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Inkasso

Thobie
Beiträge gesamt: 4073

14. Aug 2024, 20:28
Beitrag # 1 von 9
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Moin,

ein Kunde zahlt nicht.

Rechnung Mitte Juli mit Zahlungsziel 14 Tage rausgegangen.

Dann Mahnung. Nun 4 Wochen in Verzug.

Inkasso? Rechtsanwalt?

Empfehlungen?

Welche Kosten muss ich tragen?
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Inkasso

Peter Lenz
Beiträge gesamt: 2926

14. Aug 2024, 23:44
Beitrag # 2 von 9
Beitrag ID: #588681
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Hallo Thobie,

schau mal auf der folgenden Webseite:

https://mahnbescheid24.online/...--jC0WhbB2tXw-U4wsTt

Wenn nach der 3. Mahnung und Androhung von gerichtlichen Maßnahmen nicht gezahlt wird, kannst du dem Kunden einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen lassen.

Die Kosten halten sich in Grenzen, auf der genannten Webseite werden 36 € genannt.

Die Kosten sowie Verzugszinsen (deiner Rechnung) muss der Kunde übernehmen.

Ich habe das zu Beginn meiner freiberuflichen Tätigkeit einmal praktiziert. Auf einen gerichtlichen Mahnbescheid hat der Kunde auch nicht gezahlt.

Ich habe es dann schleifen lassen, weil der Kunde eine grobe Hand-Skizze von einem Logo geliefert hat, was er sich vorstellt. Ich habe das dann ausgearbeitet. Seine Begründung, warum er nicht zahlen wollte war, dass er sagte, es sei ja sein Entwurf. Von den Reinzeichnungskosten wollte er nichts wissen.

Mir war meine Zeit zu schade, wegen so einem A…loch noch einen Rechtsanwalt zu bemühen. Man kann ja auch nicht sicher sein wie so etwas ausgeht.

Viele Grüße Peter


als Antwort auf: [#588680]

Inkasso

Thobie
Beiträge gesamt: 4073

15. Aug 2024, 00:56
Beitrag # 3 von 9
Beitrag ID: #588682
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Okay, dann werde ich mal weiterhin mahnen und als letztes Mittel zu der Drohung mit dem Mahnbescheid auf der angegebenen Website greifen.


als Antwort auf: [#588681]

Inkasso

Thobie
Beiträge gesamt: 4073

18. Aug 2024, 20:23
Beitrag # 4 von 9
Beitrag ID: #588686
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Moin,

ich nehme jetzt von Inkassobüro und Mahnbescheid Abstand.

Der Kunde hatte eine Firma, die aber Insolvenz angemeldet hat. Schon allein das hätte mich aufhorchen lassen sollen. Er arbeitet jetzt mit einer anderen Firma weiter.

Ich habe seine Website wieder aktiviert. Bei der Mailadresse hat er sich mithilfe von jemand anderem selbst geholfen, die funktioniert wieder.

Der Kunde hat seine Firma in einer Nachbarstraße. Außerdem treffe ich mich mit ihm ab und zu bei dem Kiosk in einer benachbarten Straße auf ein Getränk und schnacke mit ihm.

Ich werde ihn jetzt persönlich ansprechen und fragen, wann er die Rechnungen bezahlt. Und dann eben warten.

Ich werde ihm sagen, dass er seinen eigenen Ruf und den seiner Firma damit zerstört. Denn ich werde allen sagen, dass man sich nicht auf ihn verlassen kann und er seine Rechnungen nicht vereinbarungsgemäß bezahlt.


als Antwort auf: [#588682]

Inkasso

Thobie
Beiträge gesamt: 4073

11. Sep 2024, 17:52
Beitrag # 5 von 9
Beitrag ID: #588758
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Moin, der Kunde beginnt nun zu zahlen. Und das Problem ist gelöst.

Ich habe mich auf eine Verständigung verlegt. Zuerst habe ich in meinem Kiosk, in dem mein Kunde und auch ich Stammkunde sind, den sozialen Druck etwas erhöht. Zunächst war mein Kunde nicht anwesend, aber ich habe dem Kioskinhaber und anderen Stammkunden erzählt, der Kunde würde meine Rechnungen nicht zahlen, ich bekomme noch 700 € von ihm, er sei nun fast zwei Monate in Rückstand. Die Aufregung war natürlich sehr groß, das ginge aber gar nicht, er müsse endlich zahlen, war der Tenor. Ein Stammkunde sagte sogar, wenn er meinen Kunden demnächst trifft, zieht er ihm die Ohren lang, damit er endlich zahle. Sozialer Druck. Schadet der Firma meines Kunden und ihm selbst. Wie weit dies alles an meinen Kunden herangetragen wurde, weiß ich zwar nicht. Aber solcher sozialer Druck kann helfen. Er will sich schließlich auch wieder mit fröhlichem Gesicht im Kiosk blicken lassen können.

Nun habe ich ihn heute persönlich im Kiosk angetroffen. Er hat mir zumindest die Hälfte der Forderung bar bezahlt und die andere Hälfte in zwei Wochen angekündigt. Er sei jetzt erst einmal kurz im Ausland.

