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Urheberrecht/geistiges Eigentum

Freeday
Beiträge gesamt: 5712

24. Feb 2010, 19:01
Bewertung:

gelesen: 1796

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Hallo xD

Alles, was während der Arbeitszeit erstellt wird, «gehört» dem Arbeitgeber.

Zitat dazu:
«Im Arbeitsrecht gilt jedoch die Regel, dass sämtliche Arbeitsergebnisse des
Arbeitnehmers grundsätzlich entschädigungslos dem Arbeitgeber zustehen»

An deiner Stelle würde ich Zellenschutz trotzdem einbauen, mit der Begrün-
dung, dass sonst die Sekretärin alles verhauen könnte. Das Passwort muss
dann aber auf Anfrage des Arbeitgebers rausgerückt werden.

Gruss Stefan

(Dieser Beitrag wurde von Freeday am 24. Feb 2010, 19:01 geändert)
Änderungsverlauf:
Beitrag geändert von Freeday (Veteran) am 24. Feb 2010, 19:01