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Was ist „grob fahrlässig“ und „vorsätzlich“

nfranke
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13. Aug 2019, 16:16
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Liebes Forum.

Ein großer Betrieb, der mir eine befristete Teilzeitanstellung als freier und weiterhin selbständiger Gebrauchsgraphiker anbietet, legt mir einen Vertrag vor, der mich im Falle „grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes“ haftbar macht. Was bedeuten diese beiden Begriffe juristisch?

(Falls von Belang: Der Vertrag ist nach meiner Einschätzung ein Dienstvertrag, kein Werkvertrag.)

Vielen Dank, viele Grüße