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Kunde "WILL" offenen Datei haben und untersagt mir sein Logo und Flyer zu zeigen

Peter Lenz
Beiträge gesamt: 2811

31. Aug 2017, 16:15
Bewertung:

gelesen: 61357

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Hallo barbagianni,

aus zeitlichen Gründen habe ich den Artikel nur überflogen. Hier geht es um kommerzielles Referenzmarketing und scheint mir für Deinen Fall nicht so ganz zutreffend. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du Deinen Kunden in der Referenzliste aufgeführt, evtl. auch belegt mit Arbeitsproben.

Mir ist die Argumentation von der Allianz Deutscher Designer (AGD) und dem Berufsverband der Kommunikationsdesigner (BDG) bekannt, welche die Ansicht vertreten, dass das Veröffentlichen von Referenzen die einzige Möglichkeit ist, neue Kunden zu werben.

Zitat Wenn es so ist, verstehe ich nicht was eine Grafiker mit der Urheberrecht welche Rechte hat.


Das Urheberrecht z.B. an einem von Dir gestalteten Logo und Flyer verbleibt immer bei Dir und ist weder verkäuflich noch übertragbar. Damit verbunden ist auch das Recht auf eine Namensnennung Deines Logos und Flyers. Außerdem darf der Kunde Dein Logo und den Flyer nicht ohne Deine Zustimmung verändern.

Daraus leitet sich auch ab, dass der Grafiker früher mit einer Präsentationsmappe durch die Lande zog um mit seinen Arbeiten neue Kunden zu werben, heute ist es die eigene Website mit entsprechenden Referenzen.

Zitat Ich habe meinen Kunden in meiner Kostenschätzung folgendes geschrieben:


Verstehe ich das richtig, dass Du für das Logo und den Flyer bisher überhaupt keine Rechnung geschrieben hast ?

Auch wenn es rechtlich gesichert ist, dass ein Grafik-Designer Anspruch auf ein Nutzungshonorar hat, sieht die Praxis nach meinen Erfahrungen völlig anders aus.

Ich hatte nur ganz wenige Kunden, die bereit waren ein separates Nutzungshonorar zu bezahlen. Den meisten war das zu kompliziert und vertraten die Meinung, dass das mit dem Honorar abgegolten sei. Da halfen auch keine speziell für Kunden aufbereitete Broschüren der Berufsverbände.

In einem speziellen Fall wurde ich von einem großen Verlagshaus gar auf eine „Blacklist“ gesetzt, weil ich Nutzungshonorar verlangte. Ich wurde dann ganz einfach nicht mehr beschäftigt. Der Kunde sitzt einfach am längeren Hebel. Selbst wenn ich einen Prozess gewonnen hätte, wäre ich nicht mehr beschäftigt worden.

Man sieht aber auf Grund der hier genannten 3 Artikel, dass die Sache ziemlich komplex ist, und eigentlich nur ein Fachanwalt weiter helfen kann. Dann kommt es im Streitfall auch immer darauf an, welcher Anwalt (Deiner oder der des Kunden) in der Lage ist einen Richter von seinem Standpunkt zu überzeugen.

Ich habe in meinen ganzen Berufsjahren als Freiberufler keinen einzigen Prozess geführt. Oft ist es besser einen solchen Kunden sausen zu lassen und sich auf neue Aufgaben zu konzentrieren.

Viele Grüße Peter

(Dieser Beitrag wurde von Peter Lenz am 31. Aug 2017, 16:17 geändert)
Änderungsverlauf:
Beitrag geändert von Peter Lenz (Veteran) am 31. Aug 2017, 16:17

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