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nicht erstattete Reisekosten vom Vorstellungsgespräch einklagen - Vorgehensweise in D ?

rohrfrei
Beiträge gesamt: 4492

24. Jul 2012, 13:27
Beitrag # 1 von 6
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Hallo,

eine Bekannte von mir, die nichts mit Publishing und Print zu tun hat, war bei einem Vorstellungsgespräch. Aus Deutschland in Deutschland. Nun hat Sie Probleme, ihre Reisekosten erstattet zu bekommen, da der Arbeitgeber dieses ablehnt. Dieser begründet das damit, das eine Reisekostenvergütung im Vorfeld nicht abgesprochen sei. Die Rechtslage ist hier aber eindeutig in einem solchen Fall. Sollte man der Masse an Google-Treffern glauben schenken, dann bedarf es keiner vorherigen Vereinbarung zur Reisekostenerstattung, da dieses in D zum Glück eindeutig im Sinne des Arbeitsuchenden geregelt ist:
Zitat Will ein Unternehmen die Kostenerstattungspflicht umgehen, muss es diese ausdrücklich bei der Einladung ausschließen. Die Erstattung erst vor Ort unmittelbar vor oder nach dem Bewerbungsgespräch ablehnen darf der potenzielle Arbeitgeber jedoch nicht.
Quelle: http://www.juraportal24.de/...egt_reisekosten.html


Recht haben und Recht bekommen sind ja zweierlei Paar Schuhe. Der Arbeitgeber wurde diesbezüglich informiert und eine 14-tägige Frist zur Zahlung gesetzt. So weit sicher nicht verkehrt. Aber wie geht es nun weiter, da die Zahlung nicht erfolgt ist?

Da hier ja einige Selbständige sind, die evtl. auch mal nicht bezahlte Rechnungen einfordern müssen, wollte ich als Nicht-Selbständiger mal fragen, wie man so etwas macht. Geht das über ein Inkassounternehmen oder gleich über einen Anwalt? Meiner Bekannten ist bewußt, dass sie etwaige Kosten wahrscheinlich erstmal vorab auslegen muss. Aber aufgrund der eindeutigen Rechtslage würden die Chancen auf Erfolg ja nicht schlecht stehen. Können diese verauslagten Kosten dann an den Arbeitgeber weiter gereicht werden? Landet das schlimmstenfalls vor dem Amtsgericht? Wie macht man das als Privatperson, wenn man keine Firma hat oder nicht selbständig ist? Es handelt sich um einen Betrag von etwas über 100 Euro, also für ein Unternehmen sicherlich nicht weltbewegend aber für eine Privatperson sicherlich schon schmerzhaft genug, darauf verzichten zu müssen.

Gruß
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nicht erstattete Reisekosten vom Vorstellungsgespräch einklagen - Vorgehensweise in D ?

Ulrich Lüder
Beiträge gesamt: 2305

24. Jul 2012, 18:05
Beitrag # 2 von 6
Beitrag ID: #498521
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hallo rohrfrei,

damit hast Du eigentlich schon alles gesagt:
Antwort auf: Recht haben und Recht bekommen sind ja zweierlei Paar Schuhe.


Antwort auf: Der Arbeitgeber wurde diesbezüglich informiert und eine 14-tägige Frist zur Zahlung gesetzt. So weit sicher nicht verkehrt. Aber wie geht es nun weiter, da die Zahlung nicht erfolgt ist?

Die Frist hat Deine Bekannte wahrscheinlich noch ohne Anwalt abgeschickt? Ihr "Gegner" wartet jetzt erst einmal ab, ob sie bereit ist, schon für die "Mahnung" einen Anwalt zu bezahlen, der ja schon locker das dreifache des Streitwerts dafür berechnen wird.
Wenn die Rechtslage wirklich eindeutig ist, dann sagt das auch der Anwalt der Gegenseite seinem Mandanten. Es sei denn er ist klamm + unlauter, dann zieht er in den Krieg und kann seine Bemühungen in Rechnung stellen. Dieser Anwalt weiss aber im Moment noch nicht einmal etwas von dem Vorgang, weil auch sein Rat der Gegenseite etwas kostet...

