Diese EDV-Legastheniker: "Rechnungen können elektronisch als Wiedergaben auf einem Bildträger (z.B. Mikrofilm) oder auf anderen Datenträgern (z.B. CD-Rom oder DVD) aufbewahrt werden, die keine Änderungen mehr zulassen."
Auch nicht schlecht:
Elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung München.
Gruß
Bernhard