Forenindex » Job » Büro, Existenzgründung, Recht ... » Ausschließliches Nutzungsrecht, Originale abgeben?, Einschränkungen?

Ausschließliches Nutzungsrecht, Originale abgeben?, Einschränkungen?

schaumzikade
Beiträge gesamt: 3

18. Mär 2007, 18:38
Bewertung:

gelesen: 3749

Beitrag als Lesezeichen
Da ich nach einer umfangreichen Suche noch keine Antworten auf meine Fragen gefunden habe, versuche ich es einmal hier.

Zunächst worum geht es? Ein Kunde möchte das ausschließliche Nutzungsrecht an wissenschaftlichen Tuschezeichnungen (überwiegend direkt vom Präparat, also zeitaufwendig). Er möchte zudem auch die Originale.
Wenn ich es richtig verstanden habe, möchten der Kunde auch ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht.

Im Grunde alles kein Problem gegen ein angemessenes Honorar, das sich ja leicht aus den Nutzungsfaktoren und meinem Stundensatz errechnen lässt. Da ich weiß, das ein Künstler seine Farbzeichnungen für einen Dumpingpreis von 200 € mit einem uneingeschränkten Nutzungsrecht an diesen Kunden veräußert hat (inkl. Originale), frage ich mich, ob dem Kunden bewußt ist, welche Kosten tatsächlich auf ihn zukommen könnten. Bei einer umfangreichen Nutzungeinräumung komme ich auf mind. dreimal soviel...

Weiters möchte ich doch noch irgendwie die Nutzung einschränken entweder zeitlich oder räumlich. Bei einer räumlichen Einschränkung wird es dann schon schwierig, da die Zeichnungen auch in Büchern erscheinen könnten/ werden, die mindestens deutschlandweit vertrieben werden. Auf eine zeitliche Beschränkungen, wird der Kunde sich möglicherweise nicht einlassen.

Meine Vorablösung: Ich stelle dem Kunden unverbindlich die verschiedenen Möglichkeiten der Nutzungen, die ich mir vorstellen kann mit den entsprechenden Preisen dar. Gehe also mit dem Kunden in Verhandlung. Oder sollte ich verschiedene Angebote schreiben, von denen sich der Kunde dann eines heraussucht?

Quer im Magen liegt mir besonders, dass ich die Originale herausgeben soll. Eine Übergabe in einem geeigneten digitalen Format sollte doch im Grunde reichen. Laut Gesetz bleibe ich ja der Eigentümer, muss aber sobald ich eine Nutzung plane, zu diesem Kunden laufen und meine Originale holen. Wie handhabt ihr das im Allgemeinen?

Vielleicht könnt ihr mir ja noch ein paar Gedankenanstöße oder Tipps geben oder über eure Erfahrungen berichten.

Vielen Dank
E.

Ausschließliches Nutzungsrecht, Originale abgeben?, Einschränkungen?

Lady Stardust
Beiträge gesamt: 803

19. Mär 2007, 12:38
Bewertung:

gelesen: 3720

Beitrag als Lesezeichen
Hallo schaumzikade,

liegen die Zeichnungen schon vor, oder sollst du erst ein entsprechendes Angebot erstellen? Falls ersteres der Fall ist, was wurde bei der Vergabe des Auftrags besprochen (Honorar, Rechte, etc.)?

Wäre gut, wenn du die Umstände noch einmal näher benennen könntest. Ansonsten gab es vor wenigen Tagen hier schon mal eine ähnliche Diskussion:
http://www.hilfdirselbst.ch/...orum.cgi?post=280503

Grüße,
Lady S.

