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rechtslage bei kunde im ausland?

bernhard
Beiträge gesamt: 444

28. Jun 2004, 12:57
Beitrag # 1 von 12
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hallo zusammen im forum,

ich schlage mich im moment mit folgender abstruser situation herum:

DIE VORGESCHICHTE
ein naher verwandter (mein bruder) hat hat eine firma in der schweiz (basel) und bat mich im frühjahr 2002, ihm eine website zu erstellen. die absprache erfolgte per handschlag, ein entsprechendes honorar wurde abgeklärt.
(damals erfolgten solche arbeiten nebenberuflich. seit 01/2003 habe ich ein gewerbe).
die seite wurde im sommer 2002 erstellt und ging ende august 2002 online (http://www.ics-service.ch).
ferner bat man mich, auf der seite ein "copyright by pegasus consulting" anzubringen, um ein damals bestehendes firmeninternes problem zu lösen. im quelltext selbst (index.html) bin ich als autor in den metatags zu erkennen. ferner gibt es zeugen, die dabei waren, als ich die seite erstellte.
seither versuche ich an das honorar zu kommen, werde aber immer wieder aus verschiedenen gründen vertröstet oder abgewiesen.

UND NUN WIRDS SPANNEND:
nach fast 2 jahren des anfragens und wartens habe ich nun eine offizielle rechnung geschrieben. die firma erklärte mir nun, dass ich die rechnung an ein unternehmen richte, das es seit 2001 in der form nicht mehr gibt (der auftrag wurde 2002 erteilt!!!).
ferner drohte man mir, dass man - bei weiteren forderungen meinerseits - einen internetexperten mit der prüfung der seite beauftragt hätte. die besucherzahlen wären in der letzten zeit zurückgegangen. der experte werde den durch meine seite entstandenen schaden prüfen und dann eine neue bessere seite erstellen.
ferner wurde mir der zugang zu meinem produkt gesperrt (auf anraten des firmenjuristen). schließlich wäre die seite ja copyright der firma selbst und da hätte ich kein recht, darauf zuzugreifen!!!!

BIS ZUM HEUTIGEN TAGE...
...ist weder die ominöse prüfung erfolgt (den experten gibt es wohl nicht, war nur ein druckmittel, um mich von den honorarforderungen abzubringen).
...wird der hinweis ignoriert, dass ich immer noch als webmaster (samt mail-link) angegeben bin. hier wird meine mailadresse missbraucht!
...darüber hinweggesehen, dass ich natürlich an der seite keine weiteren arbeiten mehr vorgenommen habe, da auch keine bezahlung erfolgte. schließlich gibt es keine grundlage auf der ich verpflichtet wäre, kostenlos für die ics zu arbeiten.
...grundsätzlich keine mail und kein einschreiben beantwortet. ein einschreiben kam ungeöffnet wieder retour.

WAS KANN ICH DAGEGEN TUN, DASS DER "KUNDE" SICH NUN EINFACH IN SCHWEIGEN HÜLLT UND ICH BESTÄNDIG GEGEN DIE WAND LAUFE. EIN TEURES GERICHTSVERFAHREN KANN ICH MIR NICHT LEISTEN UND EINE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG WÜRDE NUR GREIFEN, WENN DER FALL VOR ABSCHLUSS DERSELBEN STATTGEFUNDEN HÄTTE.

was kann ich hier machen, ausser die situation einfach nur zu akzeptieren???
vielen dank für alles tipps und hinweise im voraus.

bernd

(Dieser Beitrag wurde von bernhard am 29. Jun 2004, 02:02 geändert)
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rechtslage bei kunde im ausland?

SabineP
Beiträge gesamt: 7586

29. Jun 2004, 10:57
Beitrag # 2 von 12
Beitrag ID: #93845
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Hallo Bernhard,

wenn Du noch einen FTP-Zugang zur Seite besitzt, dann lösche einfach alle Seiteninhalte.
Da der Kunde nicht bezahlt hat, gehören ihm auch die erstellten Seiten nicht.

Ich verstehe gar nicht, warum Du zwei Jahre schon auf die Bezahlung wartest.

Gruß Sabine


als Antwort auf: [#93652]

rechtslage bei kunde im ausland?

Dirk Levy
  
Beiträge gesamt: 9462

29. Jun 2004, 11:38
Beitrag # 3 von 12
Beitrag ID: #93857
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Das ist kniffelig - lösch bloß nicht
die Seiten, das kann ins Auge gehen
und teuer werden.... Ohne Vertrag
sieht es finster aus und ohne Anwalt
auch.

Zumal da ja auch schweizer Recht
berührt wird. Kennst nicht jemanden
aus der Schweiz, der Dir da vielleicht
mit Rat zur Seite steht....

Gruß
Dirk

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als Antwort auf: [#93652]

rechtslage bei kunde im ausland?

