Das ist so nicht falsch, aber so vollständiger: Ein "Rasterpunkt" ist in Deinem Beispiel nur als Vollton 1/175 lpi groß (=0,0057 inch, bzw bei einem 70iger (lpcm) 0,14 mm breit und hoch. Als eine von 256 möglichen Tonwertstufen (8bit) dann aber nur noch 0,0089 mm breit (0,14 mm / 16), bzw 0,000357 inch (0,0057 inch / 16).
nein, aus 16 (statt 2 pixel in der Breite und 2 pixel in der Höhe für einen Rasterpunkt dann 4 pixel in der Breite und 4 pixel in der Höhe...
"Drucktechnisch" werden praktisch mindestens 1200 bis 2400 dpi Belichterauflösung benötigt (je nach im RIP hinterlegten Algorhythmus), rein "theoretisch" sogar 2801 dpi (1 / 0,000357 inch) um tatsächlich 256 verschiedene Tonwerte von einem Rasterpunkt schreiben zu können (ein 0,0057 inch breites volltoniges "Quadrat" in 16 x 16 Teile zerlegen zu können).
Siehe oben: meine 16 Bildpixel nicht zu vier Rasterpunkten werden
Alle "Bilder", also Halbton (continous tone) und Strich (bitmap) werden nur als Vollton nicht "gerastert", beide aber dann, wenn nicht 100% (Vollton) "gefärbt".
Einerseits geht es um menschenmögliche "Sichtbarkeit" von Detailzeichnung (300ppi Bildauflösung bei Halbton, mindestens 600 ppi bei Strich wegen Vermeidung erkennbarer "Pixeltreppenstufen" nicht waagerechter oder senkrechter Kanten, in der Regel als Vollton...), im anderen um die technisch notwendige Belichterauflösung ein Rasterpunkt für vier Bildpixel in einer vorliegenden Breite (und Höhe) in 256 Flächen zu teilen um keine Farbeinbussen zu verzeichnen, die sich bei Verläufen als erstes bemerkbar machen würden.
Übergreifend (um sozusagen auf der sicheren Seite zu sein) kommt der Qualitätsfaktor 2 ins Spiel, der "sichert ab" die Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe der erfassten Signale.
(nachträglich editiert)
Gruß,
Ulrich
als Antwort auf: [#548452]
(Dieser Beitrag wurde von Ulrich Lüder am 30. Mär 2016, 16:53 geändert)