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Foto-Recht

SabineP
Beiträge gesamt: 7586

17. Jan 2008, 20:25
Bewertung:

gelesen: 6211

Beitrag als Lesezeichen
nur mal so noch ein Gedankengang:

Der Fotograf ist der Urheber seiner Bilder und besitzt deshalb auch das uneingeschränkte Nutzungsrecht an seinen Bilder.

Es gibt aber noch das Recht am eigenen Bild:
http://de.wikipedia.org/...echt_am_eigenen_Bild

Dieser Punkt müßte geklärt werden.
Inwiefern darf überhaupt jemand die Bilder veröffentlichen ohne Zustimmung der abgebildeten Person?

(Dieser Beitrag wurde von SabineP am 17. Jan 2008, 20:29 geändert)
Änderungsverlauf:
Beitrag geändert von SabineP (Moderator) am 17. Jan 2008, 20:29