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Webdesign als Nebenverdienst - Fragn zum rechtlichen

xotix
Beiträge gesamt: 3

10. Jan 2014, 17:13
Beitrag # 1 von 7
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Hallo,

Ich bin gelernter Informatiker, nun aber wieder Student. Ich möchte nun gerne nebenbei Homepages und Web-Applikationen machen um etwas Geld zu verdienen. Die nötigen Fähigkeiten habe ich natürlich. Was mir Mühe macht, ist das rechtliche. Ich werde vorallem kleinere Aufträge machen und öfters werde ich den Auftraggeber auch nicht persönlich treffen.

Hier mal, an was ich dachte:
"Gründen" einer Einzelpersonen firma.
Was ist der Vorteil wenn ich mich ins Handelsregister eintragen lassen? (Ich weis das ich ab 100k muss, aber vorher, bringts mir irgendwas?

Weiter würde ich gerne AGBs haben und zwei Verträge. In den AGBs möchte ich standard Dinge einbringen wie "Support nur die ersten 30 Tage gratis" etc. dann einen Vertrag welcher den zu bezahlenden Betrag (Stundenlohn/Pauschal) regelt sowie die Haftung. (Ich hafte nicht für den Erfogl der Homepage). Dann einen zweiten Vertrag mit dem Grafiker welcher als Freelancer mit mir arbeitet, also kein Angestellter ist.

Natürlich habe ich keine Ahnung, inwiefern ich die AGBs und den Arbeitsvertrag zusammenlegen kann oder ob ich den Arbeitsvertrag aufsplitten soll. Am liebsten würde ich natürlich ohne Vertrag arbeiten, aber ich möchte mich halt rechtlich absichern. Denke, da hab ich schon recht, oder?

Die Frage ist nun, wo kriege ich AGBs und Verträge her? Ich kanns mir denke ich nicht leisten zu einem Anwalt zu gehen und das aufsetzen zu lassen, da dies wohl einige tausend Franken kosten würde.

Was empfiehlt ihr mir? Kann ich mich irgendwo günstig beraten lassen? Sind fertig Vertrags Vorlagen brauchbar?

Danke
X

Webdesign als Nebenverdienst - Fragn zum rechtlichen

Urs Gamper
  
Beiträge gesamt: 4027

10. Jan 2014, 22:28
Beitrag # 2 von 7
Beitrag ID: #521902
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Hallo Xotix

Ich denke, dass du dir momentan etwas zu viel Gedanken machst.
So was ich erkennen kann, führst du deine Arbeiten in der Schweiz aus?

AGB's sind sinnvoll, wenn du einen Shop oder andere Dienstleistungen anbietest. Sonst sehe ich keine Notwendigkeit.
Arbeitsverträge für Kundenauftäge benötigt es nicht, denn die genauen Bedingungen werden ja über die Offertstellung und die nachfolgenden Auftragsbestätigungen geregelt.

Ebenso hast du richtig erkannt, dass eine Handelsregistereintrag nicht zwingend notwendig ist. Was du aber machen musst, ist die Anmeldung bei AHV/IV/EO sobald du Einkünfte hast.

Dies einmal für den Moment. Viel Erfolg!
Urs Gamper


als Antwort auf: [#521892]

Webdesign als Nebenverdienst - Fragn zum rechtlichen

xotix
Beiträge gesamt: 3

11. Jan 2014, 11:48
Beitrag # 3 von 7
Beitrag ID: #521903
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Ich schicke dem Herrn X per Email als PDF meine Offerte, dort steht drin, ich brauche +- 10 stunden a 60 CHF, erwähne dass ein Kostendach von 600 nicht verbindlich ist und es um 20% schwanken kann oder was weis ich. Er antwortet darauf, ja, das ist gut so, legen sie los. (Als banales Beispiel)

Damit ist das rechtlich abgesichert? Gilt den E-Mai als genügend? Keine Unterschrift oder ähnliches?

