Guten Morgen Nadine
Meine Güte, machst Du Dir Gedanken! Finde ich ja prinzipiell gut, wenn man sich VORHER überlegt, was erlaubt ist oder nicht, jedoch sollte man sich von rechtlichen Überlegungen auch nicht total blockieren lassen.
Zu Deinen Fragen: Um diese alle hundertprozentig sicher zu beantworten, müsste man Rechtsanwalt sein. Und auch da bekämst Du bei einigen Fragen mehr unterschiedliche Antworten, als Du Rechtsanwälte gefragt hast...
Doch mal der Reihe nach:
Impressum Ein solches würde ich so oder so auf Deiner Website platzieren. Ob Deine Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird, hängt übrigens nicht von der Rentabilität ab. In dem Moment, in dem Du für Deine Leistung einen Gegenwert erhältst (muss nicht mal Geld sein), kann es als Gewerbe eingestuft werden. Nichtgewerblich sind Interessensgruppen wie Parteien, Vereine, NPOs wie Tierschutz- oder Naturschutzorganisationen und Private wie Familien oder Einzelpersonen. Wenn übrigens ein Gewinn als Kriterium für Gewerbe gelten würde, wären einige der ganz grossen Firmen auch privat ;-)
Für das rechtliche Impressum gibt es in Deutschland sehr klare Vorschriften. Ein korrektes Impressum kannst Du Dir bei Abmahnwelle.de erstellen lassen. Du gibst Deine Kenndaten ein und generierst per Mausklick das Impressum, das Du dann auf Deine Website kopierst.
Zum Impressums-Generator:
http://www.certiorina.de/ Markenrechte Bei Veröffentlichungen generell sollte man darauf achten, die Rechte an einer Bildmarke (Logo) oder einem Markennamen nicht zu verletzen. Das heißt, dass Du ohne Einverständnis des Rechteinhabers weder ein Logo, noch ein Bild eines Logos, noch den Markennamen veröffentlichen darfst. Wenn Du eine Innenstadt ablichtest, weil Du beispielsweise über die Weihnachtsbeleuchtung schreibst und im Hintergrund dieses Bilds sind Logos zu erkennen, dann ist das jedoch kein Problem. Die Rechteverletzung findet vor allem dann statt, wenn Du grossformatig ein Logo fotografierst, um dann dieses Bild anstelle eines Logos und mit klarer Absicht der Erkennung der Marke zu veröffentlichen.
Das Recht am eigenen Bild (Abbildung) Ähnlich wird der Umgang mit Abbildungen aller Art von Menschen oder privaten Räumen umgegangen. Wenn Du eine öffentliche Strasse fotografierst und darauf sind Menschen abgebildet, dann ist das normalerweise kein Problem. Wenn Du aber an einem Sommerabend ein Liebespaar auf einer Parkbank fotografierst und dieses Bild veröffentlichst, dann verletzt Du die Rechte dieser Menschen. Stell Dir vor, Du wärst verheiratet und würdest einen lauen Sommerabend mit Deinem ebenfalls verheirateten Liebhaber im Park geniessen. Dann würde Dich ein solches Bild in einer Zeitung oder im Web in echte Schwierigkeiten bringen (ist übrigens hier in der Schweiz genau so mal passiert, gab ein Gerichtsverfahren daraus).
Wenn Du also Menschen in privaten Situationen oder von nahem fotografierst, musst Du sie um Erlaubnis bitten, dieses Bild auch veröffentlichen zu dürfen. Genau so ist es mit allen anderen Arten von Abbildungen, auch künstlerischen. Bevor Du nicht das Recht der Veröffentlichung hast, darfst Du kein Bild veröffentlichen. Dasselbe gilt für Bilder, die andere gemalt, fotografiert oder sonst wie hergestellt haben. Hast Du nicht ausdrücklich das Recht erhalten, diese zu veröffentlichen, könntest Du Probleme bekommen.
Unterschied Meinung/Bericht Es ist durchaus erlaubt, die eigene Meinung zu veröffentlichen. Nur muss es wirklich die eigene Meinung sein und nicht eine unbelegbare Unterstellung/Behauptung. Du darfst theoretisch schreiben „Produkt xy konnte ich nur drei Tage benutzen, dann ging es kaputt“, aber Du solltest nicht schreiben „Produkt xy hat Probleme mit der Qualität“. Wichtig ist auch, dass die Lesenden erkennen können, dass es sich um Deine Meinung handelt. Also täusche nicht vor, Du seist objektiv, wenn Du es nicht bist.
Links Hier kommt es etwas auf die verlinkten Seiten an. Niemand glaubt Dir, dass zum Zeitpunkt der Verlinkung nichts Ungesetzliches auf der Site war, wenn Du zu einer rechtsradikalen Organisation verlinkst. Bei Links zu „Normalen“ Seiten ist das meist kein Problem. Hier geht’s vor allem darum, dass Du (im Impressum und pro Forma) eine Haftung ausschliesst, wenn ein Hacker die verlinkte Domain mit ungesetzlichen Inhalt infiltriert.
Daten Eine Ansammlung von Daten ist immer heikel. Wichtig ist jedoch in diesem Bereich, was Du damit machst. Den Datenschutz gewährleistest Du:
- Wenn Du die Daten so schützt, dass Dritte keinen Zugriff darauf haben
- Wenn Du die Daten nicht für andere Zwecke als für den vorgesehenen verwendest
- Wenn Du die Daten nicht weiterverkaufst oder verschenkst
- Wenn Du die Daten nicht missbrauchst, um geheime/intime/kompromittierende Zusatzdaten der Betroffenen zu sammeln
So, ich hoffe, ich hab nichts vergessen. Wie gesagt, lass Dich vom Rechtlichen nicht blockieren. Wenn Du Dir bei einer Veröffentlichung nicht sicher bist, dann stell Dir einfach vor, es gehe darin um Dich und jemand anderer wollte das so veröffentlichen, dass Deine Familie/Kollegen/Vorgesetzten es lesen können und wissen, dass es um Dich geht. Ist Dir bei diesem Gedanken nicht wohl, dann lass die Veröffentlichung bleiben.