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Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

Otto Lindenlaub
Beiträge gesamt: 50

27. Apr 2014, 12:06
Beitrag # 16 von 29
Beitrag ID: #526602
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danke typographie und olaflist,

ich habe mir die Schriftinfos auf einem Mac angesehen. Ist schon teilweise verwirrend. Einmal steht ausdrücklich etwas zur Lizenzierung, einmal gibt es die Zeile Lizenzierung nicht, obwohl es sich um Bundle-Schriften aus Adobe CS 5.5 bzw. CS 6 und MS-Office 2011 handelt.

Schönen Sonntag.
Otto


als Antwort auf: [#526592]
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Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

rohrfrei
Beiträge gesamt: 4492

9. Mai 2014, 15:06
Beitrag # 17 von 29
Beitrag ID: #526985
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Hallo,

sorry für die verspätete Rückmeldung. Die Links waren sehr aufschlußreich. Die Aufteilung der unterschiedlichen Medienkanäle in Abhängigkeit zur eingesetzten Technologie wird dadurch verständlicher. Im Einzelfall ist die tatsächliche Lizenzbedingung des Urhebers maßgeblich, völlig klar. Das hilft mir doch schon einmal weiter.

Ich muss nochmal die Frage aufgreifen wie das in der Zusammenarbeit mit Grafikern/Satzdienstleistern ist. In den Beispielen in den verlinkten Artikeln ist von der klassischen Konstellation Grafiker-Kunde die Rede.
Zitat Lizenznehmer muss immer der tatsächlich Nutzer der Schrift sein. Und dies ist bei Software-Lizenzen also derjenige, bei dem die Software tatsächlich installiert ist. Soll die Schrift auf den Rechnern der Designagentur zur Erfüllung des Auftrages installiert werden, muss also die Nutzungslizenz auch auf die Designagentur selbst ausgestellt sein.

Aus der Sicht eines Verlages bedeutet das doch, dass der beauftragte Datenersteller für die Lizensierung der Schriften verantwortlich ist. Wenn ich das vorerst mal auf nur Print beschränke, dann gibt es aber alleine schon hier etliche Sonderfälle, zum Beispiel:
1. Grafiker erstellt Layout für Verlag nach Gestaltungsmuster des Grafikers. Der Grafiker hat also für den Verlag eine Kreativleistung erbracht, z.B. ein Magazinlayout und setzt dann jeden Monat weitere Ausgaben für den Verlag. Also muss der Grafiker die verwendeten Schriften vollumfänglich lizensieren? Der Verlag muss hier überhaupt nicht tätig werden? Der Grafiker liefert dann druckfertige PDFs an den Verlag, der diese drucken lässt.
2. Grafiker hat ein Layout für den Verlag entwickelt, z.B. ein Magazin. Das war ein einmaliger Vorgang, nämlich die Kreativleistung. Hierfür muss der Grafiker die verwendeten Schriften lizensieren. Der Grafiker übergibt das Magazinlayout als offene InDesign-Datei aber ohne Schriften an den Verlag. Der Verlag beauftragt für den Satz der weiteren Ausgaben dann einen Satzdienstleister. Dazu übergibt der Verlag die offene InDesign-Datei aber ohne Schriften an den Satzdienstleister. Hier muss der Verlag auch überhaupt keine Schriftlizenz erwerben, da er selber nicht mit den Schriften layoutet?

Das kann man ja jetzt auf die unterschiedlichsten Situationen übertragen. Wer die Schrift nutzt, muss lizensieren. Das ist so weit klar. Aber woher weiß der Lizenznehmer, was mit den layouteten Produkten passiert, d.h. wo und wie die veröffentlicht werden? Wenn ich nur für Print denke, ist es relativ eindeutig. Aber in den o.g. Beispielen könnte ja jetzt der Verlag auf die Idee kommen und aus den layouteten Produkten auch Teile davon anders zu distribuieren, z.B. als ePub, ePaper o.ä. Muss der Verlag dann seine Dienstleister nachträglich darüber informieren damit die die Schriften anders lizensieren. Warum sollte das ein Dienstleister machen, nur weil der Verlag einen anderen Vertriebsweg einschlägt? Auf der sicheren Seite wäre er, wenn er das alles im Vorfeld bei der Vertragsgestaltung ausgeschlossen hätte, aber davon kann man wohl kaum ausgehen.

Gruß


als Antwort auf: [#526602]

Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

Uwe Laubender
Beiträge gesamt: 5317

9. Mai 2014, 16:29
Beitrag # 18 von 29
Beitrag ID: #526991
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Hallo, rohrfrei!

Ja. Da sind noch Fragen offen.

