Hallo Herr Kurz,
Sie haben von Beweisführung gesprochen!
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Datei unbedingt dem PDF-Empfänger weitergereicht werden muss (was die PDF/X-Normen selbstverständlich nicht fordern, weil dies ja ein produktspezifisches Feature von Adobe ist und die Normen nicht Hersteller- bzw. Produktspezifisch ist), dann muss ja ein gewisser Hintergedanke da sein. Diesen versuche ich zu hinterfragen.
Das kann ich gut nachvollziehen, weil ein vernünftig konfigurierter Acrobat Distiller bei erfolgreicher PDF- bzw- PDF/X-Erezugung überhaupt keine .log Dateien stehen lässt und deren Existenz normalerweise ein Fehlschlagen der PDF- bzw. PDF/X-Erzeugung signalisiert.
Tun Sie das.
Und deshalb nochmals die Frage: was soll die Existenz dieser Datei in Ihren Augen "beweisen"?
Lässt doch alles aus dem PDF/X OutputIntent auslesen. Dafür braucht der verarbeitende Dienstleister keine .log Datei.
Ich würde mir an Ihrer Stelle vielmehr Gedanken darüber machen, ob es optimal ist PDF/X-Dateien direkt aus dem Acrobat Distiller heraus generieren zu lassen. Denn die Tatsache, dass eine Datei PDF/X-Konform ist war noch nie ein Garant dafür, dass die Datei auch produktionstauglich ist, weil dafür viel tiefergehende, inhaltliche Prüfkriterien notwendig sind - Stichwort: PDF/X Plus.
als Antwort auf: [#273307]
(Dieser Beitrag wurde von Robert Zacherl am 30. Jan 2007, 11:08 geändert)