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Kunden weiget sich mich als Webdesigner im Impressum einzutragen

barbagianni
Beiträge gesamt: 568

17. Jun 2019, 16:04
Beitrag # 1 von 4
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Hallo Zusammen,

vielleicht kennt jemand bereits diese Situation.
Vorerst ich lebe und arbeite in Deutschland.

Nun, für eine Internationale Logistik-Unternehmen habe ich eine Webseite Design. D.h. ich habe Design und auch die notwendige Photoshop Datei für den Entwickler erstellt und geliefert.


Die Seite ist jetzt sein ein paar Jahren in Netz und erst jetzt habe ich gemerkt, dass ich als Webdesigner nicht im Impressum erwähnt worden bin.

In meiner AGB, welche der Kunden bei der Auftragsvergabe erhalten hat
ist es ganz deutlich erklärt wie die Impressumangabe auszusehen bei Webprojekten aussehen sollte.

Vor ein paar Wochen habe ich den Kunde eine sehr höfliche E-mail gesendet mit der bitte die Impressum-Seite durch meinen Kontaktdaten als Webdesigner zu ergänzen.

Seit meine E-mail ist bis jetzt nicht geschähen.
Ich habe mir den meisten Menschen auf dieser Welt keine Probleme, aber der neue Geschäftsleiter diese Firma ist ein sehr geiziges und recht arroganter Mensch mit dem ich nicht wirklich gerne telefoniere.

Projekt habe ich seit ein paar Jahren auch nicht mehr bekommen.

Ich such hier einfach eine Meinungsaustausch.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
Hilft vielleicht ein Brief per Post oder soll ich mich doch zusammenreißen und anrufen?
Was wenn er sagt "...ich will sie nicht auf der Webseite haben"?

Wie kann ich argumentieren und überzeugen?
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Kunden weiget sich mich als Webdesigner im Impressum einzutragen

Thobie
Beiträge gesamt: 4040

17. Jun 2019, 19:13
Beitrag # 2 von 4
Beitrag ID: #570738
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Moin,

1. Wenn er Deine AGB akzeptiert hat und darin steht, dass Du im Impressum erscheinen sollst, sollte dies auch der Fall sein.

2. Hast Du vielleicht Deinerseits die AGB Deines Kunden akzeptiert und in denen steht drin, dass Du nicht im Impressum genannt wirst?

3. Manchmal gibt es verzwickte, rechtliche oder auch private Zusammenhänge, die zu beachten sind. Mein Bruder hat mir vor einigen Jahren die Gestaltung eines WordPress-Blogs vermittelt. Da mein Kunde seine Freundin ist, die Firma die Nachfolge-Firma seiner eigenen ist und auch sonst noch einige Dinge zu beachten waren, hat er mir gleich zu Anfang deutlich gemacht, dass ich definitiv NICHT im Impressum des Blogs erscheinen darf und werde. Und dass ich auch NICHT mit dieser Arbeit für meine selbstständige Tätigkeit werben darf. Also gilt es so etwas auch abzuklären.

Ich denke aber, ein klärendes Telefonat dürfte alles regeln.

Ich wünsche einen schönen Feierabend.

Grüße aus Hamburg


Thobie


als Antwort auf: [#570732]
(Dieser Beitrag wurde von Thobie am 17. Jun 2019, 19:13 geändert)

Kunden weiget sich mich als Webdesigner im Impressum einzutragen

barbagianni
Beiträge gesamt: 568

17. Jun 2019, 20:08
Beitrag # 3 von 4
Beitrag ID: #570740
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Danke für die Rückmeldung.

bei mir ist etwas anderes, weil ich mich in keiner Weise mit dem Unternehmen befreunden oder in einer gewissen Verwandtschaft befinde oder befindet habe.

Die Firma hat seit ein paar Jahren einen neuen Geschäftsleiter. Der Inhaber ist geblieben, aber mein Ansprechpartner ist jetzt diese komischer Typ. Es scheint so, dass er in enge Beziehung mit der Entwickler der Webseite ist.
Aber ... this is an other Story ... ;-)



Ich wünsche auch einen schönen Feierabend.


als Antwort auf: [#570738]

Kunden weiget sich mich als Webdesigner im Impressum einzutragen

Peter Lenz
Beiträge gesamt: 2800

17. Jun 2019, 21:11
Beitrag # 4 von 4
Beitrag ID: #570742
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Hallo barbagianni,

grundsätzlich ist die Anerkennung der Urheberschaft und die Nennung einer Urheberbezeichnung durch § 13. des UrhG. abgedeckt. Evtl. kannst Du durch Verweis auf das UrhG und den entsprechenden Paragraphen den Kunden beeindrucken.

Die Urheberschaft und Namensnennung setzt allerdings eine gewisse „Gestaltungshöhe“ voraus, die Gerichte bei WebSite-Gestaltung häufig nicht sehen.

Du solltest mit dem Kunden sprechen, sofern keine für Dich nachteilige schriftliche Vereinbarung diesbezüglich getroffen wurde.

Mach dem Kunden klar, dass die Kennzeichnung für Dich von Bedeutung ist, um neue Kunden zu aquirieren. Hat der Kunde keine triftigen Gründe ist dieser ohnehin mit Vorsicht zu genießen, und Du solltest bei Aufträgen möglichst viel schriftlich fixieren.

Ich hatte vor langer Zeit mal die WebSite eines Bundesverbandes der Bauindustrie gestaltet und wurde namentlich als Urheber genannt. Die Nennung hat allerdings nur dazu geführt, dass mir jemand eine eMail geschrieben hat, und anfragte, ob er bei mir einen Bagger kaufen könne. ;-)

Viele Grüße Peter


als Antwort auf: [#570740]
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