Wenn´s "gut" läuft, zahlt also ihr Gegner dann nach anwaltlicher Beratung die Reisekosten und die Anwaltskosten darf sie dann einklagen: Sie hat sich ja beworben, will sich also "verbessern", wahrscheinlich schwimmt sie nicht im Geld, wird der Gegner denken.

Wie beim Poker: Mann muss immer mitgehen und weiss letztendlich doch nicht, was der andere für ein Blatt hat.

In den allermeisten Fällen kommt es vor Gericht doch zu einem Vergleich. Neulich habe ich erst gelesen, es gilt aus Sicht der Rechtsprechung: Das beste Urteil ist eines, mit dem keine Partei zufrieden sein kann...

Andererseits sollte sich aber auch niemand ins Bockshorn jagen lassen.

Allerdings: Vor Gericht zählen "Beweise"!
Was nun, wenn der Gegner behauptet, er hätte sie am Telefon informiert, daß sie auf eigene Kosten anreist. Nicht, daß das etwas beweisen würde, aber dann steht Aussage gegen Aussage...

Gruß,

Ulrich


als Antwort auf: [#498507]

nicht erstattete Reisekosten vom Vorstellungsgespräch einklagen - Vorgehensweise in D ?

rohrfrei
Beiträge gesamt: 4492

25. Jul 2012, 08:39
Beitrag # 3 von 6
Beitrag ID: #498531
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Hallo Ulrich,

Zitat Was nun, wenn der Gegner behauptet, er hätte sie am Telefon informiert, daß sie auf eigene Kosten anreist. Nicht, daß das etwas beweisen würde, aber dann steht Aussage gegen Aussage...

Das würde ihn gleich diskreditieren, da er ja selbst schriftlich per e-mail darauf hingeweisen hat, dass es vor dem Vorstellungsgespräch keine Vereinbarung gegeben hat. Das würde jeder Richter sofort durchschauen.

Bevor es aber zu juristischen Haarspaltereien kommt, wäre eine Erklärung von den hier Selbständigen wünschenswert, wie die vorgehen, wenn sie eine nicht bezahlte Rechnung einfordern. Ich glaube, das ist doch durchaus vergleichbar. Wenn ich als Unternehmen oder als Selbständiger eine Rechnung nicht bezahlt bekomme, dann werden nach Fristverstreichung die Mahnungen versendet. Jeweils mit einem plus an Bearbeitungsgebühr. Da wäre die erste Frage, wie hoch ist diese? Eine Pauschale von z.B. 5,-?

Und dann stelle ich mir die Frage wie ein Selbständiger nach der dritten Mahnung vorgeht. Schaltet man dann ein Inkasso-Büro ein oder einen Anwalt?

Gruß


als Antwort auf: [#498521]

nicht erstattete Reisekosten vom Vorstellungsgespräch einklagen - Vorgehensweise in D ?

GerhardK
Beiträge gesamt: 249

2. Aug 2012, 13:37
Beitrag # 4 von 6
Beitrag ID: #498889
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Hallo,
das mit der Erstattung der Reisekosten ist mir neu. Bin kleiner Selbständiger und habe noch nie irgendwelche Reisekosten erstatet bekommen. Nur mein Sohn mal, vor über 10 Jahren als er sich in Coburg für einen Ausbildungsplatz vorgestellt hat, bekam er die Zugkartenkosten ersetzt. Ich glaube die Reisekostenerstattung ist immer freiwillig.

