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Bild von eigener Person - darf ich es verwenden?

MurphysLaw
Beiträge gesamt: 588

5. Feb 2012, 21:28
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Hallo Leute,

die Frage mag trivial erscheinen, aber merkwürdigerweise hat meine Recherche da noch nichts so ganz schlüssiges ergeben.

Folgendes Szenario: Ein Bekannter macht sich mit einem Friseursalon selbstständig; er arbeitete bisher für einen Top-Friseur.
Ich helfe ihm dabei, erstelle unter anderem seine Webseite. Da gehören - natürlich - Fotos rein. Natürlich auch von ihm.
Problem: das - lichtbildähnliche - Foto, das er gerne verwenden möchte, wurde von einem Profi für seinen bisherigen Arbeitgeber erstellt, also in dessen Auftrag.
Es zeigt aber - als "Headshot" - nur meinen Bekannten vor neutralem Hintergrund.

Frage: darf dieser das Foto auf seiner künftigen, eigenen Webseite verwenden, oder bedarf es dafür der Genehmigung des Ex-Chefs und/oder des Fotografen?
Die Chancen für ein Ja besagten Ex-Chefs sind übrigens nicht nur Null sondern eher den jetzigen Temperaturen in Celsius entsprechend....

Ich finde überall nur, dass man einverstanden sein muss, wenn ein Personenbild verwendet wird, aber nicht, ob diese Person uneingeschränktes Recht an der Verwendung des eigenen Bildes hat.
Ich bin mir nicht einmal sicher, ob es dazu eine klare Regelung gibt!

Wisst Ihr da was?

Vielen Dank & Grüße,
Murphy

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Thobie
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6. Feb 2012, 00:05
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Lieber Murphy,

das ist relativ einfach zu beantworten:

Der Fotograph macht ein Foto von dem Bekannten. Somit hat er die Urheberrechte. Er macht das Foto für Deinen früheren Chef des Bekannten, der der Auftraggeber des Fotografen ist.

Jetzt kommt es darauf an, welche Nutzungsrechte der Fotograf dem früheren Chef übertragen hat: Auf ein Projekt, z.B. eine Broschüre für den Friseursalon eingeschränkt. Oder uneingeschränkte Nutzungsrechte. In letzterem Fall hat Dein Bekannter Pech, weil der Fotograf ihm dann keine eigenen Nutzungsrechte für dessen persönlichen Bedarf einräumen kann. Sind die Nutzungsrechte jedoch eingeschränkt, kann er weitere Nutzungsrechte an Deinen Bekannten einräumen, wofür dieser dann zahlt. Der frühere Chef kann dann da nichts machen.

Liebe Grüße


Thobie
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MurphysLaw
Beiträge gesamt: 588

6. Feb 2012, 18:15
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Hallo Thobie,

danke für die klare Antwort.
Dann ist leider Essig mit dem Bild... :-/

Vielen Dank & Grüße,
Murphy

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Henry
Beiträge gesamt: 967

6. Feb 2012, 18:53
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Antwort auf [ Thobie ] ...Der Fotograph macht ein Foto von dem Bekannten. Somit hat er die Urheberrechte...

...vielleicht hat der Fotograf bei dem Shooting ja nicht nur DAS EINE Foto geschossen, sondern noch zwei weitere, die bisher/seitdem völlig "nutzungsrecht-frei" bei ihm herumdümpeln?!? Nur mal als Idee.

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Freeday
Beiträge gesamt: 5712

17. Feb 2012, 20:51
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Antwort auf [ Henry ] ...vielleicht hat der Fotograf bei dem Shooting ja nicht nur DAS EINE Foto geschossen, sondern noch zwei weitere, die bisher/seitdem völlig "nutzungsrecht-frei" bei ihm herumdümpeln?!? Nur mal als Idee.

Da der "alte" Arbeitgeber das Shooting bezahlt hat und diese Fotos in seinem Auftrag entstanden sind wird auch dieser Ansatz nicht funktionieren.

Gruss Stefan


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Thomas Richard
Beiträge gesamt: 19338

20. Feb 2012, 13:48
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Antwort auf [ Freeday ] Da der "alte" Arbeitgeber das Shooting bezahlt hat und diese Fotos in seinem Auftrag entstanden sind wird auch dieser Ansatz nicht funktionieren.

Das kann man so nicht sagen. Das hängt davon ab, was ausgehandelt wurde.


MfG

Thomas


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Tina87
Beiträge gesamt: 5

23. Aug 2012, 16:16
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Das hätte ich echt nicht gedacht!

Hat dann auch der Fotograf, der meine Passbilder schießt, das Urheberrecht an diesen? Also in dem Falle, wenn man nun ein Passbild einscannen würde, dürfte man das auch nicht für die Webseite verwenden?

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farbauge
Beiträge gesamt: 844

23. Aug 2012, 19:02
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Moin,

das Urheberrecht hat immer der Fotograf, das ist überhaupt nicht
veräußerbar. Auch in diesem Fall geht es um das Nutzungsrecht.

Zwei Betrachtungsweisen:

1. Ganz pedantisch gesehen wird ein Passbild für die Verwendung
im Pass erstellt, bzw. bekommst du eine Anzahl Papierbilder, die
du verwenden kannst. Einscannen und anderweitig verwenden wäre
ohne Vereinbarung eigentlich nicht abgedeckt.

2. Praktisch gesehen wird ein typischer Passbildfotograf nicht so
sehr mit dem Thema Veröffentlichung und Nutzungsrechte hantieren,
wie ein Presse- oder Werbefotograf. Also cool bleiben.

Wenn man sehr korrekt sein will, könnte man den Fotografen ja
um Erlaubnis fragen. Sofern die Qualität gut ist, würde ihn seine
Nennung als Urheber freuen, da es Werbung für ihn ist.

Gruß
Peter