Das klingt für mich als wärst du dir nicht sicher.
Das kann ja durchaus sein. Wenn der Verlag die Rechte an den Magazinen hat oder mit Adobe Sonderkonditionen (Richtung Agenturmodell) getroffen wurden. Für alles andere liegt es nicht an mir sich ein Urteil zu bilden.
Aller Voraussicht nach wirst du eben genau diese Schritte NICHT machen (dürfen). Denn in den ADPS Vertragsbedingungen steht dass die Zugangsdaten zum Folio Producer Account und zum Viewer Builder niemals nicht weitergegeben werden dürfen. Da würde sich der Verlag auch selber Probleme aufladen. Denn wer die Zugangsdaten hat, kann im VB auf die gesamt erstellten Apps zugreifen und bekommt zudem eine Freilizenz zum App erstellen.
Das bleibt derzeit nur ein Wunschgedanke.
Bei der ersten App Erstellung muss eine Ausgabe vorhanden sein. Diese ist aber nicht im Kiosk integriert sondern auf den Adobe Servern gespeichert. Und mit jedem Download läuft der Counter.
Wenn der Kunde dies selber macht ist für dich normalerweise hier Endstation. Was willst du noch machen wenn der Kunde sich um die Icons, App Informationen ... selber kümmert und die App nur vom ADPS Mieter kompiliert werden darf?
Was ich jedoch nicht ganz verstehe ist: Du schreibst in einem anderen Beitrag dass du die InDesign Dateien verpackt hast. Ich gehe mal davon aus dass der Verlag die Daten bekommen hat. Wurden diese nicht akzeptiert?
Denn bis auf die Freigabe der Folio oder Weitergabe der offenen Daten ist mir kein anderer Weg bekannt.
als Antwort auf: [#476617]
(Dieser Beitrag wurde von Yves Apel am 22. Jul 2011, 20:01 geändert)