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Onlinerechte bei Websites: Was darf ich? [in DE]

Megabyte
Beiträge gesamt: 134

16. Mär 2007, 18:54
Beitrag # 1 von 10
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Hallo!
Ich mache mir schon seit längerer Zeit Gedanken um die Inhalte meiner Website und vor allem um solche sachen wie Impressum etc. die ich hier im Forum auch eben nachgelesen habe. Nach vielem suchen, heurmwühlen in Büchern, die vor lauter Nebensätzen total unverständlich sind bleiben sehr viele Fragen offen . Daher dachte ich... Ich stelle mal meine wichtigsten hier rein, denn die würden wahrscheinlich SEHR viele Webmaster interessieren.

Da meine Website wahrscheinlich in Deutschland gehostet wird, dürfte da eh deutsches Recht gelten, aber ich denke nicht, dass es in der Schweiz und in Österreich viel anders ist ...

- Unter welchen Bedingungen darf ich Fotos auf die Website stellen?
Ich hab nämlich gehört, dass man keine nicht öffentlich zugängige Räume im Internet zeigen darf. Ich fand es etwas sehr kurios, aber was steckt da genau hinter?
Ferner habe ich noch gehört, dass ich nichts ins Intenet stellen darf was ein Logo hat, das ich nicht selbst entworfen habe... Das hätte irgendwie den Hintergrund der Meinungsbildung. Nachvollziehen kan ich das gar nicht um ehrlich zu sein... Hieße das dann auch konkret, dass ich keine Fotos von der Innenstadt ins Internet stellen darf o.O?

- Darf ich Fanarts ins Internet stellen?
... natürlich unter Angabe wen ich da gezeichnet hab! Man hat mir nämlich ma gesagt, es sei "verfremdung" und das sei auch schon Meinungsbildend. Ich rede hier von objektiv darstellender Kunst und nicht von Karrikaturen oder sonstigem, was wirklich meinungsbildend ist...

- Gilt ein Erfahrungsbericht über spezielle Situationen schon als meinungsbildend?!
Fängt der meinungsbildende Journalismus also schon dann an, wenn ich vom Tag der offenen tür von XYZ rede oder von irgendwelchen Veranstaltungen an denen ich (nicht als zuschauer) teilgenommen hab? Ich übe ja keine Kritik aus, beschreibe ja nur, was ich da erlebt habe und mache ggnf. etwas Werbung (z.b. durch Links die auf die Veranstaltung führen) Würde s ein Satz "Der Tag hat mir sehr gefallen, weil er mir viele Einblicke in xyz gebracht hat" schon als meinungbildend gelten? Ich würde es nicht so auffassen, aber ich weiß nicht was die Rechte dazu sagen. Schließlich fallen Blogs unter "meinungsbildend" soweit ich weiß und brauchen ne extraklausel...
Was müsste ich bei diesen Situationen ins Impressum schreiben?!

- Wann gilt man als "Gewerbe"?
Ich habe mich mit der Impressumspflicht befasst, aber so richtig weiß ich nicht, wann ich nun ein Gewerbe betreibe. Wenn ich mal hier und da zum fast-materialpreis meine selbstgemachten Sachen verkaufe und sich der Gewinn (pro Ware gerade mal die Aufrundungssumme...) gerade mal im kleineren zweistelligem bewegt (der Umsatz ist auch nicht viel größer), müsste ich so etwas dann direkt anmelden?! Bräuchte ich ne AGB, was müsste ins Impressum rein was muss ich noch beachten?! Mein Interesse ist ja wie man ganz klar sieht, nicht das Geld!

- "Ich hafte nicht für externe links"...
... aber ich garantiere dass ich diese bei Linksetzung auf Legalität durchgeschaut habe, ist wohl eines der häufigsten Sätze, aber kann man dies auch wirklich garantieren, ich miene wie soll ich im Zweifelsfall beweisen, dass ich damals auf Website XYZ nix auffälliges gefunden habe?!
Und was ist wenn die verlinkte seite gar kein Impressum hat obwohl es eins bräuchte? Bin ich dann etwa dafür verantwortlich?!

