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DSGVO 2018 leidiges Thema Impressum

GoMac
Beiträge gesamt: 405

10. Apr 2018, 10:45
Beitrag # 1 von 4
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Hi Folks,
da bin ich wieder mit dem leidigen Thema. Als Webseitengestalter ist man ja voll verantwortlich und auch persönlich/finanziel haftbar. (Auch für falsche Impressi von Kunden) Ab 25.5.2018 tritt die neue(alte) DSGVO in Kraft. Prima Lösung Abmahner eine neue Einnahmequelle zu generieren… Laßt ihr eure Webseiten durch einen RA bzw Dienstleister durchchecken? Scheint ja mal wieder recht komplex zu sein. (Geht nicht um Urheber/Fotos).
Mal so ne Frage in die Runde. Vermögensschutz, Versicherungen für die eigene Firma wären ja dann auch noch ein Thema.

Gruß aus HH
P.
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DSGVO 2018 leidiges Thema Impressum

Intermedia
Beiträge gesamt: 1287

10. Apr 2018, 13:58
Beitrag # 2 von 4
Beitrag ID: #563384
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Moin,

wo hast du denn das her?

Antwort auf: Als Webseitengestalter ist man ja voll verantwortlich und auch persönlich/finanziel haftbar. (Auch für falsche Impressi von Kunden)


Solltest dich mal schlau machen dann erübrigen sich ein paar Sorgen.

Gruß Sven


als Antwort auf: [#563354]

DSGVO 2018 leidiges Thema Impressum

Be.eM
Beiträge gesamt: 3340

10. Apr 2018, 15:05
Beitrag # 3 von 4
Beitrag ID: #563392
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Antwort auf: Solltest dich mal schlau machen dann erübrigen sich ein paar Sorgen.


Hallo Sven,

unabhängig davon, dass natürlich der Inhaber verantwortlich für die rechtliche Korrektheit einer Website ist, bleibt das doch ein sehr interessantes und aktuelles Thema. Aber die DSGVO betrifft ja im Moment weniger das Impressum als eine zwingend erforderliche Datenschutzerklärung.

Mich quält auch gerade die Fragestellung, wie man eine abmahnsichere Datenschutzerklärung für seine Website gebacken kriegt, und ob dafür tatsächlich ein Beratungsunternehmen (RA o.ä.) notwendig ist. Oder ob es eine per "Generator" erzeugte Erklärung tut, oder ob genau diese dann einen Haken haben, der zurückschlägt.

Wo der gesunde Menschenverstand erstmal noch gesagt hätte "was soll das, brauche ich nicht, habe keine Privatkunden, verkaufe nix, meine rein passive Website platziert nicht mal Cookies und hat auch kein Eingabeformular für irgendwas", scheint es doch bei genauerer Betrachtung komplexer. Man muss ja auch ein Statement abgeben für Personendaten, die einem ungefragt per E-Mail kenntlich gemacht werden, außerdem für die Website-Statistik-Daten, die der Webhoster anlegt, usw. usw.

Also wären da Erfahrungswerte vielleicht doch ganz nützlich :-)

Grüße,
Bernd


als Antwort auf: [#563384]

DSGVO 2018 leidiges Thema Impressum

Intermedia
Beiträge gesamt: 1287

10. Apr 2018, 15:51
Beitrag # 4 von 4
Beitrag ID: #563397
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Nach meiner persönlichen Meinung nach sollten die "Generatoren" ausreichende Erklärungen generieren.

Vergleich doch mal diese Texte bei verschiedenen Seiten, du wirst feststellen das die sich sehr ähneln.

Klar kannst du auch zu einem RA gehen, das liegt in deiner Entscheidung.

Wenn du fremde Dienste (z.B. Google Analytics) einbindest werden meist Textvorgaben vom Dienstanbieter geliefert.

Man sollte auch bedenken das die EU sogenannte Richtlinien ausgibt, das heisst aber nicht das diese auch umgesetzt werden müssen. So etwas kann nur das jeweilige Land per Gesetz festlegen.

Ansonsten besteht immer das Risiko der Abmahnung.
Wer zu viel Angst hat sollte seine Seite löschen.

Ich bin jetzt seit 20 Jahren im Onlinebereich tätig und ich hatte bis jetzt noch keine Abmahnung, auch nicht ein einziger Kunde von mir.

Informationen zur DSGVO gibt es im Netz ohne Ende, da sollt man sich die Zeit nehmen und einfach mal lesen.

Ein Beispiel: https://www.e-recht24.de/...g-auf-webseiten.html

Gruß Sven


als Antwort auf: [#563392]
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