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Foto-Recht

maluca
Beiträge gesamt: 4

15. Jan 2008, 19:37
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Habe eine Frage an diejenigen, die etwas von Fotographie und Recht verstehen.

Im Jahre 2004 habe ich an einer Misswahl teilgenommen und gewonnen. Alle Preise (z.B. Reise, Kleider, Coiffeur) habe ich erhalten, inkl. ein Profissionelles Fotoshooting.

Dieses wurde auch durchgeführt. Später bekam ich 5 Fotos per Mail zugestellt. Der Fotograph und ich wollten uns für die Übergabe der Fotos treffen, nur hatte er nie Zeit.

7 Monaten später wollte er von mir 1000 CHF. Da habe ich klar und deutlich nein gesagt, und er folgte mit Drohungen, Massenmails etc. Und sagte mir, ich könne die 5 Fotos, die er mir per Mail geschickt hatte nicht gebrauchen, sonst würde er mich anzeigen.

Ich habe das Ganze sein gelassen, da ich keine Probleme wollte.
Doch jetzt denke ich zürück und frage mich, ob er Recht hatte und ob ich die Bilder doch gebrauchen könnte (z.B. mich bei Modelagenturen bewerben oder die Bilder auf einer Homepage veröffentlichen).

Vielen Dank für eure Beiträge/Antworten!

Foto-Recht

PixCell
Beiträge gesamt: 20

15. Jan 2008, 20:36
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Hallo Maluca,

hast Du denn bei der Teilnahme an dem Wettbewerb eine Unterrschrift geleistet und damit vielleicht irgendwelche AGB's anerkannt, die Du evtl. nicht genau gelesen hast? Und falls ja, hast du noch irgendwelche Unterlagen?

Ich weiß ja nicht, in welchen Rahmne die Wahl stattfand, aber dass da irgendjemand auch von profitieren möchte ist wohl klar.
Waren die Veranstalter vielleicht nicht so wirklich seriös?

Grüße
PixCell

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Intermedia
Beiträge gesamt: 1287

15. Jan 2008, 20:48
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Hi,

na ja...... wenn die anderen Preise problemlos ausgeteilt wurden, gehe ich mal von der Seriösität des Veranstalters aus. Auf jeden Fall würde ich auch mal auf die Teilnahmebedingungen / AGB nochmal durchlesen.

Es wäre eventuell zu klären was der Veranstalter mit dem Fotografen ausgemacht hat.

Wenn es ein professionelles Shooting war, sollte es auf jeden Fall einen Vertrag geben in welchem die Verwendung von Bildern usw. geregelt ist.

Gruß Sven


http://www.aurahysil.de?hds Mit Aurahysil Freizeit schaffen - Beschichtungen der besonderen Art - http://www.intermedia-bg.de?hds INTERMEDIA bürogemeinschaft

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maluca
Beiträge gesamt: 4

17. Jan 2008, 19:50
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Vielen Dank für deine Antwort!

Ja ich habe einen Vertrag unterschrieben, nur werden darin die Preise inkl. das Shooting nicht erwähnt.
Damals hatte ich mit der Wahlveranstalterin gesprochen, doch sie riet mir, das Ganze sein zu lassen, denn auch sie hatte nichts schriftliches mit dem Fotographen vereinbart! (hier liegt wohl der Fehler) Er war derjenige, der sie ansprach und jenes Fotoshooting anbot.
Aber wie sieht es aus, wenn ich meine Fotos nun auch schon nach 4 jahren auf einer Homepage veröffentliche? Vielleicht kannst du mir da weiterhelfen.

Vielen Dank!

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pixxxelschubser
Beiträge gesamt: 1708

17. Jan 2008, 20:05
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Hallo maluca,

nur mal so ein Gedankengang:

lediglich mündliche Absprache - Du hast Dein Recht am eigenen Bild mit der Zustimmung zum Fotoshooting dem Fotografen zur Nutzung überlassen (???)

Der Fotograf besitzt das uneingeschränkte Urheberrecht/Nutzungsrecht (???)

Müßte man beides einmal ordentlich nachlesen und/oder erklären lassen.


Wink
Viele Grüße
pixxxelschubser




Was wir wissen, ist ein Tropfen; was wir nicht wissen, ein Ozean.

Isaac Newton


Foto-Recht

SabineP
Beiträge gesamt: 7586

17. Jan 2008, 20:25
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nur mal so noch ein Gedankengang:

Der Fotograf ist der Urheber seiner Bilder und besitzt deshalb auch das uneingeschränkte Nutzungsrecht an seinen Bilder.