- Ich sammle IP Adressen für die Gästebuch und Counter sperre
ist dies schon eine Verletzung der Privatssphere?! Und muss ich den Benutzer darüber auflklären ich meine, ich mach ja nix da mit, außer es mti anderen Nummern vergleichen damit keiner doppelt zählt oder sich doppelt einträgt. Die Aufklärung sollte ja vor der Datenspeicherung erfolgen, doch ich hab ja so etwas echt NIE geshen obwohl heutzutage fast jeder Counter Cookies oder IPs speichert...

Ich wäre euch wirklch sehr dankbar, wenn ihr Antworten zu diesen Fragen findet oder zumindest links wo man es leicht verständlich nachlesen kann.
X

Onlinerechte bei Websites: Was darf ich? [in DE]

caviglia
Beiträge gesamt: 92

17. Mär 2007, 08:19
Beitrag # 2 von 10
Beitrag ID: #282268
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Guten Morgen Nadine

Meine Güte, machst Du Dir Gedanken! Finde ich ja prinzipiell gut, wenn man sich VORHER überlegt, was erlaubt ist oder nicht, jedoch sollte man sich von rechtlichen Überlegungen auch nicht total blockieren lassen.

Zu Deinen Fragen:
Um diese alle hundertprozentig sicher zu beantworten, müsste man Rechtsanwalt sein. Und auch da bekämst Du bei einigen Fragen mehr unterschiedliche Antworten, als Du Rechtsanwälte gefragt hast...

Doch mal der Reihe nach:

Impressum
Ein solches würde ich so oder so auf Deiner Website platzieren. Ob Deine Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird, hängt übrigens nicht von der Rentabilität ab. In dem Moment, in dem Du für Deine Leistung einen Gegenwert erhältst (muss nicht mal Geld sein), kann es als Gewerbe eingestuft werden. Nichtgewerblich sind Interessensgruppen wie Parteien, Vereine, NPOs wie Tierschutz- oder Naturschutzorganisationen und Private wie Familien oder Einzelpersonen. Wenn übrigens ein Gewinn als Kriterium für Gewerbe gelten würde, wären einige der ganz grossen Firmen auch privat ;-)

Für das rechtliche Impressum gibt es in Deutschland sehr klare Vorschriften. Ein korrektes Impressum kannst Du Dir bei Abmahnwelle.de erstellen lassen. Du gibst Deine Kenndaten ein und generierst per Mausklick das Impressum, das Du dann auf Deine Website kopierst.
Zum Impressums-Generator: http://www.certiorina.de/

Markenrechte
Bei Veröffentlichungen generell sollte man darauf achten, die Rechte an einer Bildmarke (Logo) oder einem Markennamen nicht zu verletzen. Das heißt, dass Du ohne Einverständnis des Rechteinhabers weder ein Logo, noch ein Bild eines Logos, noch den Markennamen veröffentlichen darfst. Wenn Du eine Innenstadt ablichtest, weil Du beispielsweise über die Weihnachtsbeleuchtung schreibst und im Hintergrund dieses Bilds sind Logos zu erkennen, dann ist das jedoch kein Problem. Die Rechteverletzung findet vor allem dann statt, wenn Du grossformatig ein Logo fotografierst, um dann dieses Bild anstelle eines Logos und mit klarer Absicht der Erkennung der Marke zu veröffentlichen.

Das Recht am eigenen Bild (Abbildung)
Ähnlich wird der Umgang mit Abbildungen aller Art von Menschen oder privaten Räumen umgegangen. Wenn Du eine öffentliche Strasse fotografierst und darauf sind Menschen abgebildet, dann ist das normalerweise kein Problem. Wenn Du aber an einem Sommerabend ein Liebespaar auf einer Parkbank fotografierst und dieses Bild veröffentlichst, dann verletzt Du die Rechte dieser Menschen. Stell Dir vor, Du wärst verheiratet und würdest einen lauen Sommerabend mit Deinem ebenfalls verheirateten Liebhaber im Park geniessen. Dann würde Dich ein solches Bild in einer Zeitung oder im Web in echte Schwierigkeiten bringen (ist übrigens hier in der Schweiz genau so mal passiert, gab ein Gerichtsverfahren daraus).

