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Webdesign als Nebenverdienst - Fragen zum rechtlichen

Urs Gamper
  
Beiträge gesamt: 4027

11. Jan 2014, 16:06
Bewertung:

gelesen: 23085

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Hallo Xotix

Also wenn du ein Kostendach festlegst, kannst du unten nicht noch hinschreiben, dass es allenfalls 20% höher sein könnte. Ein Kostendach ist eine maximale Berechnung. Und meines Wissens sind 10% Abweichung von einer Offerte legal.
Ich muss aber sagen, dass ich in meinen 14 Jahren Geschäftstätigkeit bisher lediglich ein einziges Mal etwas nachverlangen musste - dies aber in gegenseitigem Einvernehmen.

Meine Offerten und Auftragsbestätigungen gehen in der Regel per Post raus. Bei langjährigen oder bekannten Kunden kann dies auch als PDF sein. Eine Zusage per Mail gilt als verpflichtend und diese Mails werden bei uns ausgedruckt sowie zu den Kundenakten gelegt.

Übrigens: In diesem Forum halten wir es so, dass wir jeweils die Forengemeinde begrüssen und einen Namen unter die Forenbeiträge setzen. Dies gehört zur Netiquette. :-)

Grüessli
Urs

(Dieser Beitrag wurde von Urs Gamper am 11. Jan 2014, 16:07 geändert)
Änderungsverlauf:
Beitrag geändert von Urs Gamper (il padrone) am 11. Jan 2014, 16:07
Beitrag geändert von Urs Gamper (il padrone) am 11. Jan 2014, 16:07