Hallo, Klimbim,
da ist die GEMA auch nicht zuständig, weil das ein Lied eines italienischen Künstlers ist. Ich hatte das neulich, weil ich auf einer Website ein Lied von Falco verwendeten wollte. Ich bin an die zuständige Lizenzfirma in Österreich verwiesen worden.
Dass Celentano aufgrund dessen, dass er eine eigene Plattenfirma hat, nicht an die zuständige italienische "GEMA" angeschlossen ist, bezweifle ich. Die GEMA in Deutschland erhebt Gebühren für die Wieder- und Weiterverwertung von Musikstücken. Sie verwertet wie die VG Wort für Journalisten und Reporter und die VG Bild – Kunst für künstlerische Objekte (Buchcover, Illustrationen usw.) die lizenzrechlichen Gebühren für Tonprodukte. Und auch eben dafür, wenn diese in anderen Formen Verwendung finden als zum Angebot im CD-Laden. Sprich: Download im Internet, Websitehintergrundmusik, Radio, Fernsehen usw.
Das ist doch genau das Gleiche, wenn Du in der Stadtbibliothek ein Buch von xyz nimmst und davon von einer Seite 20 Kopien machst. Die VG Wort (in diesem Fall) drückt dafür 0,0x Cent pro Seite an den Urheber, sprich Autor oder Verlag, ab.
Nix anderes ist das mit dem Lied von Celentano.
Grüße
Thobie
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