Im konkreten Fall, ich bin jetzt mal der Grafiker, würde ich die "räumliche Nähe" zum Verlag suchen und dort an einem Arbeitsplatzrechner des Verlages an dem Layoutprojekt arbeiten wollen. Im Auftrag. Bin ja nicht angestellt. das wäre mir im Zweifel am Angenehmsten. Dann müsste sich der Verlag um die Schriftlizenzierung kümmern.

Und ob und an wievielen Betriebsstellen des Verlages eine Schriftlizenz gilt, ist da auch die Frage, die mit einem Blick in die EULA der Schrift beantwortet werden könnte. Ich sage absichtlich: "könnte". Die Frage tut sich tatsächlich auf, denn der Arbeitsplatzrechners eines Verlages könnte ja auch ein tragbares Gerät sein. Oder sehe ich da etwas falsch?


als Antwort auf: [#526985]

Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

JohanneS.
Beiträge gesamt: 1065

9. Mai 2014, 16:49
Beitrag # 19 von 29
Beitrag ID: #526996
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Moin auch,

die Frage der Betriebsstätten gilt nicht nur für Verlage, sondern für alle, die mehrere Adressen haben. Ich erinnere mich an Mehrfach-Lizenzen, die nur unter der gleichen Anschrift genutzt werden durften. Und was machen die modernen Arbeitsformen mit dezentralen Kooperationen?
Anders gesagt: Olaf hat in meinen Augen recht, die Schrifthersteller haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht.
Sobald man mit anderen zusammen arbeitet, kann man sich fast nur falsch verhalten. Oder es pragmatisch sehen, ohne allzu sehr an den Buchstaben des EULA zu hängen — sage ich als Schriftgestalter (und weiß, dass ich jetzt wieder Haue kriege …)

Grüße
Johannes


als Antwort auf: [#526991]

Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

typografie.info
Beiträge gesamt: 403

9. Mai 2014, 17:12
Beitrag # 20 von 29
Beitrag ID: #526997
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Antwort auf [ rohrfrei ] 1. Grafiker erstellt Layout für Verlag nach Gestaltungsmuster des Grafikers. Der Grafiker hat also für den Verlag eine Kreativleistung erbracht, z.B. ein Magazinlayout und setzt dann jeden Monat weitere Ausgaben für den Verlag. Also muss der Grafiker die verwendeten Schriften vollumfänglich lizensieren? Der Verlag muss hier überhaupt nicht tätig werden? Der Grafiker liefert dann druckfertige PDFs an den Verlag, der diese drucken lässt.
2. Grafiker hat ein Layout für den Verlag entwickelt, z.B. ein Magazin. Das war ein einmaliger Vorgang, nämlich die Kreativleistung. Hierfür muss der Grafiker die verwendeten Schriften lizensieren. Der Grafiker übergibt das Magazinlayout als offene InDesign-Datei aber ohne Schriften an den Verlag. Der Verlag beauftragt für den Satz der weiteren Ausgaben dann einen Satzdienstleister. Dazu übergibt der Verlag die offene InDesign-Datei aber ohne Schriften an den Satzdienstleister. Hier muss der Verlag auch überhaupt keine Schriftlizenz erwerben, da er selber nicht mit den Schriften layoutet?


Alles korrekt. Solange der Verlag nicht mit den Print-Fonts selbst in Berührung kommt, muss er sich in der Regel auch keine Lizenzen ausstellen lassen.

Wie realistisch das mit den offenen Dateien ohne Fonts ist, sei jetzt mal dahingestellt. Wann immer ich mit Verlagen zu tun hatten, wollten die natürlich schon ALLES haben, was zum Projekt gehört. Aber ansonsten stimmt das schon so. Wenn das Design komplett extern gemacht wird, müssen auch nur die externen Leute ihre Lizenzen haben.

Noch häufiger ist wohl der umgekehrte Fall: der Verlag (oder irgend ein anderes Unternehmen) hat sich die Schriften lizenzieren lassen, glaubt aber jetzt fälschlicherweise, dass er »seine Schriften« nun auch an sämtliche externen Dienstleister weitergeben kann. Dem ist natürlich nicht so.

Antwort auf [ rohrfrei ] Muss der Verlag dann seine Dienstleister nachträglich darüber informieren damit die die Schriften anders lizensieren.


