hallo nicole,
<Die Urheberrechte bleiben bei dir, sofern du sie nicht ausdrücklich verkauft hast.>
das ist ein weit verbreitetes mißverständniss.
urheberrechte können per definition nicht verkauft werden,
da diese durch die schaffung eines konkreten (kunst-)werkes entstehen und nicht übertragbar sind.
es entstehen zugunsten des urhebers:
a)Urheberpersönlichkeitsrechte und
b)urheberrechtlich begründete Verwertungsrechte
diese verwertungs-/nutzungsrechte können verkauft werden.
siehe auch:
http://www.bild-kunst.de dort der punkt "recht", dort "übersicht".
ist vielleicht etwas spitzfindig,
aber es so ist es ja immer wenn's um das recht geht.
beste grüße
marcus