SabineP
Beiträge gesamt: 7586

29. Jun 2004, 12:02
Beitrag # 4 von 12
Beitrag ID: #93863
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>> Das ist kniffelig - lösch bloß nicht die Seiten, das kann ins Auge gehen
>> und teuer werden.... Ohne Vertrag sieht es finster aus und ohne Anwalt auch.

Die Firma hat keinen Pfennig bzw. Rappen für ihre Webseite bezahlt.
Worauf sollten sich irgendwelche Forderungen der schweizer Firma gegenüber Bernhard begründen?

Ein Vertrag ist nicht zwingend erforderlich.
Die Absprache erfolgte per Handschlag, ein entsprechendes Honorar wurde abgeklärt.
Normalerweise reicht das so völlig aus.

Gruß Sabine


als Antwort auf: [#93652]

rechtslage bei kunde im ausland?

Dirk Levy
  
Beiträge gesamt: 9462

29. Jun 2004, 12:10
Beitrag # 5 von 12
Beitrag ID: #93866
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Nee, nee - hatte mal einen ähnlichen
Fall, mein Anwalt hat mir dringest
von solchen Sachen abgeraten, da ich
dann schadensersatzpflichtig gemacht
werden kann.

Ist leider so, das man häufig, vor
allem wenn Gegner gut Geld und Zeit
hat, nicht zu seinem Recht kommt oder
nur sehr, sehr spät...

Er muß jetzt quasi beweisen, das er
beauftragt wurde, egal wie und seine
Ansprüche dann vor Gericht durch-
kämpfen....

Gruß
Dirk

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als Antwort auf: [#93652]

rechtslage bei kunde im ausland?

oesi50
  
Beiträge gesamt: 2315

29. Jun 2004, 12:31
Beitrag # 6 von 12
Beitrag ID: #93880
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ich hatte mal einen ähnlichen Fall(mündliche Abmachung).

Der Kunde hatte nicht bezahlt, auf Grund dessen habe ich ihm die Site gesperrt. Es dauerte keine 10 Tage, als ein Schreiben vom gegnerischen Anwalt kam, mit einer Schadensersatzforderung von 100.000 DM. Ich habe versucht, dem Anwalt den Sachverhalt darzulegen. Dieser bestand aber auf der Forderung(Es gab noch div. Schriftverkehr). Meine Bezahlung hatte ich zu dem Zeitpunkt schon in den Wind geschrieben. Daraufhin habe ich den gegnerischen Anwalt aufgefordert, nachzuweisen dass ein rechtsgültiger Vertrag zustandegekommen ist. Er konnte das logischerweise nicht(war ja alles mündlich). Zeitgleich habe ich die Domain beim Internic(es war eine .com) abgemeldet. Ich habe dann meine Aufforderung noch 2 mal wiederholt. Anschließend war nur noch Schweigen von gegenerischer Seite. Das Schweigen dauert jetzt seit 1999 an.

Ich denke mal, hier in diesem Fall wird es etwa genau so laufen. Das Honorar kam man natürlich vergessen.


Grüße Oesi
Ich weiß, dass ich nichts weiß... (Sokrates)


als Antwort auf: [#93652]

rechtslage bei kunde im ausland?

typomaniac
Beiträge gesamt: 250

29. Jun 2004, 13:12
Beitrag # 7 von 12
Beitrag ID: #93899
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Hallo bernhard,

das sieht primär mal nach einem sehr emotional behafteten Problem, da familienintern, aus. Ich würde mir echt mal die längerfristigen Konsequenzen ausmalen, z.B. spätere allfällige Erbstreitigkeiten. Persönlich kann ich Dir nur den Tipp geben, dass wenn die Begleichung der Rechnung für Dich nicht existenziell ist, die Sache gütlich beizulegen (wie das so schön heisst). Das klingt sonst nach endlosem und wirklich tief greifendem Knatsch. Ich kenne aus erster Hand den Fall einer Post-Porto-Nachforderung per Anwaltsbescheid von 60 Pfg von Bruder zu Schwester, als die Erbverteilung anstand. Vom emotionalen Schaden natürlich ganz zu schweigen.

typomaniac


als Antwort auf: [#93652]

rechtslage bei kunde im ausland?

bernhard
Beiträge gesamt: 444

29. Jun 2004, 22:09
Beitrag # 8 von 12
Beitrag ID: #94052
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vielen dank für die vielen ideen.