Wenn das nicht so sein sollte, dann würde ich einen anderen Weg gehen.
Ich würde bei diesem Vorgang, vermutlich doch kleinerem Betrag, keinen Anwalt oder Inkassobüro einschalten.
Sondern beim Amtsgericht einen Mahnbescheid holen, ausfüllen, mit den Gerichtskostenmarken (in etwa wie Briefmarken kaufen, Amtgericht, Höhe richtet sich nach dem Streit-Betrag) und dort abgeben. Man muss auf jeden Fall nachweisen, dass die Kosten gerechtfertigt sind (Rechnung, usw). Beim Amtgericht bekommt man auch kostenlose Beratung. Man kann ohne Anwalt und InKassobüro bis zu einem bestimmten Betag auskommen, glaube so ca. 2000 Euros.
Der Mahnbescheid wird dem Gegner zugestellt durch Amtgericht (Post, mit allen Einschreibemöglichkeiten), er kann dagegen Einspruch einlegen, usw..
Legt er keinen Einstruch ein, bekommt man ein "Titel" mit dem man einen Gerichtvollzieher beauchtragen kann.
Für alle enstehenden Kosten muss man immer in Vorkasse gehen.

Besserer Weg ohne Gerichtvollzieher, den Titel an die Bank des Gegners per Einschreiben schicken. Man benötigt die genaue Geldinstitut-Adresse, BLZ, Konto-Nr. mit genauer Geschäftsadresse des Gegners ev. mit Name Geschäftsführer (hat maan alles schon für den Mahnbescheid gebraucht).
Die Banken/Sparkassen sind verpflichtet (als Erfüllungsgehilfe des Gerichts) sobald nur ein Cent auf einem GegnerKonto ist bis zur Ausschöpfung des Kreditrahmens, das Geld an den Gläubiger zu überweisen.
Zweiter, ich gebe zu, etwas gemeiner Effekt; für den Kontoinhaber ist es sehr peinlich, weil kein Banker zahlungsunwillige Kunden in seinem Kundenkreis haben will.

Anwälte und InKassobüros gehen meistens den Weg über Gerichtvollzieher, weil sie den Bank-Weg meist nicht kennen (habe ich von einem befreundeten Bankjuristen).
Es entstehen mit bei den Anwälten/Inkassobüros immer erhebliche Zusatzkosten und in Vorkasse muss man auch meistens gehen. Die Change zu seinem Geld zu kommen ist aber nicht größer.


als Antwort auf: [#498531]

nicht erstattete Reisekosten vom Vorstellungsgespräch einklagen - Vorgehensweise in D ?

JohanneS.
Beiträge gesamt: 1065

4. Aug 2012, 18:46
Beitrag # 5 von 6
Beitrag ID: #498977
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Moin rohrfrei,

wie gehe ich als Selbständiger mit offenen Rechnungen um?
Erstmal nachfragen — das ist in diesem Fall geschehen. Meistens kommt es dann.
Dann habe ich mir eine Grenze gesetzt — willkürlich zwischen meinem Aufwand und meinen Verlusten: ab 100 € wird es eingetrieben per Anwalt. Da habe ich den Vorteil, in der Gewerkschaft zu sein, die die Anwaltskosten (ohne MWSt.) übernimmt. Der Anwalt flucht übrigens auch noch bei Beträgen von 400 €, weil er nach Tabelle bezahlt wird und sein Stundensatz dann deutlich unter meinem liegt.

Privat liegt hier noch ein Titel über einen höheren Betrag, deswegen vielen Dank an Gerhard für den Tipp über den Bank-/Sparkassenweg. Eine Rückfrage dazu: Zählt das für alle Konten mit Verfügungsrecht, auch für das der Ehefrau bei Gütertrennung?

Grüße
Johannes


als Antwort auf: [#498531]

nicht erstattete Reisekosten vom Vorstellungsgespräch einklagen - Vorgehensweise in D ?

GerhardK
Beiträge gesamt: 249

21. Aug 2012, 13:23
Beitrag # 6 von 6
Beitrag ID: #499694
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Hallo,
war in Urlaub und da schaue ich nichtmal bei HDS rein, deshalb melde ich mich erst jetzt.
Ich kann leider nicht sagen ob das auch für diese Konten gilt, würde aber sagen "nein".
Vielleicht kann Dir dein Geldinstitut Auskunft geben. Leider ist mein Rechtsbeistand schwerer erkrankt und ich möchte ihn nicht damitmit belästigen.


als Antwort auf: [#498977]
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