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Urheberrecht ?

Anonym
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14. Okt 2004, 23:18
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Hallo,
in einem Arbeitsvertrag steht folgende Klausel :
"Herr xxx verpflichtet sich, dass sämtliche von ihm im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses erstellten Werke Eigentum der Firma X sind, resp. werden, und das er zu keinem Zeitpunkt Urheberrechte daran geltend machen wird und kann. Sämtliche Rechte an Werken, die im Auftrag und im Rahmen seines Arbeitsvertrages erstellt werden, d.h. auch das Recht zu Vermietung, zur Veräusserung oder zu Veränderung, werden vollumfänglich der Firma X abgetreten."

Wenn Herr xxx jetzt in seiner (ausschliesslich) Freizeit Software entwickelt. Kann der AG darauf einen Anspruch anmelden ?

Was bedeutet genau "im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses" ??

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Buzzbomb
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15. Okt 2004, 00:41
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hi,
alles was du für die firma machst, gehört der firma, eigenentwicklungen in der freizeit gehören dir, wenn deine firma dir nicht einen auftrag dafür gegeben hat.
ich schätze mal dein problem liegt darin das du in deiner freizeit etwas ähnliches entwickelst wie in der firma - stimmts :)


mfg
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Thomas Richard
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15. Okt 2004, 02:12
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HAllo buzzbomb,

das sehen Richter aber ganz anders. Deine Arbeitskraft oder im Falle einer kreativen Tätigkeit deine Schöpferischen Ergüsse gehören nach deren Ansicht dem Arbeitgeber. Wenn du nun deine 'Freizeit' und dein Knowhow verwendest, um auf eigene Rechnung zu schaffen, so hat er darauf ein Anrecht, zu mindestens teilweise. Wäre dem nicht so, würde jeder, der erfinderisch oder kreativ für eine Firma tätig ist, behaupten, das wäre ihm daheim im Schlaf gekommen, und somit gesondert zu entlohnen ;-)
Kreative Leistung ist eben nicht in Stunden zu bewerten, es gibt auf der einen Seite geniale Geistesblitze und auf der anderen banale Schöpfungen die man sich mühsam erarbeiten muss.

An dem Vertrag ist aber auch ein gewaltiger Hacken: Das Urheberrecht ist unveräusserlich. Jeder kann zu jeder Zeit darauf bestehen, das er zu mindestens als Urheber genannt wird, bzw. kann er selbst bei kompletter und pauschaler Abtretung der Nutzungsrechte, dem Rechteinhaber untersagen, sich als Urheber auszugeben.

MfG

Thomas

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Buzzbomb
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15. Okt 2004, 10:19
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hi,
ich kann mir nicht vorstellen das, wenn er für die firma an einem textverarbeitungsprogramm arbeitet, die firma ein anrecht auf sein grafikprogramm hat, dass er in der freizeit programmiert, oder täusche ich mich da?

mfg
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Anonym
Beiträge gesamt: 22827

15. Okt 2004, 10:40
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Hallo,
erst mal danke für eure Anworten.
Es ist so ich habe eine Software entwickelt die mein Arbeitgeber dringend braucht. Habe dafür wirklich nur in meine Freizeit ca. 500- 600 Stunden aufgebracht. Geht auch in die Richtung Software die meine Arbeitgeber verkauft.
Nun habe ich einen vom GF unterschriebenen Vertrag in dem er mir anbietet die Software Rechte zu übernehmen.
Ist das kein Beweis dafür das er die Rechte mir zuschreibt ?
Ich habe den Vertrag nicht unterschrieben weil noch einiges nicht ok war. Nun haben wir einen neune GF mit dem keine Einigung in Sicht ist. Ich habe die böse Vermutung das er irgendwann mit der Klausel aus dem Arbeitsvertrag kommt.
Was ist wenn ich kündige und die Software selber verkaufe ?

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SabineP
Beiträge gesamt: 7586

15. Okt 2004, 11:23
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Hallo Anonym,

wenn Du die Software in Deiner Freizeit entwickelt hast, also nicht im Auftrag des Arbeitgebers,
dann gehören sämtliche Nutzungsrechte normalerweise Dir allein.

>> Was ist wenn ich kündige und die Software selber verkaufe ?

Lizenzen Deiner Software kannst Du selbst verkaufen (als Freiberufler) ohne zu kündigen,
wenn Dein Arbeitsvertrag eine nebenberufliche Tätigkeit nicht verbietet.

Es gibt allerdings zahlreiche Umstände, die Deinem Arbeitgeber mehr Rechte einräumen könnten,
als es normalerweise der Fall ist.

Ich weiß nicht wie die Software entstanden ist und
ob die Software irgendwie mit den Abläufen in der Firma Deines Arbeitgebers verknüpft ist.

Es ist bestimmt besser, wenn Du auch noch einen Anwalt fragst.

Ein paar Urteile findest Du zum Beispiel hier:

Suchworte: Arbeitnehmer Nutzungsrecht
http://www.metajur.de/

Grüße von Sabine

(Dieser Beitrag wurde von SabineP am 15. Okt 2004, 11:29 geändert)