Ich kenne halt die Arbeit nur als Angestellter und mit grossen Kunden, wobei ich dort nie für das Vertragliche verantwortlich war.

Wie siehts mit Haftungsausschluss aus? Kann ich hier irgendwo eine Vorlage nehmen? Dies ist mir doch wichtig, nicht dass jemand meint, sein Unternehmen sei gefloppt wegen meiner Homepage o.ä.


als Antwort auf: [#521902]

Webdesign als Nebenverdienst - Fragen zum rechtlichen

Urs Gamper
  
Beiträge gesamt: 4027

11. Jan 2014, 16:06
Beitrag # 4 von 7
Beitrag ID: #521910
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Hallo Xotix

Also wenn du ein Kostendach festlegst, kannst du unten nicht noch hinschreiben, dass es allenfalls 20% höher sein könnte. Ein Kostendach ist eine maximale Berechnung. Und meines Wissens sind 10% Abweichung von einer Offerte legal.
Ich muss aber sagen, dass ich in meinen 14 Jahren Geschäftstätigkeit bisher lediglich ein einziges Mal etwas nachverlangen musste - dies aber in gegenseitigem Einvernehmen.

Meine Offerten und Auftragsbestätigungen gehen in der Regel per Post raus. Bei langjährigen oder bekannten Kunden kann dies auch als PDF sein. Eine Zusage per Mail gilt als verpflichtend und diese Mails werden bei uns ausgedruckt sowie zu den Kundenakten gelegt.

Übrigens: In diesem Forum halten wir es so, dass wir jeweils die Forengemeinde begrüssen und einen Namen unter die Forenbeiträge setzen. Dies gehört zur Netiquette. :-)

Grüessli
Urs


als Antwort auf: [#521903]
(Dieser Beitrag wurde von Urs Gamper am 11. Jan 2014, 16:07 geändert)

Webdesign als Nebenverdienst - Fragen zum rechtlichen

xotix
Beiträge gesamt: 3

11. Jan 2014, 16:18
Beitrag # 5 von 7
Beitrag ID: #521911
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Hallo Urs Gamper,

War nur ein Beispiel, natürlich wähle ich meine Kostendächer sorgfältig aus. Aber ja, dass kommt dann mit der Erfahrung. Ich weis auch noch nicht so genau, was ich verlangen kann, aber das wird sich schon herauskristallisieren. Denke ich arbeite mich von unten nach oben hoch. Vorallem Anfangs werde ich wohl weniger verlangen, da ich als erstes Ziel gute Referenzen möchte und auch noch neu bin.

Kannst du mir mitteilen welche Gesetze (Art. o.ä.) für mich wichtig sind? Als Laie ist man hier halt schnell verloren.

Ich danke dir jedenfalls! Das hilft mir schon viel! Vorallem erleichtert es mich, ich dachte, dass es auch einfacher geht und ich nicht gleich riesen Verträge und co. brauche.

Zu letzterem: Werd ich nachholen.

Gruss
Pascal


als Antwort auf: [#521910]
(Dieser Beitrag wurde von xotix am 11. Jan 2014, 16:22 geändert)

Webdesign als Nebenverdienst - Fragn zum rechtlichen

Extedir
Beiträge gesamt:

28. Mär 2014, 21:56
Beitrag # 6 von 7
Beitrag ID: #525642
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Hallo Xotix.
Mach dich nicht allzu verrückt. Beginne doch als Kleinstunternehmer, wenn du am Anfang kleinere Aufträge bearbeitest. Ist vom Steuerrechtlichen her auch einfacher für dich. Empfehlenswert ist für dich bestimmt ein Existenzgründerseminar.

