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Sound von bekannten Interpreten für Homepages

klimbim
Beiträge gesamt: 1016

21. Feb 2007, 18:14
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Hallo Forum,
mein Lieblingsitaliener möchte auf seiner Homepage Azuro von Adriano Celentano erklingen lassen. Das man dazu die Rechte braucht ist klar, aber:
- woher nehmen, wo anfragen?
- wie ist das mit GEMA-Gebühren?
klimbim
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Sound von bekannten Interpreten für Homepages

SabineP
Beiträge gesamt: 7586

21. Feb 2007, 18:56
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Hallo Klimbim,

>> woher nehmen, wo anfragen?
Bei ihm selbst, er hat seine eigene Plattenfirma:
http://www.clancelentano.it/

>> wie ist das mit GEMA-Gebühren?
Da er seine eigene Plattenfirma hat, glaube ich nicht,
daß er einen Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA abgeschlossen hat.

Gruß Sabine

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klimbim
Beiträge gesamt: 1016

22. Feb 2007, 09:33
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Hallo Sabine,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Die o.g. Site habe ich auch schon gefunden, aber dazu reicht mein Italienisch einfach nicht aus.
Hier muss Michele selber ran, vorausgesetzt, er ist des Italienischen im Schriftlichen gewachsen, was man von schwäbischen Italienern nie so genau weiß. :)
Das mit dem "Wahrnehmungsrechten" in Bezug auf GEMA-Gebühren habe noch nie so gesehen, das ist echt interessant.
klimbim
iMac OS 10.10.2 mit 5K, 3,5 GHz Intel Core i5, 16 GB 1600 MHz SDRAM
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SabineP
Beiträge gesamt: 7586

22. Feb 2007, 09:57
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Hallo Klimbim,

Die Gema ist nur eine Verwertungsgesellschaft.
Der Künstler muß also einen Vertrag mit der Gema abschließen bzw. dort Mitglied sein,
bevor die Gema für die öffentliche Wiedergabe seiner Werke Geld kassieren kann.

http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik

Gruß Sabine

(Dieser Beitrag wurde von SabineP am 22. Feb 2007, 10:00 geändert)

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Thobie
Beiträge gesamt: 4040

22. Feb 2007, 15:31
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Hallo, Klimbim,

da ist die GEMA auch nicht zuständig, weil das ein Lied eines italienischen Künstlers ist. Ich hatte das neulich, weil ich auf einer Website ein Lied von Falco verwendeten wollte. Ich bin an die zuständige Lizenzfirma in Österreich verwiesen worden.

Dass Celentano aufgrund dessen, dass er eine eigene Plattenfirma hat, nicht an die zuständige italienische "GEMA" angeschlossen ist, bezweifle ich. Die GEMA in Deutschland erhebt Gebühren für die Wieder- und Weiterverwertung von Musikstücken. Sie verwertet wie die VG Wort für Journalisten und Reporter und die VG Bild – Kunst für künstlerische Objekte (Buchcover, Illustrationen usw.) die lizenzrechlichen Gebühren für Tonprodukte. Und auch eben dafür, wenn diese in anderen Formen Verwendung finden als zum Angebot im CD-Laden. Sprich: Download im Internet, Websitehintergrundmusik, Radio, Fernsehen usw.

Das ist doch genau das Gleiche, wenn Du in der Stadtbibliothek ein Buch von xyz nimmst und davon von einer Seite 20 Kopien machst. Die VG Wort (in diesem Fall) drückt dafür 0,0x Cent pro Seite an den Urheber, sprich Autor oder Verlag, ab.

Nix anderes ist das mit dem Lied von Celentano.

Grüße

Thobie
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Be.eM
Beiträge gesamt: 3342

22. Feb 2007, 15:51
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Antwort auf [ SabineP ] Die Gema ist nur eine Verwertungsgesellschaft.
Der Künstler muß also einen Vertrag mit der Gema abschließen bzw. dort Mitglied sein,
bevor die Gema für die öffentliche Wiedergabe seiner Werke Geld kassieren kann.


... wozu man sagen muss, dass dies praktisch für (fast) alle Künstler weltweit gilt. Nur ist dies im Ausland nicht direkt die GEMA, sondern die dortigen Entsprechungen. Aber guck doch einfach mal auf eine Celentano-CD- oder LP. Da steht 100%ig ein GEMA-Label drauf. Die Rechteverwerter kooperieren, natürlich...

Eigene Plattenfirmen haben damit *definitiv* nichts zu tun.

Bernd (selbst GEMA-Mitglied, hat schon für die Plattenpressung eigener Werke GEMA-Gebühren abgedrückt ;-))
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cavete fenestras et nubes!

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SabineP
Beiträge gesamt: 7586

22. Feb 2007, 15:55
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>> Das ist doch genau das Gleiche, wenn Du in der Stadtbibliothek ein Buch
>> von xyz nimmst und davon von einer Seite 20 Kopien machst.

Nein, das ist nicht das Gleiche.

>> Nix anderes ist das mit dem Lied von Celentano.

Thobie, lies bitte mal hier nach:

http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik

Zitat: GEMA-freie Musik oder auch freie Musik ist Musik, ür deren Nutzung keine Gebühren an die GEMA anfallen, weil der Komponist keinen Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA geschlossen hat. D.h., dass die GEMA nicht berechtigt ist, für den Komponisten Tantiemen gegenüber Nutzern (Radio, Veranstalter, etc.) geltend zu machen.

Gruß Sabine

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Be.eM
Beiträge gesamt: 3342

22. Feb 2007, 16:03
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Antwort auf [ SabineP ] Zitat: GEMA-freie Musik oder auch freie Musik ist Musik, ür deren Nutzung keine Gebühren an die GEMA anfallen, weil der Komponist keinen Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA geschlossen hat.



Hallo Sabine,

das ist schon richtig, allerdings ist GEMA-freie Musik in der Regel NICHTS von dem, was man im Radio hört oder auf Platte/CD kauft. GEMA-freie Musik findet man häufiger im Internet von seeeeehr jungen Bands oder Musikern, in der "Meditationsmusikszene" und gerne auch zur Porno-Untermalung etc.. Adriano Celentano ist sicher nicht dabei.

Hier übrigens die offizielle Info zum Thema:

http://www.gema.de/...net/websites.shtml#2

Bernd
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Thobie
Beiträge gesamt: 4040

22. Feb 2007, 22:52
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Antwort auf [ SabineP ] >> Das ist doch genau das Gleiche, wenn Du in der Stadtbibliothek ein Buch von xyz nimmst und davon von einer Seite 20 Kopien machst.<<

Nein, das ist nicht das Gleiche.


Sabine, das ist doch das Gleiche. Autoren, Verlage, Journalisten und Reporter bekommen auch nur Tantiemen von der VW Wort – in diesem Fall –, wenn Sie einen Vertrag mit der VG Wort haben. Und Ihre Bücher, Artikel und Reportagen dort melden! Dann haben Sie Anrecht auf eine Vergütung, die sich aus der Weiterverwertung = Kopieren ergibt.

Hat Derjenige keinen Vertrag = Keine Vergütung. Das ist im Wort-Bereich das gleiche Prinzip wie im Musik- und Kunst-Bereich.

Thobie, der Mitglied in der VG Wort und VG Bild – Kunst ist … .-)
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