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Daten an den Kunden

Freeday
Beiträge gesamt: 5712

26. Feb 2008, 13:58
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gelesen: 113470

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Antwort auf [ Czerski ] Klar, die Daten will der Kunde kostenlos. Wie sonst. Wie ist die Rechtslage?

Ganz einfache Sache: Mahnung schicken für die erste Rechnung inklusive dem
Vermerk dass bei Weiterverwendung des Designs / Konzepts rechtliche
Schritte eingeleitet werden.

Darauf habt ihr schliesslich ein Copyright (Urheberrecht). Die Mahnung geht dann
per Einschreiben raus, damit sich der Kunde nicht rausreden kann und ihr später
den Nachweis erbringen könnt, dass der Kunde über das © informiert war!

Auf offene Daten hat er absolut kein Recht und ich würde sie keinesfalls heraus-
geben, schon gar nicht wenn er die Rechnung nicht bezahlt hat.

Die Erklärung warum er die Daten nicht kriegt ist ganz simpel:
Genausowenig kriegst du von BMW den Bauplan für den Z3 wenn du dir den Fli-
tzer kaufst. ;-)

Gruss Stefan

p.s.
Was steht denn in den AGB? Bei uns ist klar geregelt dass der Kunde keinerlei An-
spruch auf Layoutdaten und Bestandteile davon hat. Wenn es zudem nicht im Auf-
trag stand ist die Sache ohnehin klar. Offene Daten würde ich im Leben nicht kos-
tenlos rausrücken wenn nicht explizit vereinbart.


p.p.s. Thomas war schneller – mit gleichem Inhalt <:-)

(Dieser Beitrag wurde von Freeday am 26. Feb 2008, 14:05 geändert)
Änderungsverlauf:
Beitrag geändert von Freeday (Veteran) am 26. Feb 2008, 13:59
Beitrag geändert von Freeday (Veteran) am 26. Feb 2008, 14:01
Beitrag geändert von Freeday (Veteran) am 26. Feb 2008, 14:04
Beitrag geändert von Freeday (Veteran) am 26. Feb 2008, 14:05