Dann wird in zwei Wochen die zweite Rate bar eingehen und die Angelegenheit wäre erledigt. Ich kann von Rechtsanwalt, Inkassobüro und gerichtlichem Mahnbescheid absehen.


als Antwort auf: [#588686]

Inkasso

Michael Pabst
Beiträge gesamt: 2903

12. Sep 2024, 12:07
Beitrag # 6 von 9
Beitrag ID: #588760
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Antwort auf: … Ich habe mich auf eine Verständigung verlegt. Zuerst habe ich in meinem Kiosk, in dem mein Kunde und auch ich Stammkunde sind, den sozialen Druck etwas erhöht. Zunächst war mein Kunde nicht anwesend, aber ich habe dem Kioskinhaber und anderen Stammkunden erzählt, der Kunde würde meine Rechnungen nicht zahlen, ich bekomme noch 700 € von ihm, er sei nun fast zwei Monate in Rückstand. Die Aufregung war natürlich sehr groß, das ginge aber gar nicht, er müsse endlich zahlen, war der Tenor. Ein Stammkunde sagte sogar, wenn er meinen Kunden demnächst trifft, zieht er ihm die Ohren lang, damit er endlich zahle. Sozialer Druck. Schadet der Firma meines Kunden und ihm selbst. Wie weit dies alles an meinen Kunden herangetragen wurde, weiß ich zwar nicht. Aber solcher sozialer Druck kann helfen. Er will sich schließlich auch wieder mit fröhlichem Gesicht im Kiosk blicken lassen können.…

Das würde ich so nicht empfehlen. Da findest Du Dich ganz schnell beim Tatbestand der üblen Nachrede wieder. Jedenfalls würde ich das nicht noch öffentlich in einem Forum breit treten.

Abgesehen davon, hast Du Glück gehabt, inzwischen wenigstens einen Teil der Summe bekommen zu haben.

Ich hatte in meiner gesamten Zeit nur einen einzigen solchen Fall. Da ging es um ca. 1000 Euro, die auf sich warten ließen. Wie sich später herausstellte, war der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Auftragserteilung längst insolvent.

Es lief dann auf das gerichtliche Mahnverfahren hinaus, wie von Peter oben beschrieben. Leider befindet man sich als kleiner Dienstleister mit Außenständen in dieser Größenordnung ganz am Ende der Schlange der Gläubiger, die noch Hoffung haben können, aus einer evtl. existierenden Konkursmasse noch ein paar Kröten zu bekommen. So war es dann auch bei mir: Irgendwann ist das Verfahren abgeschlossen und man bekommt offiziell mitgeteilt, dass man leider leer ausgehen wird. Da ist dann auch später nichts mehr zu holen, falls der Schuldner wieder zu Geld kommen sollte.

Gruß
Michael


als Antwort auf: [#588758]

Inkasso

Thobie
Beiträge gesamt: 4073

1. Dez 2024, 18:39
Beitrag # 7 von 9
Beitrag ID: #589122
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Der Kunde zahlt und er zahlt nicht. Er hat nach 3 Monaten 300 € von insgesamt 700 € bar an mich gezahlt. Stehen noch 400 € aus. Er teilt mir Termine mit, an denen er den Rest bezahlt, dann entschuldigt er sich wegen Krankheit oder anderem. Nun meldet er sich gar nicht mehr. Er ist mittlerweile 4 1/2 Monate im Rückstand.

Ich werde nun einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Denn ansonsten verjährt irgendwann der Anspruch auf den restlichen Betrag. Im Grunde aber denke ich, der Kunde hat mich einfach abgezockt und ich werde den Rest vermutlich abschreiben und vergessen können.

Ab sofort führe ich Aufträge für Neukunden nur nach Vorauskasse von 50 % des Auftragswerts aus, den Rest auf Rechnung wie bisher mit 14 Tage Zahlungsziel.

Ich hasse die Verlogenheit und Schauspielerei dieses Kunden. Er war sechs Male bei mir im Büro. Immer freundlich und mit einem Lächeln und hat mir vorgelogen, wenn ich Geld brauche, solle ich es ihm nur sagen. Und dann hat er geschauspielert, alles sei prima und in Ordnung und alles sei gut. Und nun zahlt er (den Rest) nicht!


als Antwort auf: [#588760]

Inkasso

Thobie
Beiträge gesamt: 4073

3. Dez 2024, 19:58
Beitrag # 8 von 9
Beitrag ID: #589141
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Antwort auf: https://mahnbescheid24.online/...--jC0WhbB2tXw-U4wsTt


Moin, Peter,

die Kosten für den Mahnbescheid betragen 36 €.

Aber für den Rechtsanwalt kommen nochmals knapp 70 € hinzu?

Grüße aus Hamburg

Thobie


als Antwort auf: [#588681]

Inkasso

Peter Lenz
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3. Dez 2024, 20:24
Beitrag # 9 von 9
Beitrag ID: #589142
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Hallo Thobie,

wenn du das Verfahren über „mahnbescheid24.online“ einleitest, fallen möglicherweise zusätzliche Anwaltskosten an. Der Link war auch nur als erste Information gedacht.

Gehe mal auf die Seite des Hamburger Amtsgerichts:

https://justiz.hamburg.de/...mahnverfahren-637120

Beachte auch die dortigen Links.

Man findet auch einen Kostenrechner:

https://www.mahngerichte.de/...ilfen/kostenrechner/

Auf diese Seite bin ich über einen Link des Hamburger Amtsgerichts gelangt.

Gib in das Formular deine 400 Euro ein, dann bekommst du einen Betrag von 36,00 Euro ausgewiesen.

Du musst dann allerdings die Eigeninitiative ergreifen, und alle Anleitungen, Musterformulare etc. studieren.

Bei „mahnbescheid24.online“ wird dir die Arbeit abgenommen, indem du nur die Rechnung und evtl. Zahlungsbelege übermitteln musst. Um den Rest kümmern die sich dann.

Viele Grüße Peter


als Antwort auf: [#589141]
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