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Haftung für Gästebucheintrag

Petra Rudolph
Beiträge gesamt: 1554

11. Jul 2002, 09:56
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Im Heiseticker steht:
Gericht bestätigt Haftung für Gästebucheinträge

Das Landgericht Düsseldorf hat im Rahmen einer mündlichen Verhandlung bekräftigt, dass ein Homepagebetreiber für Einträge in seinem Gästebuch haftet. Regelmäßige Kontrollen in einem offenen Gästebuch, in dem jeder eine Nachricht hinterlassen kann, sind danach zumutbar. Sind rechtsverletzende und beleidigende Beiträge über Monate hinweg nachlesbar, obwohl andere Beiträge gelöscht und die Homepage in dieser Zeit aktualisiert wurden, gelten die Einträge als eigener Inhalt. Damit befindet sich das Gericht auf einer Linie mit dem LG Trier, das erst kürzlich die Haftung für beleidigende Gästebucheinträge bejaht hatte...
mehr hier: http://www.heise.de/newsticker/data/anw-10.07.02-010/

Das LG Trier hält übrings einmal in der Woche für zumutbar.

Also nix mehr mit compifreiem Urlaub und so...
Die spinnen, die Römer.


Haftung für Gästebucheintrag

WolfJack
Beiträge gesamt: 2852

11. Jul 2002, 15:01
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Hi Petra,
wie kommst Du jetzt darauf?
hast Du schlechte Erfahrungen mit eigenen Guestbooks gemacht?