Hallo Frank,
ich schlage mich schon seit Monaten mit der DSGVO rum. Ich arbeite für einen Reiseveranstalter – Katalogproduktion, verantwortlich für die Websites mit Online-Buchungsfunktion usw. Datenerhebung, Datenaufbewahrung, Datenauftragsverarbeitung… Da wird man einfach nur bekloppt.
Ach ja, am Samstag gehe ich mit einem Fotografen auf Tour – er knipst, ich mache Drohnenaufnahmen von real existierenden Menschen (Reisenden)… Halte ich mich jetzt an kroatisches Recht (hier wird geknipst und gefilmt), an österreichisches Recht (einer unserer Märkte) oder an deutsches Recht (Sitz des Reiseveranstalters)…?
Jedes Mitglied der EU setzt diese und auch andere Richtlinien (z. B. die PRRL, kannste ja mal nach googeln) unterschiedlich in nationales Recht um, obwohl die EU-Kommission damit "Vollharmonisierung" innerhalb der EU erreichen wollte.
Es ist einfach nur noch zum Kotzen…
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