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Honorar privat

Thobie
Beiträge gesamt: 4041

11. Dez 2013, 20:43
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Moin, Kollegen,

ich bin ja selbständig tätig als Grafik-Designer und Verleger, beides mit einer Gewerbeanmeldung als Minderkaufmann. Bei ersterer Tätigkeit hätte ich das nicht gebraucht, habe ich vor 19 Jahren aber einfach so gemacht.

Ich bin somit zur Umsatzsteuer veranlagt und berechne USt. auf meine Honorare.

Nun betreibe ich privat ein Blog und habe dort über eine Kooperation ein Honorar verdient. Wie stelle ich da eine Rechnung? Einfach mit Privatadresse und eventuell Angabe des Blognamens? Umsatzsteuerbefreit oder mit Umsatzsteuer? Denn mit meiner geschäftlichen Tätigkeit hat das ja nichts zu tun.

Eine Kollegin meinte aber, wenn ich einmal umsatzsteuerveranlagt sei, bin ich das generell auch weiterhin. Stimmt das?

Grüße



Thobie
--
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Peter Lenz
Beiträge gesamt: 2828

11. Dez 2013, 21:45
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Hallo Thobie,
ich bin auch Grafik-Designer und selbstständig (Freiberufler).
Nach meiner Einschätzung musst Du eine Rechnung mit ausgewiesener Rechnung stellen. Auch wenn Du den Blog privat betreibst, dürfte das für Dich als Gewerbetreibender keinen Unterschied machen. Du kannst ja auch nicht sagen, "ich mache jetzt mal die Broschüre für einen Kunden XYZ privat".
Das Finanzamt will seinen Anteil daran haben.
Hast Du keinen schlauen Steuerberater ?

Viele Grüße Peter
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Peter Lenz
Beiträge gesamt: 2828

11. Dez 2013, 21:48
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Hallo Thobie,

ich meinte natürlich: "... eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer" stellen."

Viele Grüße Peter
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farbauge
Beiträge gesamt: 844

12. Dez 2013, 12:23
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Moin Thobie,

alle Angaben ohne Gewähr:

Wenn deine gewerbliche Tätigkeit als Firma (im handelsrechtlichen Sinn,
also der reine Name) klar von deiner Privatperson abzugrenzen ist,
spricht nichts dagegen, als Privatmensch eine Rechnung ohne MwSt zu
stellen. Die Verpflichtung, MwSt zu erheben und abzuführen, betrifft
deine Firma, auch wenn es ein Einzelunternehmen ist.

Das im Gegensatz zur Einkommensteuer, die personengebunden ist. Wenn
die Honorare einen gewissen Betrag überschreiten, musst du es in der
ESt-Erklärung angeben. Wie hoch das heute ist, weiß ich nicht, mich
betraf das zu DM-Zeiten, da war die Grenze 800 DM / Jahr.

Gruß
Peter

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farbauge
Beiträge gesamt: 844

12. Dez 2013, 12:30
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Noch'n Nachschlag:

Als Privatperson darfst du eigentlich nur "qualifizierte Quittungen" erstellen,
keine Rechnungen.

Ob du umsatzsteuerlich als Unternehmer zu behandeln bist, hängt von der Nachhaltigkeit
ab. Wenn du also mit deinem Blog nur 1 oder 2x ein Honorar erwirtschaftet hast, stelle
nur eine private Quittung aus. Wenn das regelmäßig ist, dann doch besser eine Rechnung
mit Meerschweinchensteuer.

Quelle:

http://www.e-recht24.de/...ungen-erstellen.html

Gruß
Peter

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Peter Lenz
Beiträge gesamt: 2828

12. Dez 2013, 13:05
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Hallo Thobie,

bei der Beurteilung der Sache, spielt wohl auch eine Rolle, ob Du beruflich und privat einwandfrei trennen kannst. Hast Du sowohl einen beruflich als auch einen privat genutzten Rechner ? Wenn der private Blog in beruflichen Räumen und auf einem beruflich genutzten Rechner betrieben wird, dürfte es weniger gut aussehen. Dieser Aspekt wird aber erst bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt zum tragen kommen.

Viele Grüße Peter
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Thobie
Beiträge gesamt: 4041

12. Dez 2013, 16:35
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Moin,

der Kooperationspartner will eine Rechnungsnummer und einen Leistungszeitraum auf der Rechnung sehen. Außerdem betreibe ich den Blog zwar rein privat, aber ich habe im Untertitel meines Firmennamens zu meiner generellen Medien-Tätigkeit auch „Blog“ stehen, dass ich somit einen betreibe bzw. solche auch für Kunden einrichte. Und ich handhabe das alles an meinem Bürorechner in meinem Büro.

Ich habe dem Kunden eine Rechnung auf meinen üblichen Rechnungsformularen wie anderen gewerblichen Kunden auch mit Ausweisung der Mehrwertsteuer geschickt und es kam keine Beanstandung.

Danke für alle Eure Hinweise.

Grüße


Thobie
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