[GastForen Job Büro, Existenzgründung, Recht ... rechte an einem LOGO???

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rechte an einem LOGO???

antonio_m
Beiträge gesamt: 128

25. Jan 2004, 12:20
Beitrag # 1 von 5
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hi...es geht um folgendes...

wenn man ein LOGO erstellt (Briefpapier, Visitenkarten usw.) hat man darauf auch Rechte oder gibt es da gewisse unterschiede:
Ich habe es letztens mit freunden erfahren und kenne mich da wenig aus und wo bekomme ich auch eine AGB für Grafikdesigner?
Antonio

(Dieser Beitrag wurde von antonio_m am 25. Jan 2004, 12:23 geändert)
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rechte an einem LOGO???

Buzzbomb
Beiträge gesamt: 1268

25. Jan 2004, 13:32
Beitrag # 2 von 5
Beitrag ID: #67248
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hi,
ich gebe die rechte an dem logo grundsätzlich ab, auch wenn der kunde nicht dannach fragt, dass gehört sich einfach so.
wenn du mit dem kunden keine vereinbarung getroffen hast, liegen die rechte bei dir.

mfg
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als Antwort auf: [#67245]

rechte an einem LOGO???

Nice
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25. Jan 2004, 23:55
Beitrag # 3 von 5
Beitrag ID: #67284
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Hallo,
ja, ich gebe die Rechte für ein Logo auch immer komplett ab - gegen eine entsprechende Vergütung. Als Mitglied im AGD (http://www.agd.de) habe ich reichlich Info-Material zu der Thematik bekommen. Das Thema Nutzungsrechte ist sehr umfangreich.
viele Grüße
Nicole


als Antwort auf: [#67245]

rechte an einem LOGO???

jrandi
Beiträge gesamt: 794

26. Jan 2004, 15:40
Beitrag # 4 von 5
Beitrag ID: #67383
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Ihr gebt jeweils das ungeschränkte Nutzungsrecht weiter ? Mache ich auch; aber das Urheberrecht bleibt doch automatisch beim grafiker ?

will der kunde sein logo mal leicht retouchieren, so dürfte dies eigentlich nur vom Ersteller des Logos gemacht werden. zumindest wenn keine Copyright, sonder nur nutztungsrecht weitergegeben wird ? sehe ich das richtig ?

gruss
jurg


als Antwort auf: [#67245]

rechte an einem LOGO???

Buzzbomb
Beiträge gesamt: 1268

26. Jan 2004, 15:51
Beitrag # 5 von 5
Beitrag ID: #67384
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hi,
der kunde darf es von mir auch etwas ändern,die farben oder so, er darf es auch verkaufen wenn er möchte, dass einzige was er nicht darf ist es als sein werk auszugeben, das ist nämlich mein urheberrecht.

mfg
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als Antwort auf: [#67245]
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