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Daten an den Kunden

Linzenkirchner
Beiträge gesamt: 864

11. Mär 2008, 17:25
Beitrag # 31 von 42
Beitrag ID: #341087
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Antwort auf [ strauch ] Ich glaube aber auch nicht das die Agentur etwas dagegen hat wenn der Kunde nachher sein Produkt, einlaminiert, beschneidet oder sonst etwas macht. Und wenn dir der Schreiner die Küche baut, bekommst du auch keine Baupläne dafür.

Der Vergleich hinkt auch, denn immerhin kann ich mir einen neuen Schreiner holen, der mir die Küche umbaut oder auf der Basis der alten eine neue macht, ohne dass ich beim letzten die Erlaubnis einholen muss. Er kann mich auch nicht hindern, die Teile der alten Küche für mein Wohnzimmer zu verwenden. Er kann mich allerdings daran hindern, seinen Entwurf weiter zu verkaufen. Nicht seine handwerkliche Leisung unterliegt dem Urheberrecht sondern nur seine gestalterische.

Ausserdem ist das ist nicht nur für den Grafiker ein Problem, der verdienen möchte, sondern auch für die Kunden, die sich nicht von einem einzelnen abhängig machen wollen. Falls der Grafiker verstirbt, unbekannt verzogen ist, wie klärt man dann eine erforderliche Erweiterung der Nutzungsrechte? Indem man die Erben sucht oder eine Fahnund ausschreiben lässt? Wenn der Rechteinhaber nicht gefunden wird, kann keine Nutzungsänderung erfolgen; der Designentwurf ist damit wertlos geworden. Dabei reicht es, wenn sich der Rechteinhaber nicht meldet und auf Anfragen nicht antwortet, aus welchem Grund auch immer.

Deshalb vereinbaren größere Firmen nach meiner Erfahrung von sich aus, dass mit der Rechnungsstellung alle Nutzungsrechte an sie übergehen. Der Designer kann sich dann überlegen, ob er damit einverstanden ist, oder ob er in diesem Fall mehr verlangen muss (hier kann der Honorarleitfaden des AGD helfen), aber letztlich ist dadurch die Sache geklärt und es gibt hinterher keine Streitigkeiten.

Gruß


als Antwort auf: [#341057]
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Daten an den Kunden

Markus Keller
Beiträge gesamt: 670

11. Mär 2008, 18:21
Beitrag # 32 von 42
Beitrag ID: #341098
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Hallo,

weder die Praxis noch die Rechtsprechung sind so fundametalistisch, wie das hier diskutiert wird.
Wenn ich ein Logo entwerfe, richtet sich der Preis neben dem Arbeitsaufwand nach dem Nutzen für den Kunden. Ein Logo für einen Autohersteller wird daher immer viel teurer sein als das für Pizzeria um die Ecke. In jedem Fall sollten damit die Rechte für die im Rahmen der Auftragserteilung absehbaren Nutzungen bezahlt sein.
Mache ich also eine komplette Geschäftsausstattung und dem Kunden fällt hinterher ein, dass er das Logo noch als Schild für die Haustür braucht (vorhersehbar), käme ich nicht auf die Idee, dafür nochmals etwas für die kreative Leistung zu verlangen (das würde ich als Abzocke betrachten).
Vergrößert er dagegen seinen Betrieb (nicht vorhersehbar) und macht 5 neue Filialen auf, hat er auch einen größeren Nutzen von meiner Arbeit - da wäre dann eine Nachzahlung fällig.
In diesem Sinne sind zum Beispiel auch die Verträge mit Illustratoren bei Verlagen geregelt.

Markus Keller


als Antwort auf: [#341087]

Re: Re: Daten an den Kunden

Thobie
Beiträge gesamt: 4040

11. Mär 2008, 18:45
Beitrag # 33 von 42
Beitrag ID: #341106
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Hallo, Bily,

> Wir sind Dienstleister und im entferntesten ist es auch ein
> Handwerk. Produzieren ist angesagt! :-)

jetzt mache ich es mal kurz, nachdem meine ganzen Ausführungen nichts
genutzt haben:

Du scheinst ein grundlegendes Miß- oder Unverständnis darüber zu
haben, was das Urheberrecht und damit das Copyright über ein Produkt
aussagt.