Es gibt aber noch das Recht am eigenen Bild:
http://de.wikipedia.org/...echt_am_eigenen_Bild

Dieser Punkt müßte geklärt werden.
Inwiefern darf überhaupt jemand die Bilder veröffentlichen ohne Zustimmung der abgebildeten Person?
Gruß Sabine

(Dieser Beitrag wurde von SabineP am 17. Jan 2008, 20:29 geändert)

Foto-Recht

Intermedia
Beiträge gesamt: 1287

17. Jan 2008, 20:28
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Hi,

das mit dem "Recht am eigenen Bild" wäre eventuell ein Argument welches du dem Fotografen entgegnen kannst damit er deine Bilder selber nicht weiter verwendet.

Entgegen steht das Urheberrecht, aber du hättest damit eine Verhandlungsbasis um sich gütlich zu einigen um deine Bilder wenigstens auf der HP zu veröffentlichen.
Du kannst dem Fotografen anbieten seinen Namen, als Schöpfer, mit zu nennen.

Ansonsten kann sowas nur ein Anwalt beantworten da es sich nur um meine Meinung handelt.

Ist natürlich Mist das nicht mal der Veranstalter Verträge hat.

Gruß Sven


http://www.aurahysil.de?hds Mit Aurahysil Freizeit schaffen - Beschichtungen der besonderen Art - http://www.intermedia-bg.de?hds INTERMEDIA bürogemeinschaft

Foto-Recht

maluca
Beiträge gesamt: 4

18. Jan 2008, 16:48
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Nachdem der Fotograph "plötzlich" CHF 1000 von mir für die Fotos wollte, sagte ich natürlich nein. Nach mehreren Wochen Auseinandersetzung (wie schon gesagt: Drohungen, Massenmails, Sms) habe ich ihm am Telefon nochmals klar gesagt, dass ich nichts zahlen werde (weil ja nichts abgemacht war) und dass er somit die Bilder löschen sollte.
Er hat zugestimmt aber gesagt, dass ich die 5 Bilder, die er mir anfangs zugeschickt hatte, nicht verwenden dürfte, sonst würde er mich anzeigen und ich zitiere: "es würde dann weit mehr als CHF 1000 kosten...".

Ich habe ihm also NICHT das alleinige Nutzungsrecht überlassen, denn abgemacht war, dass er die Fotos löschen sollte.

Doch immerhin denke ich, dass ich das Recht habe, meine 5 Fotos zu nutzen, denn zu Anfang war ein gratis Fotoshooting abgemacht. Es kann doch nicht sein, dass der Fotograph mehr als ein halbes Jahr später Geld für die Fotos verlangen kann?? Leider ist nichts schriftliches vorhanden... Doch ein Vertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden, nur fehlen dabei die Beweismittel!

Ja, ein Anwalt könnte mir sicher weiterhelfen. Doch für die 5 Fotos ist mir das nicht wert. Auch sind schon 4 Jahre vergangen...
Naja, trotzdem vielen Dank für Eure Antworten!

Foto-Recht

pixxxelschubser
Beiträge gesamt: 1708

18. Jan 2008, 19:39
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Hallo maluca,

Antwort auf: Auch sind schon 4 Jahre vergangen...

Da muß ich Dich leider enttäuschen:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__64.html


Wink
Viele Grüße
pixxxelschubser




Was wir wissen, ist ein Tropfen; was wir nicht wissen, ein Ozean.

Isaac Newton


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Be.eM
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19. Jan 2008, 17:16
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Antwort auf [ maluca ] Doch immerhin denke ich, dass ich das Recht habe, meine 5 Fotos zu nutzen, denn zu Anfang war ein gratis Fotoshooting abgemacht.


Da könnte der Teufel im Detail stecken:

Das FotoSHOOTING war ja wohl kostenlos. Die Abzüge und Nutzungsrechte nicht. Das dürfte ähnlich wie bei den Klassenfotos meiner Kinder sein… das Shooting kostet nichts, und wenn du keine Abzüge brauchst/bestellst, dann bleibt das ohne Kosten. In der Schule ist das klar, aber in deinem Fall wohl etwas hinterhältig…

Bernd
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cavete fenestras et nubes!

Foto-Recht

Agent Orange
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19. Mär 2008, 18:35
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Da es ja wohl keinen schriftlichen Vertrag gibt der regelt wer wann wie oft welche Bilder in welcher Form auch immer verwenden darf würde ich den Spieß umdrehen. Drohe dem Fotografen Deinerseits mit rechtlichen Schritten wenn er die Bilder weiterhin für sich oder seine Werbezwecke verwendet. Schliesslich bis DU auf diesen Bildern zu sehen.
Er hat Dir die Bilder zugeschickt ohne dass Du irgendetwas unterschreiben musstest. Ergo kannst Du mit den Bildern auch machen was Du willst.
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast würde ich zum Anwalt gehen oder lasse Dich vom Verbraucherschutz beraten. Die Erstberatung kostet meist nur kleines Geld.