Hallo ama,
wenn ich das richtig gelesen habe, habt ihr die volle Summe bezahlt, jedoch garnchts geliefert bekommen (außer das sich der Fotograf auf eurer Hochzeit herumgedrückt und sicherlich noch mitgegessen hat).
Da ist so offensichtlich Betrug, das ich das erstmal ohne Anwalt probieren würde. Wenn die Entsprechenden Amtsstellen dann Anfangen Fragen zu stellen die euch überfordern, so könnt ihr immernoch auf einen Anwalt zurückgrreifen.
gibt's in der Schweiz keine Schiedsstellen oder Ombudsmänner, das ist in der Regel erst mal billiger.
Mit Anwalt vermute ich, das der die Sache dann noch auf Schadensersatz ausweiten will, da euch ja immatriell unwiederbringliche Werte durch die Lappen ghen. Dann wird's automatisch teurer, aber die ausssichten eigentlich gleichzeitig geringer, da dann die Frage in den Vordergrund tritt: Wie ist der Schaden zu beziffern und ist er tatsächlich entstanden. Am Ende müsst ihr euch evtl. noch darüber Ärgern, das einige eurer Gäste selber Fotos gemacht haben, die den 'Schaden' ja ersetzen können.
Denn bedenke: Recht haben und Recht bekommen sind 2erlei.
MfG
Thomas
als Antwort auf: [#87814]