ALSO...
wenn das ein bekanntes Problem ist und WENN Apple WIRKLICH sowas veröffentlicht hat und daher austauscht, DANN kannst du von deinem 24 Monatigen gewährleistungsrecht gebrauch machen.
Auch wenn die Garantie abgelaufen ist hast du eine gesetzliche 24 monatige Gewährleistung. Im Gegensatz zur Garantie musst da aber nachweisen, dass du ein beschädigtes Gerät bekommen hast. DAS ist zumeist ein Problem. Aber wenn es eine Pressemitteilung, eine Rückrufaktion oder ähnliches gegeben hat, dann bist du aus dem Schneider.
als Antwort auf: [#180327]