manche davon habe ich auch schon durchgespielt. das mit dem löschen war da auch dabei. hatte damals auch sofort kontakt mit dem anwalt und konnte ihm aber erklären, dass ich meinem bruder ein gefühl dafür vermitteln wollte, dass er unbekümmert über dinge verfügt, die ihm nicht gehören.
nach dem sie seite wieder online war, wurde der zugang gesperrt, so dass ich keinen zugriff mehr habe. bei licht betrachtet eingentlich ein diebstahl. aber da liegt die moralische grenze bei jedem etwas anders :-)
warum ich so viel geduld und zeit hatte? nun: zum einen: mein bruder (und dessen vorgeschichte...) und zum anderen meine lebenseinstellung (s. website).
ich denke es wird wohl am vernünftigsten sein, die sache zu den akten zu legen und im kapitel "gemachte lebenserfahrungen" zu verbuchen. da das design der seite weiterhin mein urherberrecht ist, werde ich es ohne schlechtes gewissen wieder mal verwenden. schliesslich kann eine firma mit einer philosophie wie der der ics nicht auf dauer überleben - hoffe ich doch mal :-)

gruss und danke

bernd


als Antwort auf: [#93652]

rechtslage bei kunde im ausland?

Anonym
Beiträge gesamt: 22827

1. Jul 2004, 22:17
Beitrag # 9 von 12
Beitrag ID: #94515
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Also rechtlich gesdehen liegt das copyright bei dir. Ich habe auch mal einem Kunden die Webpräsenz gelöscht, da er die Abschlussrechnung nicht bezahlen wollte. Inert vier tagen war das Geld auf meinem Konto und ich habe wieder ins Netz gesetzt. Also Design und Layout unterliegen immer deinem Copyright und die Firma bezahlt nur die Webpräsenz. Normalerweise wird das Copyright seperat ausbezhalt und das kostet wiederum geld. Sollte an dieser Webpräsenz was geändert werden, muss zuerst dein Einverständnis eingeholt werden. Auch wenn ich Logos erstelle und es wird für eine Werbung farblich verändert, wird immer mein Einverständnis dazu eingeholt. Vielleicht soltest du bei deinen AGB's diesen Pukt schriftlich festhalten.

PS: Auch wenn der Kunde Schweizer ist, ist er nicht Gott, sondern in deinem Fall ein Kunde der nicht bezahlt hat. ich würde die Webpräsenz stillegen.

Grüssli Christina


als Antwort auf: [#93652]

rechtslage bei kunde im ausland?

bernhard
Beiträge gesamt: 444

1. Jul 2004, 23:57
Beitrag # 10 von 12
Beitrag ID: #94524
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hallo christina,

das problem ist einfach das, dass der kunde das passwort für den ftp-zugriff geändert hat und ich somit keine möglichkeit habe, an meine website zu kommen. und das dollste ist, das sein jurist (wie immer der zu dem titel kam) ihm dazu geraten hat. ich stehe also völlig im wald.
so kann ich auch nicht mehr verhindern, dass die bei ics einlaufenden mails an mich als webmaster weitergeleitet werden.
ich bin deshalb nun dazu übergegangen, den leuten, die an die ics mailen zurückzuschreiben, dass ihre mails auch bei mir aufschlagen. ich denke im zuge des datenschutzes und der privatsphäre sollten potentielle ics-interessenten das wissen.
mehr kann ich im moment leider nicht tun :-(

gruss
bernd


als Antwort auf: [#93652]

rechtslage bei kunde im ausland?

Kusi
Beiträge gesamt: 1398

2. Jul 2004, 00:15
Beitrag # 11 von 12
Beitrag ID: #94526
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Hi
Also in der Schweiz gilt das Urherberrecht.... und eigentlich würde ich dem Bruder ans Bein pinkeln. Nein, gehe davon aus das du Arbeit geleistet hast, stelle diese in Rechnung, Mahne die Firma und zu guterletzt Betreibe ihn. Ein Vertrag ist ein Vertrag auch per Handschlag, ein Produkt besteht. Ich bekam so mal immerhin noch 1600.-- von ca 5500.--


Gruss
Kusi

http://www.k-k.ch


als Antwort auf: [#93652]

rechtslage bei kunde im ausland?

bernhard
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2. Jul 2004, 00:28
Beitrag # 12 von 12
Beitrag ID: #94527
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hallo kusi,
vielen dank für die ermutigung. ich weiss aber nicht, ob ich da jetzt noch eine chance habe. denn: als mich die ics damals mit einer gegenklage bedrohte, habe ich (in unkenntnis meiner position und rechte) darauf eingelassen, meine forderungen zu vergessen und die ics versprach am telefon binnen 2-3 monaten eine eigene seite online zu haben. als ich das besprochene als einschreiben nach basel schickte, kam es ungeöffnet wieder retour. stattdessen schrieb mir die ics, dass sie die website in "nutzbringender zeit" (das kann wohl beliebig lang sein) ersetzen werden. seither ignorieren sie jegliche versuche kontakt aufzunehmen. frust :-(

gruss
bernd


als Antwort auf: [#93652]
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