Ich vermute mal, da Ihr „nur“ produziert, dass Du noch nie etwas
selbst kreiert hast?

Grüße


Thobie


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als Antwort auf: [#341045]

Re: Re: Daten an den Kunden

pdf_bily
Beiträge gesamt: 10

11. Mär 2008, 21:15
Beitrag # 34 von 42
Beitrag ID: #341126
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Natürlich haben wir auch Sachen gestaltet und konzipiert...
Liegt ja auch nahe ;) und ob wir nun die Druckvorstufe erstellen, oder uns Gedanken über eine Gestaltung machen... wird gleich verrechnet. Allerdings, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wenn wir mit dem Kunden nichts anderes vereinbart haben, gilt das einfache Nutzungsrecht, richtig?

@FREEDAY: ich würde eher behaupten, dass ist das tägliche Geschäft!
Antwort auf: Deshalb vereinbaren größere Firmen nach meiner Erfahrung von sich aus, dass mit der Rechnungsstellung alle Nutzungsrechte an sie übergehen. Der Designer kann sich dann überlegen, ob er damit einverstanden ist, oder ob er in diesem Fall mehr verlangen muss (hier kann der Honorarleitfaden des AGD helfen), aber letztlich ist dadurch die Sache geklärt und es gibt hinterher keine Streitigkeiten.



als Antwort auf: [#341106]

Re: Re: Daten an den Kunden

gpo
Beiträge gesamt: 5520

12. Mär 2008, 11:11
Beitrag # 35 von 42
Beitrag ID: #341185
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Antwort auf [ pdf_bily ] Allerdings, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wenn wir mit dem Kunden nichts anderes vereinbart haben, gilt das einfache Nutzungsrecht, richtig?


Moin,

NEIN das gilt nicht!
...jedenfalls nicht im gerichtlichen Streitfall!

Das Problem liegt doch schlicht darin, das zu früheren Zeiten das KOPIEREN eindeutig beschränkt war...egal ob bei Fotos, Grafiken, Texten ...Gesamtgestaltung!

DAS ist heute eindeutig anders und mit zunehmender Digitalisierung kaum eindeutig geregelt!

Das heißt die "alten Gesetze"(...in Deutschland das URHEBERRECHT nicht Copyright!)
gelten immer noch, werdne hin und wieder modifiziert aber...
werden auch durch fast ALLE ständig nach eigenem Gusto ausgelegt!:((

solange der Job läuft, Kunde zufrieden ist, lehnen sich alle beruhigt zurück,
aber wehe da taucht plötzlich ein Fotograf oder Grafiker auf,
präsentiert die O-Daten und reklamiert sein Urheberrecht....???

ja...und die Gerichte, kennen sich mit der Materie(DTP/Druck/Werbung) auch nicht so besonders aus, entscheiden dann, was "schriftlich vorliegt"...
oder "vergleicht" dann gerne zu Lasten von einem:))

Da ich selbst(Fotograf) mehrfach betroffen bin, auf "beiden Seiten" kann ich nur raten,
diese Sachen sehr genau zu nehmen!
###
nur ein Beipsiel...
habe jahrelang Bilder für Katalog gemacht, aber dann plötzlich immer weniger,
kunde schleppte immer mehr Daten CDs an, wo die Bilder ungefragt übernommen wurden...
irgendwann erwischte ich Bilddaten mit Metadaten und englischem Copyright...
dieser englische Fotograf weiß garantiert nichts davon,
das seine Bilder in deutschen Katalogen jahrelang weiterverwendet wurden und...
er wird es auch nur durch Zufall erfahren, wenn überhaupt...
Kunde fühlte sich unschuldigt!!!
###

