Hallo Anonym,
wenn Du die Software in Deiner Freizeit entwickelt hast, also nicht im Auftrag des Arbeitgebers,
dann gehören sämtliche Nutzungsrechte normalerweise Dir allein.
>> Was ist wenn ich kündige und die Software selber verkaufe ?
Lizenzen Deiner Software kannst Du selbst verkaufen (als Freiberufler) ohne zu kündigen,
wenn Dein Arbeitsvertrag eine nebenberufliche Tätigkeit nicht verbietet.
Es gibt allerdings zahlreiche Umstände, die Deinem Arbeitgeber mehr Rechte einräumen könnten,
als es normalerweise der Fall ist.
Ich weiß nicht wie die Software entstanden ist und
ob die Software irgendwie mit den Abläufen in der Firma Deines Arbeitgebers verknüpft ist.
Es ist bestimmt besser, wenn Du auch noch einen Anwalt fragst.
Ein paar Urteile findest Du zum Beispiel hier:
Suchworte: Arbeitnehmer Nutzungsrecht
http://www.metajur.de/ Grüße von Sabine