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Vertragsbruch bei Hochzeitsreportage

ama
Beiträge gesamt: 5

28. Mai 2004, 12:28
Beitrag # 1 von 10
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Wir haben einen Vertrag abgeschlossen, der für CHF 2000.- unsere Hochzeit dokumentieren soll. 500 Fotos mindestens plus alle Negative gehen in unseren vollen Besitz über.
Nach der Hochzeit verschwand der freischaffende Fotograf der Fotofirma X und mit ihm die Negative.
Wir verlangten unser Geld zurück, da wir weder Fotos noch Negative geliefert bekamen, erhielten aber nichts. Nach einigem hin und her konnte die Firma X dann plötzlich doch noch ein paar Negative finden, jedoch bei weitem nicht alle.
Wir entschieden uns dann für eine Mängelrüge und wollten die gefundenen Negative sowie einen Teil unseres Geldes zurück. Daraufhin wurde meine Frau telefonisch vom Chef dieser Firma auf äusserste Beleidigt. Wir erhielten weder Geld noch Ware. Mails blieben unbeantwortet, Telefone ebenfalls.
Inzwischen ist 1 Jahr vergangen, und ich konnte den Chef telefonisch erreichen. Seine knappe Antwort: Sie kriegen NICHTS von mir! Wenn sie was wollen, so klagen sie doch vor Gericht!

Ok, damit bin ich einverstanden. Doch wie gehe ich da vor? Ich habe keinen Rechtsschutz. Brauche ich zur Klage einen Anwalt, oder ist die Rechtslage so offensichtlich, dass es auch ohne geht?

Danke für jeden Tipp!
X

Vertragsbruch bei Hochzeitsreportage

Rodger
Beiträge gesamt: 1323

28. Mai 2004, 12:43
Beitrag # 2 von 10
Beitrag ID: #87817
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Hallo AMA

erstmal herzlichen Glückwunsch nachträglich zur Hochzeit. Ich weiß nicht wie die Rechtslage in der Schweiz ist, aber hier in Deutschland würde ich grundsätzlich einen Anwalt empfehlen der sich mit Vertragswerken auskennt. Der kann dann auch sagen ob es sich lohnt zu klagen.

Gruß
Rodger

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als Antwort auf: [#87814]

Vertragsbruch bei Hochzeitsreportage

gpo
Beiträge gesamt: 5520

28. Mai 2004, 13:22
Beitrag # 3 von 10
Beitrag ID: #87833
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Hi,

wenn im Vertrag steht:....."mit allen Negativen"(!!!)

scheinen die Aussichten gut, aber....

Negative sind "Mittel zum Zweck", anders gesagt Arbeitsmittel für den Fotografen und gehören ihm auch!!!

deshalb kann es sein....dass die "rechtsverdreher"...da mal wieder ein schlupfloch finden:))

...aber ein Anwalt sollte das klären können.
Mfg gpo


als Antwort auf: [#87814]

Vertragsbruch bei Hochzeitsreportage

ama
Beiträge gesamt: 5

28. Mai 2004, 13:30
Beitrag # 4 von 10
Beitrag ID: #87834
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Danke Rodger,
für die Infos und die Gratulation :)
Ich hatte das Glück noch nie einen Anwalt zu brauchen. Und die gibts ja wie Sand am Meer.

Er muss sich in Vertragswerken auskennen. Aber wie erkenne ich einen solchen Anwalt? Haben die spezielle Kürzel (lic. jur und was es da so noch alles gibt) oder muss ich bei den Anwälten anfragen?

Ein Kollege hat mir noch den Tipp gegeben, über den "Beobachter" oder den "KTip" zu gehen. Beide verlangen jedoch ein Abo als Login. Ich möchte aber nicht gleich ein Abo abschliessen, nur um vielleicht zu merken, dass die mir gar nicht helfen können. Hat das schon mal jemand Versucht?


als Antwort auf: [#87814]

Vertragsbruch bei Hochzeitsreportage

ama
Beiträge gesamt: 5

28. Mai 2004, 13:39
Beitrag # 5 von 10
Beitrag ID: #87837
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Danke gpo!
Ja, der Vertrag war anfänglich auf CHF 1700.- ausgestellt. Der Fotograf sagte uns, dass wir die Negative nach 1 Jahr automatisch gratis bekommen. (Nach 1 Jahr bestellt kaum noch jemand Hochzeitsfotos nach) Wenn wir diese aber sofort haben wollen, so kostet es CHF 300.- extra.
Jetzt steht auf dem Vertrag die Komplettsumme von CHF 2000.- plus die Info: "inkl. allen Negativen". (Wortwörtlich)

Ich denke das sollte Rechtlich gesehen gültig sein.


als Antwort auf: [#87814]

Vertragsbruch bei Hochzeitsreportage

Rodger
Beiträge gesamt: 1323

28. Mai 2004, 13:45
Beitrag # 6 von 10
Beitrag ID: #87840
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Hallo AMA

als Laie würde ich auch sagen, dass das ganz gut aussieht. Anwälte sollten sich in der Regel immer mit Vertragswerken auskennen, außer Du hast 'nen Scheidungsanwalt. ;-) den Du hoffentlich nicht brauchst. Vor Ort einfach in den "gelben Seiten" (oder ähnlichem) schauen. Ansonsten mal in einer Agentur nachfragen ob sie einen empfehlen können der sich mit Photographen auskennt.

