mahlzeit auch
immer das alte lied mit den sourcefiles..
nein, der auftraggeber hat grundsätzlich kein recht auf herausgabe von sourcefiles, wenn
das medium bereits gedruckt wurde; sprich wenn die vereinbarte nutzung der sourcefiles
(medium gedruckt und produziert) bereits erfolgt ist.
du kannst das also ablehnen. ob dein kunde darüber sehr erfreut ist, ist eine andere geschichte.
wenn du die sourcefiles nicht rausgibts, kann es natürlich sein, dass du den kunden verlierst.
wenn du sie herausgibts, kann der kunde aber auch zu einem anderen grafiker gehen damit..
es kommt auch noch darauf an, wer dein kunde ist: ein endkunde oder eine werbeagentur, für
die du arbeitest. wenn letzteres der fall ist, kommt es darauf an, was du unterschrieben hast
(freelancevertrag, agb der agentur) und was darin steht.
solche sachen werden in den agbs zb. unter dem punkt 'geistiges eigentum' geregelt.
dort kannst du festlegen, wer wann und wie welche nutzungsrechte kriegt und wie mit
sourcefiles verfahren wird. also unbedingt agb machen!
viel glück
hantscho
als Antwort auf: [#188285]