Das wird bei einem schriftlichen Angebot aber zu Komplikationen führen.
Denn dort ist bereits der Verweis auf die beiliegenden/umseitigen AGBs nicht ausreichend, wenn er nicht oberhalb der Unterschrift steht.
Und jetzt bei jemandem der ein per Fax oder Post zugestelltes Angebot in Händen hält, rechtssicher von einem Internetzugang ausgehen zu können, halte ich für illusorisch. Vllt. gerade noch, wenn das Angebot per PDF kam und der Link klickbar ist, aber bei rein physischer Zustellung reicht das definitiv nicht.
MfG
Thomas
Und wenn dir geholfen wurde, hilf uns, dies auch weiterhin zu können.
http://www.hilfdirselbst.ch/info/