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wegen up geschmissen!

Anonym
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5. Okt 2004, 10:54
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hallo zusammen!

ich habe diesen sommer eine lehre als pharma-assistentin begonnen.¨
gester wurde ich fristlos entlassen, da ich an einem arbeitstag am morgen zusammenbrach und deshalb nicht arbeiten gehen konnte.
ich habe aber da angerufen und mich abgemeldet. mein chef und seine mitarbeiterinnen glaubten mir das nicht und haben deshalb ein gespräch mit mir und meinen eltern eingeleitet.
in diesem gespräch sagte mein chef, dass er die vermutung habe, dass ich kiffe und deshalb verlangte er von mir, dass ich eine up bei einem ihm bekannten artzt mache. und je nach dem, ob die up positiv oder negativ sei, entscheide er sich dann, ob er mich feuern wolle, oder ob er mich behaltet.
da ich schon sehr lange kiffe und das jedoch noch nie vor oder während der arbeit getan habe, und es mich auch nie in meiner leistung beeinträchtigte, habe ich ihm dann persönlich gesagt, dass der test positiv ausfallen würde, bevor ihm das ergebnis vorlag.
daraufhin hat er mich fristlos entlassen.
helft mir bitte meine frage zu beantworten:
1. bin ich berechtigt entlassen worden?
2. hat nicht jeder mensch eine 2te chance verdient?
3. ist es recht, dass ich den artztbesuch, den er von mir verlangte selber berappen muss?
4. weiss jemand wie ich mich jetzt am besten verhalten soll, ich meine in punkto rav, lehrlingsamt, biz u.s.w.

danke für alle anregungen!

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Petra Rudolph
Beiträge gesamt: 1554

5. Okt 2004, 12:26
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Hallo,

Ab besten guckst du mal hier: http://www.gewerkschaftsjugend.ch/...g-du-hast-rechte.pdf
Gewerkschaften können dich sicherlich beraten. Auch das zuständige Amt weiß bestimmt Rat.

Kannst du denn mit deinem Chef nochmal reden? Wärst du bereit, aufzuhören und eine Therapie zu machen?

Bei uns in der Firma (Chemie) machen die von allen neuen Lehrlingen ein Drogenscreening. Wer da auffällt fängt erst gar nicht an.

Gruß Petra

http://www.webministration.de
http://www.quicktoweb.de

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6. Okt 2004, 14:11
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also lehrlinge haben rechte!
1.tens mal kampf allen drogen.
was dein zusammenbrechen betrifft muss nichts mit kiffen zu tun haben!
du hast rechte und er kann nur eine untersuchung verlangen durch einen vertrauens arzt der firma, wenn du wiederholt krank geschrieben wurdest.(von einem regulären arzt.
Für eine urinprobe ist nicht dein arbeitgeber sondern nur der gesetzgeber zuständig!
ich glaube nicht das die tatsache reicht das du kiffst um dich zu entlassen. schon gar nicht fristlos- nicht wenn du deine arbeit gut machst!
wenn du vermehrt bekifft zur arbeit kommst dann ist das ein grund!
Die Rav`s geben auskunft!
ich denke die kündigung ist nicht rechtens!
gruss


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