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Arbeitsrecht. Fristen zur geltungmachen von Ansprüchen

haribo-man
Beiträge gesamt: 2

16. Mai 2015, 15:25
Beitrag # 1 von 2
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Hallo, wer kann mir mal weiterhelfen. Bin aus D und das CH-Arbeitsrecht ist schon nicht ganz so einfach zu verstehen.

also:

Wo ist im AR oder OR definiert wann Ansprüche an Arbeitgeber erlöschen? Es geht mir da um Fristen.

Und wo steht wann Ansprüche seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer erlöschen?

Danke für die entsprechenden Antworten.
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Arbeitsrecht. Fristen zur geltungmachen von Ansprüchen

accountant
Beiträge gesamt: 3

3. Jan 2016, 16:54
Beitrag # 2 von 2
Beitrag ID: #545694
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Hallo

Schulden verjähren nach 10 Jahren. Wenn sie aus strafbarer Handlung entstanden sind, verjähren sie nicht.

Soweit ich weiss, sind Ansprüche nicht im Arbeitsrecht oder im OR geregelt. Das SchKG kann dir besser helfen.


als Antwort auf: [#539691]