hi moony
ich wäre da vorsichtig, die aussage ist so nicht richtig.
insofern du die (erhaltene) Rechnung unter deinem namen "abschreibst", kann zwar dein kumpel die rechnung incl. ust in seinen büchern als betriebsausgabe absetzen ( bei anlagevermögen über 400 EUR nur zeitanteilig ), du wirst allerdings vor dem fiskus zum umsatzsteuer-subjekt (so heißt das!), d.h. das finanzamt kann jahre später - wenn die deinen kumpel mal prüfen - kommen und die von dir ausgewiesene umsatzsteuer verlangen. da du kein gewerbe hast, kannst du allerdings die vorsteuer nicht absetzen und guckst in die röhre.
als Antwort auf: [#155890]