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offene Daten weitergeben ?!

AndreasEmer
Beiträge gesamt: 248

22. Sep 2005, 16:06
Beitrag # 1 von 3
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Mahlzeit !

muss man nach dem Erstellen von Druckmedien die offenen Daten nach dem eigentlichen Druck an den Auftraggeber weitergeben? Wie ist es rechtlich bei einem leicht geänderten Nachdruck, muss der Auftraggeber nocheinmal den Ersteller entlohnen?
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offene Daten weitergeben ?!

hantscho
Beiträge gesamt: 333

22. Sep 2005, 16:27
Beitrag # 2 von 3
Beitrag ID: #188293
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mahlzeit auch

immer das alte lied mit den sourcefiles..
nein, der auftraggeber hat grundsätzlich kein recht auf herausgabe von sourcefiles, wenn
das medium bereits gedruckt wurde; sprich wenn die vereinbarte nutzung der sourcefiles
(medium gedruckt und produziert) bereits erfolgt ist.
du kannst das also ablehnen. ob dein kunde darüber sehr erfreut ist, ist eine andere geschichte.
wenn du die sourcefiles nicht rausgibts, kann es natürlich sein, dass du den kunden verlierst.
wenn du sie herausgibts, kann der kunde aber auch zu einem anderen grafiker gehen damit..

es kommt auch noch darauf an, wer dein kunde ist: ein endkunde oder eine werbeagentur, für
die du arbeitest. wenn letzteres der fall ist, kommt es darauf an, was du unterschrieben hast
(freelancevertrag, agb der agentur) und was darin steht.

solche sachen werden in den agbs zb. unter dem punkt 'geistiges eigentum' geregelt.
dort kannst du festlegen, wer wann und wie welche nutzungsrechte kriegt und wie mit
sourcefiles verfahren wird. also unbedingt agb machen!

viel glück
hantscho


als Antwort auf: [#188285]

offene Daten weitergeben ?!

hantscho
Beiträge gesamt: 333

22. Sep 2005, 16:32
Beitrag # 3 von 3
Beitrag ID: #188295
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nachtrag zum nachdruck:

wenn jemand deine daten für einen nachdruck ändert, müsste er dich grundsätzlich um
erlaubnis fragen, weil du der urheber bist. ein nachdruck verändert ja auch die ursprünglich
vereinbarte nutzung, also hättest du eigentlich anspruch auf eine entschädigung.

wenn du die änderungen selber vornimmst hast du ja auch arbeit damit, dann steht dir
sowieso eine entschädigung zu.

sowas gehört auch in agb geregelt.

gruss hantscho.


als Antwort auf: [#188293]