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Rechnung schreiben als Privatmann

Moony
Beiträge gesamt: 2

30. Mär 2005, 14:38
Beitrag # 1 von 5
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Hallo,

ich habe vor kurzem für jemand einen Monitor auf meinem Namen bestellt. Nun möchte dieser den Betrag bei seinen Steuern geltent machen und hat mir gesagt, dass ich als Privatmann eine Rechnung schreiben kann was wir auch gemacht haben. Auf dieser Rechnung ist der Originalbetrag der Originalrechnung 1:1 übernommen worden (also ohne Gewinn) - sogesehen ein durchlaufender Posten.

Meine Frage nun: Ist das rechtens oder gibt es da Stress, wenn er diese Rechnung eines "Privatmanns" bei seinen Steuern (in Deutschland) einreicht ?


Gruß
Moony

(Dieser Beitrag wurde von Moony am 30. Mär 2005, 14:44 geändert)
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Rechnung schreiben als Privatmann

Mamanuca
Beiträge gesamt: 36

2. Apr 2005, 10:52
Beitrag # 2 von 5
Beitrag ID: #156626
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Hallo Moony,

Rechtlich ist es als "Privatverkauf" okay, da brauchst Dir auch keinen Kopf machen ob Du Gewinn oder nicht gemacht hast. Als Steuerliche Vorteilspackung kann er es eh nur anteilig geltend machen, da es sich um einen gebrauchten Gegenstand handelt.

Best Regards

Fish


als Antwort auf: [#155890]

Rechnung schreiben als Privatmann

pelztierchen
Beiträge gesamt: 1

12. Apr 2005, 22:30
Beitrag # 3 von 5
Beitrag ID: #159120
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hi moony
ich wäre da vorsichtig, die aussage ist so nicht richtig.
insofern du die (erhaltene) Rechnung unter deinem namen "abschreibst", kann zwar dein kumpel die rechnung incl. ust in seinen büchern als betriebsausgabe absetzen ( bei anlagevermögen über 400 EUR nur zeitanteilig ), du wirst allerdings vor dem fiskus zum umsatzsteuer-subjekt (so heißt das!), d.h. das finanzamt kann jahre später - wenn die deinen kumpel mal prüfen - kommen und die von dir ausgewiesene umsatzsteuer verlangen. da du kein gewerbe hast, kannst du allerdings die vorsteuer nicht absetzen und guckst in die röhre.


als Antwort auf: [#155890]

Rechnung schreiben als Privatmann

Moony
Beiträge gesamt: 2

13. Apr 2005, 06:40
Beitrag # 4 von 5
Beitrag ID: #159139
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Hallo,

ich glaube da hast Du was falsch verstanden. Ich habe auf meinem Namen ein Produkt bestellt und so auch eine Rechnung vom Lieferanten erhalten, auf der logischerweise auch mein Name steht.

Da der Artikel für meinen Bekannten bestimmt war und der diesen weiderrum auch steuerlich geltent machen möchte, habe ich ihm als "Privatmann" eine Rechnung ohne USt bzw. Mwst und ohne jeglichen Gewinn geschrieben.

Wie sieht´s denn in dem Falle aus ? Gibt da Probleme oder nicht ?

Gruß
Moony


als Antwort auf: [#155890]

Rechnung schreiben als Privatmann

Kay_96052
Beiträge gesamt:

20. Apr 2005, 22:41
Beitrag # 5 von 5
Beitrag ID: #161123
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Probleme wird es nicht geben. Für Deinen Kumpel muss die Rechnung aber folgende Punkte aufweisen um rechtskräftig zu sein, da der Gesetzgeber den §14 des Umsatzsteuergesetzes geändert hat.
1. Rechnungsnummer muss forhanden sein
2. eine Privatperson darf keine UST. bzw. MwSt. ausweisen (also ist die RN-Summe brutto für Dich = Netto für Ihn)
3. Deine Steuernummer muss auf der Rechnung sein.

Wenn diese Punkte erfüllt sind gibt es keine Probleme und wenn du die Rechnung in Deine Jahressteuer einfließen lässt, dann bist Du ein vorbildlicher Steuerzahler....grins.

Gruß Kay


als Antwort auf: [#155890]
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