ohne Zustimmung der abgebildeten Person?