Das ist heute gängige Praxis, alle machen es, tun ganz blauäugig selbst wenn nachgefragt wird, und wird von kleinen bis hin zu größten Firmen täglich so gemacht!
###

die eBucht Fälle sprechen eine deutliche Sprache ...
dort macht es auch fast jeder(Original Produktbilder)

und selbst Google haben sie am Wickel...
mit "gesucht und gefundenen" O-Texten von Buchautoren:))

neulich im TV...ein Fotograf der angeblich schon davon lebte das seine Bilder überall geklaut wurden...dann jeden verklagte mit Erfolg= 1Bild Erdbeere für 5000Piepen=

schöne neue Welt:))
Mfg gpo


als Antwort auf: [#341126]

Re: Re: Daten an den Kunden

Freeday
Beiträge gesamt: 5712

12. Mär 2008, 13:21
Beitrag # 36 von 42
Beitrag ID: #341248
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Antwort auf [ pdf_bily ] Natürlich haben wir auch Sachen gestaltet und konzipiert...
Liegt ja auch nahe ;) und ob wir nun die Druckvorstufe erstellen, oder uns Gedanken über eine Gestaltung machen... wird gleich verrechnet.


Also gleicher Stunden-Satz für Ideenfindung, Konzeption, Präsentation, Layout, Reinzeichnung?

Je mehr Beiträge ich von Dir lese desto mehr nimmt es mich wunder, in welcher Art von
Firma Du arbeitest. Bisher klingt es ganz nach einem Copyshop oder ähnliches, die Kopien
anbieten und einen Designer für kleinere Layoutsachen rumstehen haben...
Klärst Du mich diesbezüglich noch auf? Daaanke :-)

Gruss Stefan


als Antwort auf: [#341126]

Re: Re: Daten an den Kunden

Thobie
Beiträge gesamt: 4040

12. Mär 2008, 16:39
Beitrag # 37 von 42
Beitrag ID: #341312
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Hallo, Bily,

> Allerdings, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wenn wir mit
> dem Kunden nichts anderes vereinbart haben, gilt das einfache
> Nutzungsrecht, richtig?

warum ist das nur so schwer ;––(?

Wenn nichts vereinbart ist, ist nichts vereinbart. Dann habt Ihr KEIN
Nutzungsrecht. Auch nicht, wenn Ihr „„stillschweigend““ annehmt,
der Kunde hätte Euch irgend ein Recht übertragen. Also, entweder habt
Ihr eine Bestätigung des Kunden –– per Mail, Brief oder Fax ––
oder es steht in Euren AGBs. Ist dem nicht so, ist auch nix mit
Nutzungsrechten.

Ich habe Dir doch schon in einem anderen Beispiel mitgeteilt, dass ich
drei Wochen hinter dem derzeitigen Rechtenachfolger eines verstorbenen
Journalisten hinterher telefoniert habe, um die Nutzungsrechte zur
Veröffentlichung eines seiner Artikel in einem Printmedium zu
erhalten. Hätte ich ihn nicht erreicht oder gefunden, dürfte ich es
nicht veröffentlichen. Hier gilt auch nicht die Einstellung:
„€žOoooch, der ist ja tot, kann nicht so schlimm sein oder
so!“€œ Nein, ich brauchte die Genehmigung des Neffen, habe ihm ein
Honorar dafür bezahlt und darf nun drucken lassen.

Dies auch als Antwort auf Peter:

> Falls der Grafiker verstirbt oder unbekannt verzogen ist, wie klärt
> man dann eine erforderliche Erweiterung der Nutzungsrechte? Indem
> man die Erben sucht oder eine Fahndung ausschreiben lässt?

Ja, genau so macht man es.

Vielleicht hier noch ein Hinweis, wie es rechtlich aussieht:
http://tinyurl.com/yrumpe

Ich habe gerade die Comicverfilmung „€žDie Fantastischen Vier““
gesehen und sage einfach mal: „Wir sind schlieߟlich die Guten.“
Und keine Copyright-Umgeher oder -Brecher. ;––) Kleiner Spaߟ am
Rande …

Verstehe nicht, was da so schwer dran sein soll.