Wenn Du also Menschen in privaten Situationen oder von nahem fotografierst, musst Du sie um Erlaubnis bitten, dieses Bild auch veröffentlichen zu dürfen. Genau so ist es mit allen anderen Arten von Abbildungen, auch künstlerischen. Bevor Du nicht das Recht der Veröffentlichung hast, darfst Du kein Bild veröffentlichen. Dasselbe gilt für Bilder, die andere gemalt, fotografiert oder sonst wie hergestellt haben. Hast Du nicht ausdrücklich das Recht erhalten, diese zu veröffentlichen, könntest Du Probleme bekommen.

Unterschied Meinung/Bericht
Es ist durchaus erlaubt, die eigene Meinung zu veröffentlichen. Nur muss es wirklich die eigene Meinung sein und nicht eine unbelegbare Unterstellung/Behauptung. Du darfst theoretisch schreiben „Produkt xy konnte ich nur drei Tage benutzen, dann ging es kaputt“, aber Du solltest nicht schreiben „Produkt xy hat Probleme mit der Qualität“. Wichtig ist auch, dass die Lesenden erkennen können, dass es sich um Deine Meinung handelt. Also täusche nicht vor, Du seist objektiv, wenn Du es nicht bist.

Links
Hier kommt es etwas auf die verlinkten Seiten an. Niemand glaubt Dir, dass zum Zeitpunkt der Verlinkung nichts Ungesetzliches auf der Site war, wenn Du zu einer rechtsradikalen Organisation verlinkst. Bei Links zu „Normalen“ Seiten ist das meist kein Problem. Hier geht’s vor allem darum, dass Du (im Impressum und pro Forma) eine Haftung ausschliesst, wenn ein Hacker die verlinkte Domain mit ungesetzlichen Inhalt infiltriert.

Daten
Eine Ansammlung von Daten ist immer heikel. Wichtig ist jedoch in diesem Bereich, was Du damit machst. Den Datenschutz gewährleistest Du:
- Wenn Du die Daten so schützt, dass Dritte keinen Zugriff darauf haben
- Wenn Du die Daten nicht für andere Zwecke als für den vorgesehenen verwendest
- Wenn Du die Daten nicht weiterverkaufst oder verschenkst
- Wenn Du die Daten nicht missbrauchst, um geheime/intime/kompromittierende Zusatzdaten der Betroffenen zu sammeln

So, ich hoffe, ich hab nichts vergessen. Wie gesagt, lass Dich vom Rechtlichen nicht blockieren. Wenn Du Dir bei einer Veröffentlichung nicht sicher bist, dann stell Dir einfach vor, es gehe darin um Dich und jemand anderer wollte das so veröffentlichen, dass Deine Familie/Kollegen/Vorgesetzten es lesen können und wissen, dass es um Dich geht. Ist Dir bei diesem Gedanken nicht wohl, dann lass die Veröffentlichung bleiben.


als Antwort auf: [#282236]

Onlinerechte bei Websites: Was darf ich? [in DE]

Megabyte
Beiträge gesamt: 134

18. Mär 2007, 15:44
Beitrag # 3 von 10
Beitrag ID: #282390
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Hi!
Erstmal vielen vielen dank für deine Antwort, sie hat mir sehr geholfen^^

Wieso ich mir so viele Gedanken mache? Nun, zum einen, eben da neue Rechte erschienen sind und zum anderen, weil ich in den letzten Monaten viele Beispiele für abgemahnte Websites gesehen habe... Da ärgerte es mich richtig, dass man als Normalbürger kaum Ahnung hat, was alles im Hintergrund abläuft und wie man sich davor schützen kann - Denn nirgends wird darauf hingewiesen. ich würde mir so sehr wünschen, dass Webhoster so etwas hinschreiben, dass im Informatikunterricht in der Schule etwas darüber gesagt wird oder auf irgendwelchen Blogs, die auch die Generation < 25 liest. Das Bloggen wird bei uns langsam zum Sport und keiner weiß richtig, was er mit dem Bloggen alles veranstalten kann. Und wer noch ne eigene Website dazu hat, neigt auch dazu, seinen Journalismus zu betreiben und jegliche Inhalte für seine Freunde verfügbar zu machen ohne zu wissen was man eigentlich darf oder nicht...

