Hallo.
Soweit ich sehe, kann der Druck – also die von der Druckerei erbrachte Dienstleistung (?) – in Deutschland mit 7 oder mit 19 % USt. abgerechnet werden. Zwar geht aus UStG §12 nicht hervor, warum, aber UStG Anlage 2 Nr. 49 scheint da einigermaßen deutlich.
Nur scheint sich andrerseits meine (ansonsten sehr gute) Druckerei nicht ganz sicher zu sein, wann 7% zulässig sind, und meint, es hänge vielleicht davon ab, ob ein Verkaufspreis oder auch ob eine isbn-Nummer auf dem Einband steht. Den genannten Gesetzestexten kann ich eine solche Einschränkung nicht entnehmen.
Weiß da jemand genaueres?
Vielen Dank.