Grüߟe



Thobie


--
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Gustav-Adolf-Str. 34a · 22043 Hamburg · Tel. 040/6116 9771
www.medien-schmie.de | www.kreativ-schmie.de | www.buch-schmie.de
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als Antwort auf: [#341126]

Re: Re: Daten an den Kunden

planobogen
Beiträge gesamt: 1044

12. Mär 2008, 20:04
Beitrag # 38 von 42
Beitrag ID: #341350
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Antwort auf [ Thobie ] ... Ihr „„stillschweigend““ annehmt,
der Kunde hätte Euch irgend ein Recht übertragen. Also, entweder habt
Ihr eine Bestätigung des Kunden –– per Mail, Brief oder Fax –– ...


oh je, s'geht schon wieder los :-(


als Antwort auf: [#341312]

Re: Re: Daten an den Kunden

Thobie
Beiträge gesamt: 4040

12. Mär 2008, 20:44
Beitrag # 39 von 42
Beitrag ID: #341355
Bewertung:
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> oh je, s'geht schon wieder los :-(
> Gruß planobogen

Host jo recht …

Die Hieroglyphenfalle hat wieder zugeschlagen … entschuldigt bitte,
hier nochmals leserlich. Ein Moderator kann das alte Posting löschen.

----------

Hallo, Bily,

> Allerdings, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wenn wir mit
> dem Kunden nichts anderes vereinbart haben, gilt das einfache
> Nutzungsrecht, richtig?

warum ist das nur so schwer ;–(?

Wenn nichts vereinbart ist, ist nichts vereinbart. Dann habt Ihr KEIN
Nutzungsrecht. Auch nicht, wenn Ihr „stillschweigend“ annehmt,
der Kunde hätte Euch irgend ein Recht übertragen. Also, entweder habt
Ihr eine Bestätigung des Kunden – per Mail, Brief oder Fax –
oder es steht in Euren AGBs. Ist dem nicht so, ist auch nix mit
Nutzungsrechten.

Ich habe Dir doch schon in einem anderen Beispiel mitgeteilt, dass ich
drei Wochen hinter dem derzeitigen Rechtenachfolger eines verstorbenen
Journalisten hinterher telefoniert habe, um die Nutzungsrechte zur
Veröffentlichung eines seiner Artikel in einem Printmedium zu
erhalten. Hätte ich ihn nicht erreicht oder gefunden, dürfte ich es
nicht veröffentlichen. Hier gilt auch nicht die Einstellung:
„Ooooch, der ist ja tot, kann nicht so schlimm sein oder so!“
Nein, ich brauchte die Genehmigung des Neffen, habe ihm ein Honorar
dafür bezahlt und darf nun drucken lassen.

Dies auch als Antwort auf Peter:

> Falls der Grafiker verstirbt oder unbekannt verzogen ist, wie klärt
> man dann eine erforderliche Erweiterung der Nutzungsrechte? Indem
> man die Erben sucht oder eine Fahndung ausschreiben lässt?

Ja, genau so macht man es.

Vielleicht hier noch ein Hinweis, wie es rechtlich aussieht:
http://tinyurl.com/yrumpe

Ich habe gerade die Comicverfilmung „Die Fantastischen Vier“
gesehen und sage einfach mal: „Wir sind schließlich die Guten.“
Und keine Copyright-Umgeher oder -Brecher. ;–) Kleiner Spaß am
Rande …

Verstehe nicht, was da so schwer dran sein soll.

Grüße



Thobie


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als Antwort auf: [#341126]
(Dieser Beitrag wurde von Thobie am 12. Mär 2008, 20:47 geändert)

Re: Daten an den Kunden

Thobie
Beiträge gesamt: 4040

15. Mär 2008, 16:16
Beitrag # 40 von 42
Beitrag ID: #341803
Bewertung:
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Ich will das Ganze nochmals an einem Beispiel erläutern, worum es ganz
generell geht:

Auszug aus einem einseitigen Interview mit Wolfgang Petersen
(Filmregisseur –„Das Boot“, „Troja“ usw.) in der heutigen Süddeutsche
Zeitung.