Natürlich. Bei Web-/ePub-/App-Nutzung wird statt statischer Druckseiten der Font selbst distributiert und dafür benötigt man eine eigene Lizenz. Aus Verlagssicht sollte das eigentlich auch logisch sein, wenn man an seine eigenen Produkte denkt: Wer Nutzer (»Lizenznehmer«) eines E-Books oder MP3s wird, darf diese selbst nutzen, aber freilich nicht auf eine Webseite stellen, in eine App einbetten usw.
Die einfache Nutzungslizenz ist keine Distributionslizenz.


als Antwort auf: [#526985]
(Dieser Beitrag wurde von typografie.info am 9. Mai 2014, 17:29 geändert)

Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

typografie.info
Beiträge gesamt: 403

9. Mai 2014, 17:16
Beitrag # 21 von 29
Beitrag ID: #526998
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Antwort auf [ JohanneS. ] Sobald man mit anderen zusammen arbeitet, kann man sich fast nur falsch


Inwiefern?


als Antwort auf: [#526996]

Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

Uwe Laubender
Beiträge gesamt: 5317

9. Mai 2014, 17:16
Beitrag # 22 von 29
Beitrag ID: #526999
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Antwort auf [ typografie.info ]
Antwort auf [ rohrfrei ] Muss der Verlag dann seine Dienstleister nachträglich darüber informieren damit die die Schriften anders lizensieren.


Natürlich.


Also: "Nachträglich" empände ich jetzt als extram unfair, ja sogar als "unerträglich".

Das muss der Verlag schon im Vorfeld seines Tuns kommunizieren. Kann ja auch sein, dass es dem Dienstleister unmöglich ist eine entsprechende Linzens zu bekommen.


als Antwort auf: [#526997]

Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

Thobie
Beiträge gesamt: 4040

9. Mai 2014, 17:21
Beitrag # 23 von 29
Beitrag ID: #527000
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Moin, Rohrfrei,

Du schreibst die Antwort ja schon selbst.

Antwort auf [ rohrfrei ] Wer die Schrift nutzt, muss lizensieren.

ich denke, da sind zwei unterschiedlichen Herangehensweisen zu unterscheiden.

– Produktion von Medien mit/für einem/n ganz bestimmten Herstellungs- und Vertriebsweg, dann sollte die ausführende Firma für genau diesen einen Zweck die Schriften lizenzieren, ob dies nun für eine oder mehrere Personen der Fall ist.

– Werden Medienkanäle und Vertriebswege im Nachhinein geändert, muss die ausführende Firma für jede Person, die an den Medienkanälen oder Vertriebswegen beschäftigt ist, die Schriften nachlizenzieren.

Ersteres sollte bei Vertragsabschluss im Meeting geschehen, letzteres muss nachträglich durchgeführt werden.

Ich kenne es aus eigener Erfahrung, dass bei - einfachen – Printprojekten der Auftraggeber die im eigenen Haus nach CD verwendeten und lizenzierten Schriften für einen externen Dienstleister, der z.B. die Gestaltung übernimmt, die Kosten für die nochmalige Lizenzierung der Schriften übernimmt. Für Unternehmen sicherlich kostenmäßig ein Klacks, für Selbstständige wäre es meistens eine zusätzliche hohe Belastung.

In diesem Sinne sollten alle Medienkanäle bzgl. Schriftenlizenzierungen geprüft werden, wenn z.B. ein Endkunde ein eBook erhält. Und möglichst sollte diese Prüfung vor Beginn des Auftrags bzw. der notwendigen Arbeiten erfolgen.

Grüße

Thobie


als Antwort auf: [#526985]

Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

typografie.info
Beiträge gesamt: 403

9. Mai 2014, 17:32
Beitrag # 24 von 29
Beitrag ID: #527002
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Antwort auf [ Uwe Laubender ]
Also: "Nachträglich" empände ich jetzt als extram unfair, ja sogar als "unerträglich".

Das muss der Verlag schon im Vorfeld seines Tuns kommunizieren.


Ich denke, »nachträglich« bezog sich lediglich auf »nach der Lizenzierung der Druckschriften«, nicht darauf, dass man ein E-Book rausbringt und dann mal vorsichtig beim Schrifthersteller anfragt, was der davon hält. ;-)


als Antwort auf: [#526999]

Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

Uwe Laubender
Beiträge gesamt: 5317

9. Mai 2014, 18:16
Beitrag # 25 von 29
Beitrag ID: #527004
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Zitat Ich denke, »nachträglich« bezog sich lediglich auf »nach der Lizenzierung der Druckschriften«, nicht darauf, dass man ein E-Book rausbringt und dann mal vorsichtig beim Schrifthersteller anfragt, was der davon hält. ;-)


Könnte aber so passieren. Und dann stehst Du ganz schön alleine im Wald als Dienstleister. Beispiel: Druck-PDF wird geliefert. Der Verlag konvertiert aus dem PDF ein e-Book und veröffentlicht dann das. Bin ich als Dienstleister dann aus dem Schneider?

Also irgendetwas geht da nicht zusammen…
Mal unabhängig davon, ob das technisch so möglich ist.


als Antwort auf: [#527002]

Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

JohanneS.
Beiträge gesamt: 1065

12. Mai 2014, 10:54
Beitrag # 26 von 29
Beitrag ID: #527062
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Moin Ralf,

Antwort auf [ typografie.info ]
Antwort auf [ JohanneS. ] Sobald man mit anderen zusammen arbeitet, kann man sich fast nur falsch


Inwiefern?


