Hallo Wolfgang,
wenigstens zu Deinem dritten Punkt kann ich halbwegs schnell antworten.
In der deutschen Rechtschreibung ist es so, dass mit einem Bindestrich gekoppelte Wörter so geschrieben werden, wie sie normalerweise geschrieben werden (Groß-/Kleinschreibung). Entsteht aus dieser gebundenen Kombination ein Substantiv, dann wird das erste Wort groß geschrieben.
Was die Dateitypen-Bezeichnung (<- schon ein Bindebeispiel!) anbelangt, so würde ich mich nach dem Sprachgebrauch richten. In meinem Umfeld sagt z.B. kein Mensch "Punkt E Pe Es" für .eps, sondern nur "E Pe Es" (EPS). Daher würde ich den vorgefügten Punkt, der ja nur eine Trennung vom eigentlichen Dateinamen darstellen soll, auch nicht in der Dateitypen-Bezeichnung nennen.
Schlussfolgerung: nach meiner Methode bleibt nur noch die erste Version übrig, also CSV-Datei.
Grüßle,
Jens
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