----------

SZ:
Das deutsche Fernsehprogramm lebt immer noch von Ihnen. In den
vergangene 14 Tagen lief ausnahmsweise keine Wiederholung von „Das
Boot“.
W. P.:
Och!
[
]
SZ:
Aber „Das Boot“ läuft immer wieder aus – und immer wieder gerät man da
rein. Warum eigentlich?
W. P.:
Ich kriege ja die Abrechnungen [hier genau aufpassen!!!] vom
Director’s Cut von „Das Boot“, und die zeigen tatsächlich, dass das
ein Seller rund um die Welt ist. Da bin ich natürlich stolz drauf. Das
scheint wirklich so etwas wie ein Klassiker zu sein. Nicht nur in
Deutschland, überall.

----------

Ich hoffe, es wird deutlich, worauf ich hinaus will!

Grüße


Thobie


PS:
Damit Ihr nicht raten müsst: Kreativer erschafft ein Werk und bezieht
dafür Nutzungsgebühren, wenn es jemand anders verwenden will.

Ich möchte gern auch einmal in der Liga spielen, in der Petersen mit
seinen Nutzungsgebühren spielt
:-/

--
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als Antwort auf: [#341355]

Re: Daten an den Kunden

pdf_bily
Beiträge gesamt: 10

16. Mär 2008, 14:00
Beitrag # 41 von 42
Beitrag ID: #341834
Bewertung:
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Ich denke man kann noch viele solcher Beispiele aufzählen Thobie.
Ich hatte jetzt auch nicht vor einen Film zu kopieren und weiter zu bearbeiten... ;-)

Ich denke jeder weiß wozu diese Diskussion gut war und bedanke mich für die Beiträge.

Ich habe gelernt, dass AGB´s sehr wichtig für im Prinzip logische Vorgänge sind.
Noch eine Beispiel:
Kommt die Firma Quelle und möchte eine Litho für den Tiefdruck von uns, lass ich ihm (Vorstand?) erst mal die AGB´s unterschreiben, das er alle die Rechte an Models und Fotografen erworben hat...
Kommt Siemens zu uns und möchte eine Korrektur eines Flyers, lass ich Löscher erst die AGB´s zukommen ob sein Laden auch alle Rechte an dem Dokument erworben hat...

Das nächste was wir in der Post haben sind ein Stapel an Visitenkarten von Psychologen! ;)

@Czerski: geb deinen Kunden einen Tritt in den Hintern und geb denen einen Sch...dreck!
Was die erreichen wollen ist Chinastyle!
Aber trotzdem, die Agentur/Litho/ was auch immer, die die Daten von deinem Kunden bekommt, muss davon ausgehen das alles passt (meine Meinung - bin ja auch kein Jurist! ;)

Danke für die Diskussion, ein sehr schönes Forum!


als Antwort auf: [#341803]

Re: Daten an den Kunden

Lady Stardust
Beiträge gesamt: 803

17. Mär 2008, 13:41
Beitrag # 42 von 42
Beitrag ID: #341929
Bewertung:
(95283 mal gelesen)
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Hallo pdf_bily,

Zitat lass ich ihm (Vorstand?) erst mal die AGB´s unterschreiben,

Warum so umständlich? Mach ihnen ein Angebot, verweis von mir aus in einer Fußnote auf deine/eure AGB und lass die dem Kunden zusammen mit dem Auftrag zukommen. Wenn er dann das Angebot akzeptiert, hat er auch die AGB akzeptiert und du bist aus dem Schneider. DAS ist gängige Praxis (schon mal ein Auto in eine Reparaturwerkstatt gebracht und einen Reparaturauftrag unterzeichnet?).

Grüße,
Lady S.


als Antwort auf: [#341834]
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