Die einzige Frage die hier noch übrig bleibt, ist die Sache mit den Fanarts. Sie sind ja eher als Tribute anzusehen, aber die Rechte zu den Figuren/Darstellungen etc. gehören ja immernoch den Zeichnern, Autoren oder Fotographen... Man hat diese Bilder ja dann nicht direkt implementiert, sondern gezeichnet... (viele leider auch abgezeichnet)

Zum Thema Datenschutz... Ich muss dann halt auf meiner Homepage eben so etwas schreiben, dass ich die Daten für statistische Zwecke brauche, und dass ich letztendlich nur IPs temporär sammle, damit der Counter richtig funktioniert und damit die Seite nicht vollgespammt wird... Im Gästebuch ist das eine andere Sache, da weiß ja jeder, dass dann die Sachen abgespeichert werden, die eingetragen wurden plus die IP, wg. Spamschutz aber das würde ich ja eh reinschreiben. Könnte so etwas auf der Impressums/Haftungsausschlussseite draufstehen, auch wenn ich die Daten ja schon gesammelt habe, als man schon auf meiner Website drauf war?

Ich habe ja schon seit längerer Zeit überlegt kleineres eigenproduziertes zu verkaufen oder einen Dienst anzubieten, z.b. Songs abzumischen, dann gelte ich ja als gewerblich. Was müsste ich dann tun? Müsste ich mich anmelden und wenn ja - ab wann? Ich weiß nur, dass ich verpflichtet bin ne AGB zu schreiben, mit Wiederrufsrecht, Vertragsschluss etc. etc. aber weiter weiß ich dann nicht...

Wäre echt cool, wenn ich diese letzten Fragen noch klären könnte :)


als Antwort auf: [#282268]

Onlinerechte bei Websites: Was darf ich? [in DE]

caviglia
Beiträge gesamt: 92

19. Mär 2007, 09:21
Beitrag # 4 von 10
Beitrag ID: #282468
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Tach Nadine :-)

Bezüglich Fanarts, Datenschutz und gewerbliche Bestimmungen müsstest Du wirklich einen Rechtsanwalt beiziehen, wenn Du das hieb- und stichfest geregelt haben möchtest. Diese Fragen abschliessend zu beantworten sprengt den Rahmen dieses Forums. Du darfst aber die Empfehlungen Deines Rechtsanwalts gerne wieder hier mitteilen, damit andere Forennutzer mit ähnlichen Fragen ebenfalls geholfen wird.


als Antwort auf: [#282390]

Onlinerechte bei Websites: Was darf ich? [in DE]

whitelady
Beiträge gesamt: 338

19. Mär 2007, 15:01
Beitrag # 5 von 10
Beitrag ID: #282576
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Hi,
bezüglich Fanart:
Personen der Zeitgeschichte darf man, so wie ich es verstehe, abbilden. Siehe wikipedia:
http://de.wikipedia.org/...echt_am_eigenen_Bild


als Antwort auf: [#282468]

Onlinerechte bei Websites: Was darf ich? [in DE]

Megabyte
Beiträge gesamt: 134

19. Mär 2007, 15:41
Beitrag # 6 von 10
Beitrag ID: #282593
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Nja also dieser Text bezieht sich denk ich eher auf real existierende Personen, also demnach, darf ich z.b. Tom Cruise zeichnen, weil er eine bekannte Person ist - aber nur nicht in privaten Situationen... [verständlich]
Hmmm das sieht alles etwas kompliziert aus. Würde es etwas bringen, wenn man ggnf. betroffene Verleger anmailt und nachfragt? Ich hätte, bestenfalls ne schriftliche Genehmigung vorzuweisen, doch ob die auch gültig ist... who knows...