(Dieser Beitrag wurde von Lady Stardust am 19. Mär 2007, 12:38 geändert)

Ausschließliches Nutzungsrecht, Originale abgeben?, Einschränkungen?

schaumzikade
Beiträge gesamt: 3

19. Mär 2007, 13:01
Bewertung:

gelesen: 3707

Beitrag als Lesezeichen
Hallo Lady Stardust,

ich soll die Zeichnungen natürlich noch erstellen. Ein Angebot habe ich noch nicht gemacht. Da ich mir noch nicht im Klaren darüber bin, ob ich die Originale abgeben möchte/ muss und weil ich fürchte, dass der Kunde bei einem zu hohen Preis einen Rückzieher macht. Es wurde nur der Wunsch bzw. die Bedingung einer uneingeschränkten Nutzung geäußert. Ich glaube der Kunde weiß gar nicht so recht, was das bedeutet. Ich möchte mich natürlich auch nicht unter Wert verkaufen.

Wichtig wäre mir vor allem zu erfahren, ob es üblich ist die Originale abzugeben und wie in etwa die Preisgestaltung aussehen könnte. Ich gehe davon aus, dass der Kunde einen Stückpreis möchte also keine Bezahlung letztendlich nach Zeitaufwand. Das bedeutet ich muss für mich in etwa einen Zeitdurchschnitt pro Zeichnung errechnen und dann meinen Stundensatz mal Zeitaufwand mit den entsprechenden Nutzungsfaktoren multiplizieren. Ohne Nutzungsfaktoren komme ich schon allein auf mind. 200 € pro Zeichnung. Wie oben schon gesagt hat ein Künster seine sehr hochwertigen Farbzeichnungen komplett für diesen Preis an den selben Kunden abgegeben. Mir erscheint das als viel zu wenig.

Letztendlich kann ich natürlich ein Angebot nach dem Motto "Friss oder Stirb" machen. Vielleicht muss ich es einfach wagen?

Grüße
E.

Ausschließliches Nutzungsrecht, Originale abgeben?, Einschränkungen?

SabineP
Beiträge gesamt: 7586

19. Mär 2007, 13:15
Bewertung:

gelesen: 3695

Beitrag als Lesezeichen
Hallo schaumzikade,

nach Deiner Schilderung wünscht sich der Kunde ein exklusives Nutzungsrecht.
Niemand außer ihm soll diese Zeichnungen verwenden.

Eine Suche in Google gibt Dir zahlreiche Anregungen zur Preisgestaltung:

http://www.google.com/...t+preise&spell=1
Gruß Sabine

(Dieser Beitrag wurde von SabineP am 19. Mär 2007, 13:15 geändert)

Ausschließliches Nutzungsrecht, Originale abgeben?, Einschränkungen?

schaumzikade
Beiträge gesamt: 3

19. Mär 2007, 13:33
Bewertung:

gelesen: 3687

Beitrag als Lesezeichen
Mensch danke, das Wörtchen "exklusiv" fehlte mir einfach. Jetzt komme ich schon viel weiter.

Grüße
E.

Ausschließliches Nutzungsrecht, Originale abgeben?, Einschränkungen?

Lady Stardust
Beiträge gesamt: 803

19. Mär 2007, 15:56
Bewertung:

gelesen: 3664

Beitrag als Lesezeichen
Hallo schaumzikade,

noch eine kleine Bemerkung meinerseits, das

Zitat Letztendlich kann ich natürlich ein Angebot nach dem Motto "Friss oder Stirb" machen.


musst du natürlich selbst entscheiden. Wenn sich dein Kunde allerdings wirklich als Preisdumper entpuppen sollte, ist es m.E. nach nicht deine Aufgabe, ihn darüber

Zitat Es wurde nur der Wunsch bzw. die Bedingung einer uneingeschränkten Nutzung geäußert. Ich glaube der Kunde weiß gar nicht so recht, was das bedeutet.


aufzuklären. Wenn er auf der deiner Meinung nach zu geringen Honorierung besteht, dann bestehe du auf das von ihm ja verlangte uneingeschränkte Nutzungsrecht, fertige selbst digitale Vorlagen von deinen Arbeiten an, gibt ihm, wenn du willst, die Originale und verkaufe diese bei Bedarf anderweitig weiter.

Grüße,
Lady S.