LG :)


als Antwort auf: [#521892]

Webdesign als Nebenverdienst - Fragn zum rechtlichen

jens33
Beiträge gesamt: 17

1. Mär 2016, 12:04
Beitrag # 7 von 7
Beitrag ID: #547506
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Ich würde auch als Kleinunternehmer beginnen und nach einem Jahr in die Bilanz schauen, um zu entscheiden, ob es einen Schritt weiter gehen soll. Wichtig ist, das du dich gut absicherst (Rechtschutz und Haftpflicht).


als Antwort auf: [#525642]
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Aktuell

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Veranstaltungskalender

Hier können Sie Ihre Anlässe eintragen, welche einen Zusammenhang mit den Angeboten von HilfDirSelbst.ch wie z.B. Adobe InDesign, Photoshop, Illustrator, PDF, Pitstop, Affinity, Marketing, SEO, Büro- und Rechtsthemen etc. haben. Die Einträge werden moderiert freigeschaltet. Dies wird werktags üblicherweise innert 24 Stunden erfolgen.

pdf-icon Hier eine kleine Anleitung hinsichtlich Bedeutung der auszufüllenden Formularfelder.

Veranstaltungen
17.04.2024

Online
Mittwoch, 17. Apr. 2024, 10.00 - 10.30 Uhr

Webinar

Komplizierte, kleinteilige Aufträge; alles sehr speziell; seit Jahren bewährte Prozesse – da können wir nichts standardisieren und automatisieren! Das sagen viele Großformatdrucker – aber stimmt das wirklich, ist dem tatsächlich so? Günther Business Solutions und Impressed treten in einem Webinar den Gegenbeweis an. Experten beider Unternehmen zeigen, wie Großformatdrucker vom Einsatz zweier bewährter Lösungen profitieren können: • von advanter print+sign von Günther Business Solutions, dem ERP-System für den Großformatdruck, dass alle Phasen der Wertschöpfung im Large Format Printing abdeckt • von Impressed Workflow Server, der smarten PDF-Workflow-Lösung für Druckereien, die Datenmanagement, Preflight und Produktionssteuerung übernimmt Über die Kombination beider Lösungen können Großformatdrucker ihre Prozesse mit modernen Workflows Schritt für Schritt automatisieren – und so zügig deutliche Zeit- und Kosteneinsparungen realisieren. Das Webinar sollten Sie sich nicht entgehen lassen – damit Sie keine Effizienzpotenziale mehr liegen lassen. Melden Sie sich am besten gleich an, wir freuen uns auf Sie! PS: Melden Sie sich in jedem Fall an – sollten Sie zum Termin verhindert sein, erhalten Sie die Aufzeichnung.

kostenlos

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Organisator: Impressed / Günther Business Solutions

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Und es geht doch: Automatisierung im Großformatdruck!
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18.04.2024 - 19.04.2024

München
Donnerstag, 18. Apr. 2024, 13.00 Uhr - Freitag, 19. Apr. 2024, 13.00 Uhr

Infoveranstaltung 18. und 19. April 2024

Impressed und eProductivitySoftware zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Softwareausstattung auf Kurs Richtung Zukunft bringen können. Es geht unter anderem um die unverzichtbare Offenheit der Systeme, um Schnittstellen und um Standardisierung. 18. April, Nachmittag: Wir geben wir einen Überblick über den Markt, vermitteln die Grundlagen der Automatisierung und erklären, wie Applikationen in Auftragsmanagement und Produktion reibungslos miteinander kommunizieren können. Beim gemeinsamen Abendessen ist Gelegenheit für entspannte Gespräche mit Ihren Kolleg:innen, mit den Experten von eProductivity und uns. 19. April, Vormittag: Wir stellen Ihnen Workflowlösungen wie den Impressed Workflow Server und das MIS Pace im Detail vor und zeigen Ihnen, wie alles perfekt zusammenspielt – vom Auftragseingang bis hin zur Weiterverarbeitung. Sie erfahren auch, welche Fragen Sie bei der Auswahl von Softwarelösungen für Ihren Betrieb stellen sollten (ein gutes Briefing für die kommende drupa).

18. und 19. April 2024
Euro 95,- * pro Teilnehmer zzgl. MwSt. inkl. Mittagessen/Pausengetränke
Zur Anmeldung: https://www.impressed.de/schulung.php?c=sDetail&sid=324

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Organisator: Impressed / eProductivitySoftware

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