Sorry, Andy, aber wenn du dich schon darüber beschwerst, dass sich andere in deinen Augen womöglich unsachlich einmischen, dann musst du dir das auch gefallen lassen, denn die Infos sind schlicht und ergreifend falsch. Die Standart[sic] IP-Adresse haben wir bzw. hat der Thomas bereits weiter oben angegeben. Die ID (wenn es denn überhaupt einen gibt) und PW sind auch, verständlicherweise, für jeden Router ab Werk aus Sicherheitsgründen immer anders (jedenfalls insofern der Router nicht schon einige Jahre auf dem Buckel hat).
Also ich persönlich würde die Tatsache, dass ich mich nur per Kabel verbinden kann für ein ziemlich großes Übel halten (wobei auch das schon weiter oben geklärt wurde das es bei ihm geht), wenn ich mich per WLAN verbinden möchte und *eigentlich* können sollte.
Also bitte vorm posten erst den gesamten Thread lesen, um solche „Info-Schleifen" zu vermeiden.
Da musst du niemanden von irgendwas überzeugen, denn es ist (EU) *Gesetz*. Nach § 438 Abs.1 Nr.3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 *zwei Jahre*. Nur bei einem Privatverkauf kann sie komplett ausgeschlossen werden. Du musst auch zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Also insofern du das Book nicht *gebraucht* gekauft hast, steht dir eine kostenfreie Reparatur von deinem Händler zu. Im gegensatz zur GARANTIE (die im übrigen keine Pflicht ist) bestehen Gewährleistungsansprüche (die wiederum eben Pflicht sind) gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware. Oder andres gesagt, auf dein Book bezogen: im ersten Jahr hat Apple das nachsehen, im zweiten der Händler. Der sog. APP (Apple Care) den du hinzukaufen kannst heisst lediglich, dass sich Apple für insgesamt DREI Jahre verpflichtet anstatt dem sonstigen EINEN.
cheers,
S
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