Das war nicht deutlich ausgedrückt, ich meinte selbstverständlich nicht ein Büro mit mehreren Leuten, die unter einem einzigen Namen arbeiten, sondern bezog mich auf die vorher erwähnten Kooperationen mehrerer Selbständiger oder kleiner Büros. Sie dürfen die Mehrfachlizenzen bei einem gemeinsamen Auftrag nach dem Wortlaut des EULA nicht nutzen, weil sie verschiedene Firmennamen oder Adressen haben.

Grüße
Johannes


als Antwort auf: [#526998]
(Dieser Beitrag wurde von JohanneS. am 12. Mai 2014, 10:55 geändert)

Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

typografie.info
Beiträge gesamt: 403

12. Mai 2014, 11:31
Beitrag # 27 von 29
Beitrag ID: #527065
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Zitat … Kooperationen mehrerer Selbständiger oder kleiner Büros. Sie dürfen die Mehrfachlizenzen bei einem gemeinsamen Auftrag nach dem Wortlaut des EULA nicht nutzen, weil sie verschiedene Firmennamen oder Adressen haben.


Natürlich nicht. Warum auch? Eine Multilizenz ist ein Mengenrabatt eines Anbieters für einen Kunden. Man teilt sich ja auch nicht die Lizenz für Word oder InDesign mit anderen unabhängigen Designern, nur weil mehrere die gleiche Software zur Erledigung des (gegebenenfalls gemeinsamen) Auftrages brauchen. Jeder Nutzer muss selbst Lizenznehmer werden. Anschließend kann er dann aber auch mit der Schrift gestalten, was er will. Sie ist ja nicht an den Auftrag gebunden und daher macht ein »gemeinsamer Auftragsrabatt« auch wenig Sinn.


als Antwort auf: [#527062]
(Dieser Beitrag wurde von typografie.info am 12. Mai 2014, 11:32 geändert)

Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

JohanneS.
Beiträge gesamt: 1065

12. Mai 2014, 11:58
Beitrag # 28 von 29
Beitrag ID: #527068
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Moin Ralf,

da verstehst Du etwas falsch: die Lizenz ist an einen Lizenznehmer gebunden. Der ist heute oft eine Kooperation, die im rechtlichen Sinn ein einzige Gesellschaft ist, die aber oft mehrere Adressen hat.
Ich erinnere mich an ein Designbüro mit Sitzen in Berlin und Amsterdam: das müsste für seine zwei Arbeitsplätze immer zwei Lizenzen (üblicherweise für je fünf Arbeitsplätze) erwerben, weil die Lizenz ja an verschiedenen Adressen genutzt wird.

Gehen wir doch ein paar Jahre zurück: Da bezogen sich Schriftlizenzen nicht nur auf Arbeitsplätze (meist fünf), sondern auch auf Ausgabegeräte (meist genau eines). Man musste also auch als Soloselbständiger zwei Lizenzen (also für viel zu viele Arbeitsplätze) erwerben, um sowohl auf seinem Laser- als auch seinem Tintenstrahldrucker ausdrucken zu können … Diesen Quatsch haben die Schrifthersteller glücklicherweise abgeschafft.


Grüße
Johannes

PS: Eine kleine Begrüßung, ein kleine Verabschiedung sind auch hier im Forum gerne gesehen.


als Antwort auf: [#527065]

Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

typografie.info
Beiträge gesamt: 403

12. Mai 2014, 13:22
Beitrag # 29 von 29
Beitrag ID: #527080
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Antwort auf [ JohanneS. ] Ich erinnere mich an ein Designbüro mit Sitzen in Berlin und Amsterdam


War es dann wirklich EIN Designbüro oder nicht eher zum Beispiel eine Firmenname GmbH in Deutschland und eine Firmenname BV in den Niederlanden? Das wären unterschiedliche juristische Personen, die in formal-juristisch eigenständig auftreten. Dass sie ihre Lizenzen eigenständig verwalten und erwerben, erscheint mir wegen der ja vorliegenden juristischen Eigenständig nur folgerichtig. Ich wüsste nicht, wie es schon auf juristischer Ebene, anders funktionieren sollte.

Die Adresseinschränkungen für unterschiedliche Standorte einer juristischen Person in einem Land sind in den heutigen Zeiten sicherlich zunehmend ein Auslaufmodell. Aber selbst wo es noch so ist, kalkuliert man das eben in die entstehenden Kosten ein und entscheidet entsprechend. Die Spannweite der Lizenzkosten pro Schrift sind ohnehin groß. Ob man für 10 Lizenzen nun 2 Mal eine 5er-Lizenz kauft oder eine 10er-Multilizenz kann viel weniger ausmachen, als sich zwischen Schrift A und Schrift B zu entscheiden.


als Antwort auf: [#527068]
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