Gruß
Rodger

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als Antwort auf: [#87814]

Vertragsbruch bei Hochzeitsreportage

ama
Beiträge gesamt: 5

28. Mai 2004, 14:21
Beitrag # 7 von 10
Beitrag ID: #87848
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Hi Rodger,
ok super! Jetzt weiss ich was ich zu tun habe. Ich werde mich gleich mal nach einem Anwalt umsehen. He he, ich werd mich hüten einen Scheidungsanwalt zu kontaktieren! Den kann ich mir nicht leisten ;)

Und mit meiner Frau hab ich bereits abgemacht, wenn alle Stricke reissen, heiraten wir auf unser 5jähriges nochmals. (Und jetzt hab ich das Gefühl, dass Sie sogar will, dass alle Stricke reissen ;)


als Antwort auf: [#87814]

Vertragsbruch bei Hochzeitsreportage

boskop
Beiträge gesamt: 3465

28. Mai 2004, 20:59
Beitrag # 8 von 10
Beitrag ID: #87926
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Hallo ama
hier kann ich Dir nur raten: Rechtsdienst des beobachters!
http://www.beobachter.ch
Und wenn Du ihn abonierst (60chf) ist die Beratung sogar kostenlos.
Gruss und Dank
Urs
http://www.designersfactory.com


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Vertragsbruch bei Hochzeitsreportage

Thomas Richard
Beiträge gesamt: 19327

28. Mai 2004, 21:19
Beitrag # 9 von 10
Beitrag ID: #87931
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Hallo ama,

wenn ich das richtig gelesen habe, habt ihr die volle Summe bezahlt, jedoch garnchts geliefert bekommen (außer das sich der Fotograf auf eurer Hochzeit herumgedrückt und sicherlich noch mitgegessen hat).

Da ist so offensichtlich Betrug, das ich das erstmal ohne Anwalt probieren würde. Wenn die Entsprechenden Amtsstellen dann Anfangen Fragen zu stellen die euch überfordern, so könnt ihr immernoch auf einen Anwalt zurückgrreifen.

gibt's in der Schweiz keine Schiedsstellen oder Ombudsmänner, das ist in der Regel erst mal billiger.

Mit Anwalt vermute ich, das der die Sache dann noch auf Schadensersatz ausweiten will, da euch ja immatriell unwiederbringliche Werte durch die Lappen ghen. Dann wird's automatisch teurer, aber die ausssichten eigentlich gleichzeitig geringer, da dann die Frage in den Vordergrund tritt: Wie ist der Schaden zu beziffern und ist er tatsächlich entstanden. Am Ende müsst ihr euch evtl. noch darüber Ärgern, das einige eurer Gäste selber Fotos gemacht haben, die den 'Schaden' ja ersetzen können.

Denn bedenke: Recht haben und Recht bekommen sind 2erlei.


MfG

Thomas


als Antwort auf: [#87814]

Vertragsbruch bei Hochzeitsreportage

ama
Beiträge gesamt: 5

28. Mai 2004, 23:42
Beitrag # 10 von 10
Beitrag ID: #87947
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Hallo boskop und Thomas,
Ja stimmt, wir haben leider die volle Summe bereits bezahlt, sogar noch vor der Reportage und absolut nichts bekommen. Aber dem Fotografen machen wir keinen Vorwurf, dem Studio jedoch schon. Der Firmenchef scheint ein absolutes Problem mit uns zu haben.

Den Gedanken, ohne Anwalt die Sache anzupacken ist mir auch schon gekommen, doch plagt mich das unbehagliche Gefühl dann doch den Kürzeren zu ziehen. Denn ich kenne mich in rechtlichen Sachen halt wirklich nicht aus.

Was ich noch gefunden habe (wenn man aus Luzern kommt, wie ich) ist die "unentgeltliche Rechtsauskunft" des Luzerner Anwaltsverbandes. Hier kann man 1x pro Woche Rechtsauskünfte bekommen, muss sich aber vorher anmelden. Aber die Rechtsberatung ist derart überbucht, dass man kaum einen Termin bekommt. (Ich habs heute zumindest nicht geschafft :( )

Ich nehme den Tipp von boskop zu Herzen und schliesse jetzt ein Beobachter Abo ab. Ich werde wohl nirgends "billiger" zu einer zeitigen Rechtsauskunft kommen.

Danke an Alle hier! Ihr wart eine echte Hilfe! Ohne Euch wäre das ganze dann irgendwann versandet und wir hätten uns wohl oder übel das Geld "ans Bein streichen" können. Ich schreib dann wieder rein, wenn ich vom Beobachter mehr weiss.

Grüsse,
ama


als Antwort auf: [#87814]
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