Ich meine, auch wenn es im Internet RIESIGE Portale gibt die FanFic und FanArts betreiben heißt das noch lange nicht, dass es erlaubt ist...

Ich glaub ich geh mal ein wenig herumfragen. Wenn ich genau wüsste, wie dieses Gebiet heißt, mit dem ich mich befasse, könnte ich mich auch erstmal mit Büchern anfreunden bevor ich im Zweifel höhere Instanzen fragen muss.


als Antwort auf: [#282576]

Onlinerechte bei Websites: Was darf ich? [in DE]

whitelady
Beiträge gesamt: 338

20. Mär 2007, 10:25
Beitrag # 7 von 10
Beitrag ID: #282737
Bewertung:
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Also, fragen ist denke ich nie verkehrt.
Ich habe z. B. mal ne Romanfigur visualisiert, und hab dann die Autorin angemailt ob ich das Bild im Internet ausstellen darf. Leider hab ich nie eine Antwort erhalten... und habs dann trotzdem ausgestellt...

Jetzt bin ich aber neugierig: Sind das bei dir auch Figuren aus Erzählungen, wenn du schreibst dass es keine realen Figuren sind?


als Antwort auf: [#282593]

Onlinerechte bei Websites: Was darf ich? [in DE]

whitelady
Beiträge gesamt: 338

20. Mär 2007, 11:07
Beitrag # 8 von 10
Beitrag ID: #282753
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Kleiner Nachtrag:
Das Gebiet heißt Urheberrecht :)


als Antwort auf: [#282593]

Onlinerechte bei Websites: Was darf ich? [in DE]

Megabyte
Beiträge gesamt: 134

20. Mär 2007, 17:12
Beitrag # 9 von 10
Beitrag ID: #282884
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Ich frage hier für mehrere Personen. Also ich habe viele Fanarts zu halbwegs bekannten Leuten gemacht (von einem habe ich jedoch auch die Erlaubnis gekriegt), habe vor 2003 viele Manga und Animefiguren gezeichnet und zwischendrin waren auch Romanfiguren wie z.B. Harry Potter mal ein Thema. Wenn ich mich durch Geschichten inspirieren hab lassen ist es ja eine ganz andere Sache. Eine Freundin hat sich stark von den Figuren von Opern wie Phantom inspirieren lassen da ist die Maske z.B. das A&O... Also da kann amn wirklich erkennen, dass es gewisse Figuren dieser Oper darstellen soll.

Jetzt zeichne ich eher real existierende Personen (ich habe mich nach dem vielen Hin und her, doch für naturalistische Darstellungen entschieden), kann jedoch da nicht wirklich anfragen, aber viele ;)

P.S. Ich war etwas irritiert weil du auch Nadine heißt XD


als Antwort auf: [#282753]

Onlinerechte bei Websites: Was darf ich? [in DE]

whitelady
Beiträge gesamt: 338

21. Mär 2007, 00:34
Beitrag # 10 von 10
Beitrag ID: #282967
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Hehe, dachte ich mir schon fast wegen dem Namen :)

Hm, ich kann leider wieder nur Halbgares beitragen, aber ich glaube, bei Manga und Anime wirds kritisch, weil man bei diesem Zeichenstil ja nur relativ wenig den eigenen Stil sieht, insofern ist dann die persönliche Leistung bei so einem Bild nicht deutlich zu erkennen. Da würde ich Urheberrechtsprobleme vermuten.

Bei deviantART.com erwähnen alle Leute immer im Text, wenn sie beispielsweise Charaktere aus World of Warcraft zeichnen, etwas wie "characters © Blizzard Entertainment", sie erwähnen also den Urheber, also ich bin mit so etwas immer gut gefahren. So lange man damit nicht kommerziell Geld verdient, ist es glaube ich den meisten kein Gerichtsverfahren wert. Korrigiert mich, wenn ich was Falsches sage!

Edit: Jetzt bin ich neugierig auf die (noch kommende?) Webseite ;)


als Antwort auf: [#282884]
(Dieser Beitrag wurde von whitelady am 21. Mär 2007, 00:35 geändert)
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